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Suchergebnis Urteilssuche (7251 - 7260 von 7807)
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VG 26 A 741.92 - Parteivermögen; Treuhandverwaltung; Sicherungszweck; Einstellung eines GewerbebetriebesLeitsatz: 1. § 20 b Abs. 2 PartG-DDR ermächtigt grundsätzlich nicht zu ho-heitlichen Maßnahmen gegenüber einer mit ihrem Vermögen der Treuhandverwaltung unterstellten Organisation oder juristischen Person, wenn mit diesen Maßnahmen ausschließlich oder in erster Linie Interessen von Dritten verfolgt werden, die außerhalb des durch das Gesetz normierten Sicherungszwecks liegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den verfolgten Interessen um (öffentliche) Belange einer (anderen) öffentlich rechtlichen Körperschaft handelt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme dem in der Maß-gaberegelung des Einigungsvertrages normierten Sicherungszweck zuwiderläuft. 2. Maßnahmen im Rahmen der Treuhandverwaltung gemäß § 20 b Abs. 2 PartG-DDR, die die Schließung und Einstellung eines dem Sondervermögen zugerechneten Gewerbebetriebes zur Folge haben, sind grundsätzlich unzulässig, solange ein nachweislich materiell-rechtsstaatlicher Erwerb der durch den Gewerbebetrieb verkörperten Vermögenswerte nicht endgültig ausgeschlossen worden ist. Anderenfalls wäre eine der zur Beendigung der treuhänderischen Verwaltung ausdrücklich vom Gesetz vorgeschriebene Verwendung des Treuguts, die Wiederzurverfügungstellung im Sinne des Satzes 4 der Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages, nicht mehr erreichbar. Die (auch faktische) Einstellung eines Gewerbebetriebes kann vor dem Abschluß der treuhänderischen Verwaltung gemäß Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Ein derartiger Ausnahmefall könnte dann gegeben sein, wenn bei einer Fortführung des Betriebes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufzehrung seiner wirtschaftlichen Substanz zu besorgen ist; eine derartige Entscheidung setzt aber voraus, daß die Treu-handanstalt sich einen umfassenden Überblick über die Geschäftstä-tigkeit und die Geschäftslage des ihrer Treuhandverwaltung unterstellten Betriebes gemacht hat und sich der Auswirkungen der er-griffenen Maßnahme auf den Weiterbestand des Betriebes bewußt ist.VG Berlin28.09.1992
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VG 26 A 364.92 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Freigabe eines Vermögenswertes; Altvermögen; Altverbindlichkeiten; organisationseigener Betrieb; BeteiligungsfähigkeitLeitsatz: ..., vom Gericht nachvollziehbare Angaben...VG Berlin24.08.1992
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VG 25 A 88.94 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Rückübertragungsanspruch; RestitutionsanspruchLeitsatz: Zur Vermutung eines verfolgungsbedingten Verlustes.VG Berlin21.08.1995
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VG 25 A 661.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; AusschließungsgrundLeitsatz: ...deutsche Behörden oder Gerichte läßt den...VG Berlin13.01.1992
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VG 25 A 660.91 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Liste 1 : SMAD-Befehl Nr. 64; Enteignung eiens VerstorbenenLeitsatz: Kein Rückgabeanspruch bei Enteignung in "Liste 1", auch wenn der Enteignete zum Zeitpunkt der Enteignung bereits gestorben war.VG Berlin02.05.1994
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VG 25 A 636.92 - Investitionsvorrangbescheid; Glaubhaftmachung der Investitionsberechtigung; Präklusion; AusschlussfristLeitsatz: § 5 Abs. 2 Satz 3 InVorG ist dahin auszulegen, daß der säumige Anmelder nur den Anspruch auf einen Konzeptvergleich verliert, sein Anspruch auf einen rechtmäßigen Investitionsvorrangbescheid im übrigen jedoch erhalten bleibt.VG Berlin21.03.1994
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VG 25 A 555.91 - Aufbauenteignung; VerfügungsverbotLeitsatz: 1. Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz werden vom Vermögensgesetz nicht erfaßt. 2. Die Vorschrift des § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG ist auch bei Grundstücksveräußerungen anzuwenden. 3. Zur rechtlichen Stellung des Käufers von Rückübertragungsrechten.VG Berlin21.10.1991
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VG 25 A 492.91 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen SacheLeitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten über Bescheide der Treuhandanstalt, durch die die Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 a VermG zugelassen wird, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; es gilt der besondere Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO).VG Berlin11.10.1991
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VG 25 A 426.93 - Investitionsvorrangverfahren; Betriebseinweisung; Investitionsvorhaben; Gleichwertigkeit; Anhörungsverfahren; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: 1. Auf Vermögenswerte, die in der Zeit von 1933 bis 1945 entzogen worden sind, findet das InVorG Anwendung. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Investitionsvorhaben ist die Sechs-Wochen-Frist gemäß § 5 Abs. 3 InVorG. 3. Bei vorgetragenen Mängeln des Anhörungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Kl. ordnungsgemäß angehört worden ist, nicht darauf, ob das auch auf alle anderen Beteiligten zutrifft. 4. Zur Frage mehrfacher Investitionsvorrangverfahren und mehrfacher vorläufiger Einweisungen.VG Berlin09.12.1993
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VG 25 A 389.99 - Verkaufserlösabführung; Entschädigungsfonds; Schadensersatzanspruch; Modrow-Kauf; VerkehrswertLeitsatz: 1. Bei Verkäufen von Grundstücken ab 27. Juli 1990 bis 17. Dezember 2003 zu Modrow-Niedrigpreisen ist nur der tatsächlich erzielte Verkaufserlös an den Entschädigungsfonds abzuführen (Bestätigung BVerwG VIZ 2002, 626). 2. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EntschG i. d. F. d. EntschRÄndG, BGBl. I 2003, 2472 gilt erst bei Verkäufen ab 17. Dezember 2003 und findet rückwirkend auf vorangegangene Veräußerungen keine Anwendung. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Entschädigungsfonds auf Zahlung der Differenz zwischen Modrow-Kaufpreis und halbem aktuellen Verkehrswert des Grundstückes durch das Land Berlin besteht nicht. 4. Die Anwendung des Grundsatzes Verletzung bundesfreundlichen Verhaltens durch das Land Berlin oder eines Anspruches auf Schadensersatz aus § 242 BGB wird verdrängt durch die spezialgesetzliche Abführungsregelung des 10 Abs. 1 Nr. 11 EntschG. 5. Die "Verschleuderung" von Grundstücken durch das Land Berlin zu "Modrow-Preisen" zu Lasten des Entschädigungsfonds stellt kein kollosives Zusammenwirken oder schikanöses Verhalten des Landes Berlin dar.VG Berlin18.06.2004