« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7331 - 7340 von 7807)

  1. I-17 O 85/19 - Einwendungsausschluss gegen Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: In einer formularvertraglichen Rügeklausel (zur Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietvertrag) mit Anerkenntnisfiktion muss sich der Verwender verpflichten, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Schweigens besonders hinzuweisen. Unschädlich ist es, dass in der Klausel nicht ausdrücklich der Begriff „Pflicht“ verwendet wird. Denn mit Pflicht ist in diesem Zusammenhang nicht etwa eine vom Vertragspartner einklagbare Pflicht zu verstehen. Es handelt sich bei § 308 Nr. 5b) BGB vielmehr um die Statuierung einer (Hinweis-) Obliegenheit. Denn gibt der Verwender den Hinweis bei Beginn der Frist nicht, so knüpfen sich daran für ihn negative Folgen, d. h. die Fiktionswirkung tritt nicht ein.
    LG Bochum
    29.09.2020
  2. XII ZR 6/20 - Bei Umsatzsteueroption sind auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten
    Urteil: ...EuGH obliege es dem nationalen Gericht...
    BGH
    30.09.2020
  3. 4 Ws 46/20 - Voraussetzungen für die Einziehung bebauter Grundstücke wegen des „Herrührens“ der Geldmittel zum Erwerb aus „Vortaten“ der Geldwäsche mit Auslandsbezug, Ermessensentscheidung des Gerichts, Vereinbarkeit mit dem Grundrechtsschutz des Eigentums
    Leitsatz: ...Gerichts, wobei jedoch im Regelfall eine...
    KG
    30.09.2020
  4. V ZB 67/19 - Überteuerte notarielle Gestaltungsmöglichkeiten
    Leitsatz: a) Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG liegt nur bei einem offen zutage tretenden Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder bei einem offensichtlichen Versehen des Notars sowie dann vor, wenn der Notar von mehreren gleich sicheren Gestaltungsmöglichkeiten die teurere wählt. 
 b) Die getrennte Beurkundung von Grundstückskaufvertrag und Auflassung stellt keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GNotKG dar; dies gilt auch, wenn der Notar die Beteiligten nicht über kostengünstigere andere Gestaltungsmöglichkeiten belehrt.
    BGH
    01.10.2020
  5. 2-13 T 64/20 - Beschlussaussetzung für Vertragsstrafenregelung und Vogelfütterungsverbot
    Leitsatz: Zur Aussetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Wege einstweiliger Verfügung - hier bejaht für eine Vertragsstrafenregelung und verneint für ein Vogelfütterverbot.
    LG Frankfurt/Main
    01.10.2020
  6. BVerwG 8 B 39.20 - Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung für den Verlust einer Fabrik sowie in deren Vermögen stehender Lizenzen und Schutzrechte (§ 1 Abs. 1, Abs. 1a VermG)
    Leitsatz: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Entscheidung tragende Erwägung des Verwaltungsgerichts, weder die Anordnung der staatlichen Treuhandverwaltung noch die Festsetzung von Steuerforderungen oder die Liquidation der Gesellschaft stellten eine entschädigungslose Enteignung dar, leide nicht an den geltend gemachten Verfahrensfehlern. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    01.10.2020
  7. V ZR 282/19 - Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsmaßstabes für den Warmwasserverbrauch
    Urteil: ...ordnungsmäßigen Verwaltung genügen. Die Gerichte...
    BGH
    02.10.2020
  8. 63 S 192/19 - Nicht bewiesener Eigenbedarf
    Leitsatz: Eine Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung ist abzuweisen, wenn die Angaben des Klägers und die Bekundungen des Zeugen zur behaupteten gegenwärtigen beengten Wohnsituation vage und den Einzelheiten widersprüchlich sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.10.2020
  9. 3 C 201/19 - Fristlose Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung und Beleidigung
    Teaser: ...Gericht doch Bestand haben – oder nicht...
    AG Köpenick
    06.10.2020
  10. 85 S 2/19 WEG und 85 S 18/19 WEG - Abwicklung eines beendeten Verwalterverhältnisses
    Leitsatz: 1. Die Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG dient der Vorbereitung der Wohnungseigentümer auf die Versammlung; die Abwahl des Verwalters muss dagegen in der Einladung nicht angegeben werden. 2. Von einem zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen der Verwalterin und den Wohnungseigentümern kann nicht ausgegangen werden, wenn in der Versammlung zwar eine Mehrheit für die Berufung stimmt, die Stimmen aber lediglich weniger als die Hälfte der Miteigentumsanteile ausmachen. 3. Mit Mehrheitsbeschluss kann die Gemeinschaft ermächtigt werden, den Anspruch der Gemeinschaft auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen geltend zu machen. Die begehrte Herausgabe der Verwaltungsunterlagen kommt nicht nur dem Verband, sondern auch den Wohnungseigentümern selbst zugute. 4. Der bloße Vortrag, nicht mehr im Besitz der Unterlagen zu sein, genügt nicht zur Darlegung der Unmöglichkeit der Herausgabe, wenn feststeht, dass der Verwalter im Besitz der Unterlagen war. 5. Die Beklagten können von dem abberufenen Verwalter die Herausgabe der Protokolle der Wohnungseigentümerversammlungen verlangen, die dieser grundsätzlich dauernd aufzubewahren hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Protokolle ausschließlich elektronisch gefertigt, elektronisch unterzeichnet und bis zu einem inzwischen abgelaufenen Zeitpunkt digital vorgehalten wurden. 6. Ein Herausgabeanspruch der Beklagten besteht auch nicht in Bezug auf eine aktuelle Eigentümerliste, wenn diese jedenfalls anlässlich der Klageerhebung der Verwalterin eingereicht worden ist. 7. Eine dauernde Aufbewahrungspflicht des Verwalters besteht nicht, insbesondere wenn die entsprechende EDV-Datei nicht mehr vorliegt. 8. Ein Nacherfüllungsanspruch betreffend die Erstellung einer Jahresabrechnung besteht nicht mehr, wenn die Jahresabrechnung zwischenzeitlich von einer neuen Verwalterin erstellt wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.10.2020