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  1. VG 6 K 495.19 - Zweckentfremdungsverbot, Gemischte Nutzung von drei 1-Zimmerwohnungen in einem Mehrfamilienhaus
    Urteil: ...Das Gericht hat die Klage...
    VG Berlin
    10.12.2021
  2. C 4 K 652/92 - Enteignung; Eigentumserwerb; staatliche Stelle; schädigende Maßnahme; unlautere Machenschaften; Vermögensentziehung; Genossenschaftseigentum; Globalkaufvertrag; entschädigungslos Enteignung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Enteignung und rechtsgeschäftlichem Eigentumserwerb durch staatliche Stellen in der ehemaligen DDR. 2. Bei der Beurteilung, ob eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, aufgrund dessen der Vermögenswert dem Berechtigten nach damaligem Recht entzogen worden ist, nicht an. 3. Ob das Rechtsgeschäft, aufgrund dessen dem Berechtigten der Vermögenswert entzogen worden ist, nach den zu DDR Zeiten geltenden zivilrechtlichen Vorschriften wirksam war, ist für die Annahme einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG ohne Belang.
    VG Chemnitz
    22.06.1994
  3. C 2 S 1433/92 - Erbengemeinschaft; Miterbe; Prozessführungsbefugnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Anfechtungsklage; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: 1. Das einzelne Mitglied einer Erbengemeinschaft nach DDR-Recht ist prozeßführungsbefugt für die Bekämpfung eines Investitionsvorrangbescheides. 2. Der Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung ist auch schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. 3. Gegen die Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides findet nicht der Widerspruch, sondern die Anfechtungsklage statt. 4. Die Klage eines einzelnen Mitgliedes der Erbengemeinschaft hindert die Bestandskraft des Vorrangbescheides. 5. Zum rechtlichen Gehör im Investitionsvorrangverfahren. 6. Keine Prüfung des Rückgabeausschlusses nach § 5 VermG im Investitionsvorrangverfahren. 7. Materielle Voraussetzung für einen Investitionsvorrangbescheid.
    VG Chemnitz
    28.04.1993
  4. C 2 S 1373/92 - Erbengemeinschaft; Miterbe; Prozessführungsbefugnis; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Investitionsvorrangbescheid; Fristenregelung für Investitionseinwendungen
    Leitsatz: 1. Das einzelne Mitglied einer Erbengemeinschaft ist prozeßführungsbefugt für die Anfechtung eines Investitionsvorrangbescheids (wie B. v. 28. April 1993 - C 2 S 1433/92 -, ZOV 1993, S. 439 ff.). 2. § 2 a VermG führt zu einer erbrechtlichen Sonderregelung im Vermögensrecht, aus der sich die Berechtigung des einzelnen Mitglieds einer Erbengemeinschaft ergibt, allein und ohne Mitwirkung der anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft, die Rückübertragung des Vermögenswerts an die Erbengemeinschaft zu verlangen. 3. Zum Einwendungsausschluß in § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG.
    VG Chemnitz
    18.07.1994
  5. C 1 K 401/92 - Vermögenszuordnung; Vorrang des Restitutionsanspruchs; SED-Vermögen
    Leitsatz: 1. Das Prinzip Restitution vor Entschädigung gilt für das Recht der Vermögenszuordnung auch im Bereich des öffentlichen Vermögens, d. h. der Altanspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag hat (in materieller Hinsicht) Vorrang vor der Vermögenszuordnung gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 Einigungsvertrag. 2. Das Vermögen des ehemaligen "Organisationseigenen Betriebes (OEB) Fundament" - als Verwalter des Vermögens der ehemaligen SED - ist, sofern kein materiell-rechtsstaatlicher Erwerb im Sinne des Grundgesetzes vorliegt, dem früheren Eigentümer zurückzuübertragen.
