« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (7311 - 7320 von 7926)
Sortierung:
-
8 U 216/03 - Komforttarife; Erschwerniszuschläge bei der MüllentsorgungLeitsatz: 1. Zur Frage, ob die von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) erhobenen Komforttarife für Erschwernisse bei der Müllentsorgung der Billigkeit entsprechen. 2. Das Kostendeckungsprinzip gilt nicht für die einzelne Gebührenveranlagung. 3. Die Komforttarife der BSR verstoßen jedenfalls weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Äquivalenzprinzip.KG16.02.2004
-
13 W 1/03 - Grundbuchberichtigungsanspruch; nichtige Baulandenteignung; Sicherung des Grundbuchberichtigungsanspruchs im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches; Verhältnis des Grundbuchberichtigungsanspruchs zum VermG; Vermögenszuordnungsbescheid; Eigentumsverlust bei bestandskräftigem Abschluß des vermögensrechtlichen VerfahrensLeitsatz: 1. Die nichtigen Enteignungen nach dem BaulandG wegen unterlassener Zustellung des Enteignungsbeschlusses begründet den Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB. 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann im Verfahren der einstweiligen Verfügung durch Eintragung eines Widerspruches gegen die Richtigkeit des Grundbuches gesichert werden. 3. Der Grundbuchberichtigungsanspruch ist nicht wegen des Vorranges des VermG ausgeschlossen (Bestätigung BGH ZOV 2000, 235). 4. Art. 237 § 1 EGBGB verdrängt nicht die zivilrechtlichen Ansprüche, die ab 18.10.1989 entstanden sind. 5. Der Erlaß eines VZOG-Bescheides zugunsten eines Dritten begründet keinen rechtswirksamen Eigentumserwerb. 6. Der bereits erfolgte bestandskräftige Abschluß des vermögensrechtlichen Verfahrens hat zivilrechtlich nicht zum Eigentumsverlust geführt.KG04.02.2003
-
24 W 8820/98 - Folgereparaturen bei erlaubtem Dachgeschoßausbau; mangelhafter Ausbau von DachrohlingenLeitsatz: 1. Mit Abschluß des nach der Teilungserklärung gestatteten Dachgeschoßausbaues ist insgesamt Gemeinschaftseigentum an den konstruktiv wichtigen Teilen der Außenumgrenzung der ausgebauten Dachgeschoßwohnung entstanden, auch wenn der Ausbau unvollständig oder mangelhaft vorgenommen worden ist. Die Eigentümergemeinschaft hat gegen den ausbauenden Wohnungseigentümer wie gegen einen Beauftragten Ansprüche auf eine vollständige und mangelfreie Erstherstellung der konstruktiv wichtigen Dachteile, die Gemeinschaftseigentum sind. 2. Wird nicht ausdrücklich eine noch ganz oder teilweise auszubauende Dachgeschoßwohnung veräußert, haben der Ersterwerber und erst recht weitere Erwerber gegen die Eigentümergemeinschaft Ansprüche auf Instandhaltung fehlerhaft ausgebauten Gemeinschaftseigentums im Dachbereich. Mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung geht die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erstherstellung nicht von dem ausbauenden Wohnungseigentümer auf spätere Erwerber über.KG28.02.2000
-
20 ReMiet 1/96 - Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Mietanspruch auf MieterhöhungLeitsatz: Ein Mieter kann sich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung nach § 2 MHG nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB wegen eines Gegenanspruchs auf Mängelbeseitigung gemäß § 536 BGB berufen.OLG Frankfurt a. M.29.07.1999
-
8 RE-Miet 1354/96 - Verschulden des Sozialamts bei <br />Mietzahlung; Fristlose KündigungLeitsatz: Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 a BGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.KG11.12.1997
-
