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  1. 6 K 670/96 - Hauptentschädigung; Schadensausgleich; Lastenausgleich für Vertriebene
    Leitsatz: Zur Rückforderung von "Hauptentschädigung gegenüber Vertriebenen".
    VG Stuttgart
    14.10.1997
  2. 2 K 47/93 Me. - Komplexer Wohnungsbau, Rückübertragungsausschluss, Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund, Wohnungsneubau, Hauptauftraggeber, Generalbebauungsplan
    Leitsatz: Eine Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 c VermG liegt vor, wenn ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet oder rekonstruiert wurde und dies unter Anwendung der in der DDR gültigen Rechtsvorschriften für den komplexen Wohnungsbau geschah.
    VG Meiningen
    05.09.1994
  3. 3 K 1281/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Wird von einem Ausreisewilligen verlangt, daß er zuvor sein Grundstück veräußere, so liegt ein Fall von Machtmißbrauch vor.
    VG Dresden
    22.06.1993
  4. 2 A 623/92 - Nötigung; Ausreiseverkauf; Zwangslage; unlautere Machenschaft
    Leitsatz: 1. Der Tatbestand der Nötigung zur Liegenschaftsveräußerung eines Ausreisewilligen ist am Tage der Grenzöffnung weggefallen. 2. Die Annahme einer subjektiv gerechtfertigten Zwangslage setzt nachvollziehbare objektive Gründe voraus, die die subjektive Annahme nicht völlig sinnlos und offensichtlich unbegründet erscheinen lassen.
    VG Schwerin
    19.08.1983
  5. 4 C 240/22 - Minderverkaufspreis von 10 bis 15 % im Rahmen einer Verwertungskündigung ausreichend
    Leitsatz: Der im Rahmen einer sog. Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu prüfende „erhebliche Nachteil“ des Vermieters ist in Veräußerungsfällen dann gegeben, wenn das Haus oder die Wohnung nur mit einem erheblichen - 10- bis 15 %igen - Abschlag von dem sonst erzielbaren Preis verkauft werden könnte.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Dachau
    10.05.2024
  6. 7 C 128/21 - Neubau nach Beseitigung von erheblichen Schäden
    Leitsatz: 1. Neubau i.S.d. § 556f BGB liegt auch dann vor, wenn Schäden beseitigt werden, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen ein Bewohnen nicht gestatten.2. Ausreichend ist eine hinreichend konkrete Gefahr, dass dieser Zustand demnächst zu erwarten ist.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.11.2022
  7. 10 C 46/21 - Neuvermietung nach umfassender Modernisierung
    Leitsatz: 1. Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neuvermietung nach umfassender Modernisierung (hier: Bad, Sammelheizung, Isolierglasfenster, Leitungssystem und Elektrik).2. Bei einer substantiierten Darlegung der Maßnahmen durch Beifügung von Rechnungen, Leistungsverzeichnissen und Fotos ist ein pauschales Bestreiten der Maßnahmen und der Kosten durch den Kläger unbeachtlich.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    09.02.2022
  8. 51 C 112/19 - Zustimmungsabhängige Tierhaltung, Tierhaltungsklausel, fehlende Gründe für die Versagung der Tierhaltung
    Leitsatz: Die Erlaubnis zur Haltung einer Deutschen Dogge in einer Mietwohnung kann verlangt werden, wenn keine Beeinträchtigungen der Mitmieter oder der Sachsubstanz zu erwarten sind und der Mieter für seinen Hund eine umfassende Versicherung auch für Schäden am Mietobjekt abgeschlossen hat. Bedenken gegen die artgerechte Haltung spielen bei der rein mietrechtlichen Entscheidung keine Rolle. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Paderborn
    28.10.2019
  9. 2-13 S 42/17 - Keine Streitwertbegrenzung bei Zahlungsklagen
    Leitsatz: Die Begrenzung des Streitwertes durch den Verkehrswert des Wohnungseigentums des Klägers (§ 49a Abs. 1 Satz 3 GKG) ist auf Zahlungsklagen nicht anzuwenden.
    LG Frankfurt/Main
    30.04.2018
  10. 31 C 190/06 - Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben
    Leitsatz: Die Kosten für ein vorprozessuales Mahnschreiben können - wenn sie nicht konkret aufgeschlüsselt werden - als Pauschalbetrag höchstens mit einem Betrag in Höhe von 2,50 Euro durch den Gläubiger gegenüber dem im Verzug befindlichen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    25.01.2007