    VG Chemnitz
    09.02.1993
  6. 9 K 1910/95 - Übernahme von Grundpfandrechten; Bestellung durch staatlichen Verwalter; staatliche Verwaltung eines Erbanteils; Erbanteil; Miterben
    Leitsatz: Grundpfandrechte können im Sinne des § 16 Abs. 5 VermG auch dann vom staatlichen Verwalter bestellt worden sein, wenn das belastete Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand, nur ein Erbteil unter staatliche Verwaltung gestellt war und die übrigen Erbanteile Miterben zustanden, die innerhalb der ehemaligen DDR lebten.
    VG Chemnitz
    08.04.1999
  7. 7 K 2348/98 - Rücknahme des Rückübertragungsantrags; Anfechtung der Rücknahmeerklärung; Widerruf der Rücknahmeerklärung; Schriftform; Nachsichtgewährung
    Leitsatz: 1. Die Rücknahme des Rückübertragungsantrags nach § 30 Abs. 1 Satz 3 VermG bedarf nicht der Schriftform und kann insbesondere ohne handschriftlich unterschriebene Erklärung erfolgen. 2. Ist der Antrag auf Rückübertragung vom Anmelder wirksam zurückgenommen worden, ist bei einer erneuten Anmeldung des Rückübertragungsanspruchs durch ihn nach Ablauf der Anmeldefrist (§ 30 a VermG) grundsätzlich für eine Anwendung der von der Rechtsprechung zur Unbeachtlichkeit einer verspäteten Anmeldung entwickelten Grundsätze (sog. Nachsichtrechtsprechung) kein Raum, sondern nur für eine Anfechtung oder einen Widerruf der Rücknahmeerklärung. 3. Die Anfechtung oder der Widerruf der Rücknahmeerklärung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nur bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Anfechtung oder Widerruf einer Prozeßerklärung (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung, Wiederaufnahmegrund, offensichtliches Versehen, irrtümlicher Hinweis) - unter Ausschluß einer Anfechtbarkeit wegen Inhaltsirrtums - möglich.
    VG Chemnitz
    30.06.1999
  8. 4 K 439/98 - Verpflichtungsklage; Rehabilitierungsbescheinigung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfolgteneigenschaft; Eigenkündigung; geringeres soziales Ansehen; Ingenieur für Standardisierung; Konstruktionsingenieur; sozial gleichwertiger Beruf
    Leitsatz: 1. Einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach § 17 Abs. 1 BerRehaG fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Kl. nicht vorrangig als politisch Verfolgter anerkannt werden will, solange er die inzidente Feststellung der Verfolgteneigenschaft jedenfalls hinnimmt. 2. Von einer erzwungenen Eigenkündigung, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG erfüllt, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Kündigende entweder einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung zuvorkommen wollte oder die Motivation zur Eigenkündigung aus einer Maßnahme resultierte, die dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG unterfällt. Eine Eigenkündigung aufgrund einer der politischen Verfolgung dienenden Umsetzung in einen sozial gleichwertigen Beruf genügt diesen Anforderungen nicht. 3. Die Tätigkeit eines Ingenieurs für Standardisierung ist im Vergleich zu der Tätigkeit eines Konstruktionsingenieurs nicht mit einem geringeren sozialen Ansehen verbunden.
    VG Chemnitz
    17.09.1998
  9. 1 K 3477/93 - Heilung von Zustellungsmängeln; Präklusionswirkung; Ausschlußwirkung; Anmelderausschluss; Anhörung des Anmelders; Investitionsvorrangverfahren; Amtsermittlungspflicht
    Leitsatz: ...Amtsermittlungspflicht des Gerichtes davon nicht berührt...
    VG Chemnitz
    28.12.1993
  10. 1 K 1131/02 - Zwangsvollstreckung; Zuschlagsbeschluss; Restitution; Rückübertragung; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; rechtswidrige Zwangsvollstreckung; machtmißbräuchliche Zwangsvollstreckung
    Leitsatz: Ein Vermögenswert, der auf der rechtsgestaltenden Wirkung einer im Wege der Zwangsvollstreckung ergangenen Entscheidung beruht, kann selbst dann nicht durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften zurückübertragen werden, wenn die gerichtliche Entscheidung vom Sekretär des Kreisgerichts getroffen worden ist und grob rechtsstaatswidrig war. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Chemnitz
    26.07.2006