30 REMiet 2/97 - Mieterhöhung; Abwälzung gestiegener Betriebskosten auf den MieterLeitsatz: Ist in einem Wohnungsmietvertrag ein bestimmter Betrag, der auch die an sich umlagefähigen Betriebskosten umfaßt, als Mietentgelt vereinbart (Inklusivmiete), so ist auch nach der Neuregelung in § 4 Abs. 5 MHG durch das am 1.9.1993 in Kraft getretene 4. Mietrechtsänderungsgesetz eine Mieterhöhung nach § 4 MHG wegen gestiegener Betriebskosten im Zweifel ausgeschlossen. 2. Zur zweiten Vorlagefrage wird der Erlaß eines Rechtsentscheides wegen Unzulässigkeit der Vorlage abgelehnt.OLG Hamm20.08.1997
-
4 W 31/96 - Umwandlung ehemals volkseigener Betriebe; Stammkapitalfestsetzung; UmwandlungsmängelLeitsatz: 1. Die durch Umwandlung aus den ehemaligen volkseigenen Betrieben der Wohnungswirtschaft hervorgegangenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung können ihr Stammkapital im vereinfachten Verfahren nach dem DMBilG neu festsetzen. 2. Betriebe oder Einrichtungen, die Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern unterstellt sind, unterliegen nicht der Umwandlung nach dem Treuhandgesetz. 3. Zur Heilung von Umwandlungsmängeln.OLG Rostock10.02.1997
-
4 U 374/96 - Volkseigentum; Veräußerung; Vorkaufsrecht; GrundbuchberichtigungLeitsatz: 1. Die unter der Geltung der Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR getroffene Vereinbarung eines im Grundbuch einzutragenden Vorkaufsrechts (§§ 306 ff. ZGB-DDR), wonach bei Ausübung des Vorkaufsrechts ein bestimmter Kaufpreis zur Anwendung gebracht wird, ist nichtig (§ 68 Abs. 1 ZGB-DDR). 2. Die Preislimitierung ist als Ausgestaltung des Vorkaufsrechts mit diesem Recht untrennbar verbunden. 3. Die Nichtigkeit dieser Vereinbarung hat die Gesamtnichtigkeit des Veräußerungsvertrages zur Folge (im Anschluß an Kammergericht, 1. Zivilsenat, KG-Report 1994, 135, 243; Kammergericht, 18. Zivilsenat, KG Report 1994, 218).KG16.04.1996
-
7 U 171/94 - Umweltfehler; Mangel; Fehler der Mietsache; Geschäftsraummiete; Mietminderung; vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: 1. Beeinträchtigungen des Zugangs zu einem vermieteten Geschäftslokal durch Begleiterscheinungen der Drogenszene infolge einer im Nachbarhause eröffneten Drogenberatungsstelle mit Drogenberatungscafé können ungeachtet der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Einrichtung und ohne Verschulden des Vermieters einen Fehler des Mietobjekts i. S. von § 537 BGB begründen (im vorliegenden Fall Minderung um 50 % bejaht). 2. In einem solchen Fall ist die Minderung nicht analog § 539 BGB ausgeschlossen, wenn der Mieter den ungekürzten Mietzins nach Eröffnung der Drogenberatung noch sechs Monate lang rügelos zahlt. Dem Geschäftsraummieter ist bei einem derartigen Fehler, dessen Ausmaß und dessen Auswirkungen Veränderungen unterworfen sein können, eine längere Überlegungsfrist zuzubilligen, innerhalb derer er beobachten kann, wie sich die Störungen auf seinen Geschäftsbetrieb auswirken. 3. Jedenfalls bei der Geschäftsraummiete ist der Minderungsbetrag ausgehend von der Gesamtmiete einschließlich der Vorauszahlungen auf Betriebskosten und Heizkosten zu ermitteln.OLG Hamm24.10.1995
-
24 U 1574/95 - Eigentumsverzichte nach dem Abkommen Schweden-DDRLeitsatz: Ehemals westdeutsche juristische Personen des Privatrechts mit schwedischer Mehrheitsbeteiligung können den in dem Abkommen Schweden-DDR vom 24. Oktober 1986 von der DDR aufrechterhaltenen und praktizierten Rechtsstandpunkt, daß Schweden mangels Personalhoheit zu Eigentumsverzichten zu Lasten dieser juristischen Personen nicht befugt sei, auch weiterhin Rechtsnachfolgern der DDR entgegenhalten.KG18.09.1995