Urteil Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung für den Verlust einer Fabrik sowie in deren Vermögen stehender Lizenzen und Schutzrechte (§ 1 Abs. 1, Abs. 1a VermG)
Schlagworte
Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung für den Verlust einer Fabrik sowie in deren Vermögen stehender Lizenzen und Schutzrechte (§ 1 Abs. 1, Abs. 1a VermG)
Leitsatz
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Entscheidung tragende Erwägung des Verwaltungsgerichts, weder die Anordnung der staatlichen Treuhandverwaltung noch die Festsetzung von Steuerforderungen oder die Liquidation der Gesellschaft stellten eine entschädigungslose Enteignung dar, leide nicht an den geltend gemachten Verfahrensfehlern.
(Leitsatz der Redaktion)
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