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Suchergebnis Urteilssuche (7321 - 7330 von 7807)

  1. VG 4 A 36.07 - Mittelbare Schädigung dinglicher Rechte; Entschädigung; Enteignung; Hypothekenablösebetrag
    Leitsatz: Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EntschG erhält nur der Grundpfandrechtsgläubiger, der im Falle der Rückgabe des Grundstücks die Möglichkeit des Zugriffs auf einen Ablösebetrag gehabt hätte. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    09.11.2007
  2. VG 4 A 47.07 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Neufestsetzung von Grundpfandrechten
    Leitsatz: 1. § 16 Abs. 5 VermG lässt sich auf Grundpfandrechte, die nicht durch den staatlichen Verwalter bestellt, sondern aufgrund einer besonderen staatlichen Anordnung in das Grundbuch eingetragen wurden, weder unmittelbar noch entsprechend anwenden. Insoweit bleibt es vielmehr bei dem Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme der Grundstücksbelastungen nach § 16 Abs. 2 VermG. 2. Dies gilt auch dann, wenn die staatlich angeordnete Eintragung des Grundpfandrechts in den Zeitraum einer staatlichen Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG fällt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    05.10.2007
  3. VG 4 A 89.00 - Rechtsweg bei Überprüfung der Tarife für Wasser und Entwässerung in Berlin
    Leitsatz: Eine etwaige Rechtswidrigkeit der Tarife der Berliner Wasserbetriebe ist auf dem Zivilrechtswege geltend zu machen.
    VG Berlin
    03.06.2002
  4. VG 5 A 147.06 - Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und Makler
    Leitsatz: Eine Tätigkeit als Makler und Hausverwalter steht im Widerspruch mit den dienstlichen Pflichten eines Gerichtsvollziehers.
    VG Berlin
    26.06.2008
  5. VG 9 A 179.06 - Rehabilitierung nach Verlassen der DDR
    Leitsatz: Auch bei späterer Rückkehr in das Beitrittsgebiet besteht für Zeiträume nach Verlassen der DDR kein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    08.05.2008
  6. 29 A 90.08 - Durchsetzung des vermögensgesetzlichen Entschädigungsanspruchs der unbekannten Erben durch den gesetzlichen Vertreter
    Leitsatz: Die Vertretungsmacht des als Vertreter der unbekannten Eigentümer des staatlich verwalteten Grundstücks bestellten gesetzlichen Vertreters erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Gegenansprüchen des Verfügungsberechtigten gemäß § 7 a VermG. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    24.04.2009
  7. VG 6 A 322.90 - Schriftliche Verpflichtung des Sozialhilfeträgers; verschlossener Verwaltungsrechtsweg; Versprechen zur Mietzinszahlung
    Urteil: ...handelte, für die das ordentliche Gericht...
    VG Berlin
    29.10.1992
  8. VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige Zweckentfremdung
    Leitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -
    VG Berlin
    20.10.1989
  9. VG 1 A 693.90 - Investitionsvorrang; Anmelder; Restitution; Betriebsfortführung; Gleichwertigkeit des Investitionsvorhabens; Erwerbsinteressent
    Leitsatz: Die Treuhandanstalt hat bei der Privatisierung eines Betriebs oder Betriebsteils auch eine Rückgabe an den früheren (enteigneten) Eigentümer in Betracht zu ziehen, wenn dieser gewillt ist, den Betrieb fortzuführen, und hierfür eine Konzeption vorlegt, die eine Weiterführung des Betriebs erwarten läßt und die nach Art und Umfang der beabsichtigten Investitionen den Vorhaben anderer Erwerbsinteressenten gleichwertig ist. Dies gilt auch im Verhältnis zu solchen Bewerbern, denen eine Bescheinigung nach dem Gesetz über besondere Investitionen in der DDR erteilt worden ist.
    VG Berlin
    15.03.1991
  10. VG 19 A 831.95 - Kunstwerk; Kunstfreiheit; Umgebungsschutz; Grundrechtskollision; Prioritätsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Kunstwerke auf Zeit im Stadtraum genießen ebenso wie Denkmale Umgebungsschutz. Der Umfang dieses Schutzes ist im Wege einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter im Einzelfall unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf das Kunstwerk und nach dem Grundsatz der Zumutbarkeit zu ermitteln. 2. Die Erteilung einer Baugenehmigung, die den Umgebungsschutz eines Kunstwerks nicht beachtet, kann den Künstler oder Veranstalter in seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) verletzen. 3. Bei Grundrechtskollisionen konkurrierender Grundrechtsträger ist der Grundsatz der Priorität in Betracht zu ziehen. Eine Bewertung der künstlerischen Bedeutung ist nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verboten.
    VG Berlin
    26.05.1995