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  1. BVerwG 7 C 39.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Verstoß gegen Rechtsvorschrift; Wohnungszuweisung; redlicher Erwerb
    Leitsatz: Die in § 11 der DDR Wohnraumlenkungsverordnung 1967 vorgesehene Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnraum nimmt der Vorschrift noch nicht die Eigenschaft einer allgemeinen Rechtsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, rechtfertigte aber nicht die Zuweisung von Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße.
    BVerwG
    27.01.2000
  2. BVerwG 7 C 38.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Einzelfallunrecht; Aufbauenteignung; Flurstück; entschädigungslose Enteignung; diskriminierende Entschädigung
    Leitsatz: Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die umfassende Enteignung eines Flurstücks, das nur teilweise für den Enteignungszweck benötigt wurde, als unlautere Machenschaft i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist.
    BVerwG
    28.10.1999
  3. BVerwG 3 C 35.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; komplexer Wohnungs- oder Siedlungsbau; Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation
    Leitsatz: Den Rückübertragungsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG (Verwendung des Vermögensgegenstandes im komplexen Wohnungs- oder Siedlungsbau) kann auch eine vermögenszuordnungsberechtigte sog. Treuhand-Kapitalgesellschaft in Liquidation geltend machen. Er setzt - wie § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG - die Einbeziehung des Vermögensgegenstandes in eine städtebauliche Einheit voraus, die die Beurteilung rechtfertigt, daß er Teil eines dem gemeinschaftlichen Wohnen dienenden Ganzen geworden ist, das durch seine Herauslösung nachhaltig gefährdet oder zerstört werden würde.
    BVerwG
    30.09.1999
  4. BVerwG 7 C 31.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Natur der Sache; grundstücksübergreifende Bebauung; Funktionseinheit
    Leitsatz: 1. Die Rückgabe des Eigentums an Grundstücken ist auch dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her nicht mehr möglich, wenn sie schwerwiegende nachbarrechtliche Nutzungskonflikte verursachen würde. 2. Eine grundstücksübergreifende Bebauung führt regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und eine Rückgabe daher nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten führt.
    BVerwG
    29.07.1999
  5. BVerwG 7 C 69.96 - Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; Restgesellschaft
    Leitsatz: 1. Ein an eine Unternehmensschädigung anknüpfender Antrag eines Gesellschafters auf Rückgabe seiner Anteile ist als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG anzusehen. 2. Eine Restgesellschaft ist berechtigt, als Gesellschafterin des Trägers eines geschädigten Unternehmens einen Unternehmensrückgabeantrag nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG zu stellen. 3. Die Antragsberechtigung des Gesellschafters nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG setzt voraus, daß sich der Zugriff auf das Unternehmen auch hinsichtlich der Anteile des Antragstellers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt.
    BVerwG
    11.12.1997
  6. BVerwG 7 B 171.97 - Restitutionsklage; Beiladung des Verfügungsberechtigten; Beiladung des zugeordneten Eigentümers im Vermögenszuordnungsverfahren
    Leitsatz: Zu einem Klageverfahren, mit dem der Erlaß eines Restitutionsbescheids begehrt wird, ist der Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 VermG) notwendig beizuladen. Während des Vermögenszuordnungsverfahrens ist der Verfügungsbefugte gemäß § 8 Abs. 1 VZOG, nach dem Abschluß dieses Verfahrens der im Vermögenszuordnungsbescheid ausgewiesene Eigentümer des zurückverlangten Vermögenswerts beizuladen.
    BVerwG
    28.11.1997
  7. BVerwG 7 C 61.95 - Unternehmens(reste)restitution; Klagebefugnis des Gesamtvollstreckungsverwalters; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Gesamtvollstreckungsverfahren; Einstellung des Geschäftsbetriebs
    Leitsatz: 1. Zur Klagebefugnis des Gesamtvollstreckungsverwalters in den Fällen der Unternehmens(reste)restitution. 2. Die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen eines der Restitution unterliegenden Unternehmens schließt sowohl die Rückgabe des gesamten Unternehmens gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG als auch die Rückgabe einzelner Bestandteile des Unternehmens nach endgültiger Einstellung des Geschäftsbetriebs gemäß § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG aus (Bestätigung vom BVerwG, Buchholz 112 § 3 b VermG Nr. 1).
    BVerwG
    26.09.1996
  8. BVerwG 8 C 3.94 - Mietwohnung; Bauherrenwohnung; vorzeitige Rückzahlung öffentlicher Mittel; Fehlbelegungsabgabe
    Leitsatz: Die vom Bauherrn mit Genehmigung der zuständigen Stelle selbst bewohnte Wohnung in einem von ihm geschaffenen Wohngebäude mit vier oder mehr öffentlich geförderten Wohnungen ist keine "Mietwohnung" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 1 WoBindG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I S. 972). Inhaber der Bauherrenwohnung in einem von ihnen unter Inanspruchnahme öffentlicher Mittel geschaffenen Wohngebäude mit vier oder mehr Wohnungen konnten deshalb auch in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf nach einer freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung der ihnen gewährten öffentlichen Mittel nicht mehr zur Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden (entgegen BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 2 BvL 3/86 -, BVerfGE 78, 249 [279 ff.]).
    BVerwG
    18.08.1995
  9. BVerwG 7 C 3.94 - Anfechtungsbefugnis; Gemeinde als Ausgangsbehörde; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. Die Gemeinde ist nicht zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde berechtigt, mit dem ein von ihr als Verfügungsberechtigter erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3 a des Vermögensgesetzes a. F. aufgehoben worden ist. 2. Der Investitionsvorrangbescheid bietet, da er ausschließlich im öffentlichen Interesse ergeht, dem Verfügungsberechtigten keinen Schutz gegen seine Aufhebung in einem vom Restitutionsberechtigten eingeleiteten Widerspruchs oder Klageverfahren. Ein zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits wirksam geschlossener investiver Vertrag hat nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG Bestand (im Anschluß an das Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 15.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 3).
    BVerwG
    18.05.1995
  10. BVerwG 7 C 10.94 - Anfechtungsbefugnis des Erwerbers eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs; Einwendungsausschluss des Erwerbers
    Leitsatz: 1. Der Erwerber eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruchs, der kein Angehöriger des Anmelders ist, kann mangels eigener Abwehrrechte einen den restitutionsbelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheid nicht anfechten. 2. Der in § 4 Abs. 5 InVorG zu Lasten des Erwerbers eines Rückübertragungsanspruchs angeordnete materielle Einwendungsausschluß ist mit dem Grundgesetz vereinbar. 3. Der Rückübertragungsanspruch steht nicht unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie.
    BVerwG
    06.04.1995