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  1. BVerwG 3 C 13.06 - Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; Unwürdigkeit; Ausschluß; Anspruchsausschluß; Ausschlußtatbestand; dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; nationalsozialistisches System; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Mißbrauch der Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer; Rüstungsbetrieb; Rüstungsproduktion; Zwangsarbeiter; Kriegsgefangene; Haager Landkriegsordnung; Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen; Kriegsgefangenenkonvention; Ausgleichsleistung
    Leitsatz: Die Beschäftigung von Zwangsarbeitern sowie von Kriegsgefangenen in einem Rüstungsbetrieb während des Zweiten Weltkriegs verstößt gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, wenn sie im Unternehmen menschenunwürdigen Arbeits- und Lebensbedingungen unterworfen waren. Zu einem Ausschluß von Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG führt nicht bereits die Anforderung solcher Personen durch das Unternehmen. Die zu einem Unternehmen vorliegenden Informationen sind im Lichte der allgemeinkundigen zeithistorischen Erkenntnisse zur damaligen Situation von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen zu würdigen. Eine Verletzung der Kriegsgefangenenkonventionen dadurch, daß in einem Rüstungsbetrieb Kriegsgefangene auch zu Arbeiten eingesetzt wurden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kriegshandlungen standen, begründet nicht zugleich einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Der Einsatz von Zwangsarbeitern sowie von Kriegsgefangenen in einem Unternehmen und dadurch erzielte Gewinne stellen noch keinen Mißbrauch der Stellung als Unternehmensverantwortlicher zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer dar. Die Herstellung von Rüstungsgütern ist nicht als erhebliches Vor-schub-leisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu werten. (wie Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05)
    BVerwG
    28.02.2007
  2. 2 BvR 26/24 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr
    Leitsatz: 1. Das Einreichen neuer ärztlicher Atteste ist für eine Neubewertung der Sachlage i.S.d. § 765a Abs. 4 ZPO (Einstellung der Räumungsvollstreckung) ausreichend (vgl. BVerfG GE 2024, 137).2. Mehrfache fachärztliche Bescheinigungen, dass akute Suizidgefahr nicht ausgeschlossen werden kann, verpflichten das Vollstreckungsgericht zur weiteren Sachaufklärung, ob bei Zwangsräumung der Wohnung das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt ist.(Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    13.05.2024
  3. 1 BvR 832/21, 1 BvR 1258/21 - Notwendige Revisionszulassung bei möglicher Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, Grundrechtsverstoß bei Ablehnung der Revisionszulassung, unzumutbare Erschwerung des Instanzenweges
    Leitsatz: 1. Das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) ist verletzt, wenn die Frage der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin als nicht im Revisionsverfahren prüffähig angesehen und deshalb die Revisionszulassung abgelehnt wird.2. Das gilt auch für andere Rechtsfragen, die einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen, weil sie unterschiedlich beantwortet werden (hier: Zugang des Mieterhöhungsverlangens vor dem Stichtag des MietenWoG).(Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    05.07.2022
  4. 1 BvR 1579/95; 1 BvR 495/96 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; komplexer Wohnungsbau; Gemeingebrauch
    Leitsatz: Der Ausschluß eines vom Nationalsozialismus Verfolgten von der Rückerstattung wegen Widmung des Grundstücks zum komplexen Wohnungsbauoder Verwendung im komplexen Wohnungsbau verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
    BVerfG
    17.02.1999
  5. 1 BvR 1249/94; 1 BvR 1260/94 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Willkürverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung , besatzungsrechtliche Enteignung; Liste 1
    Leitsatz: Zum Restitutionsausschluß bei Enteignungen nach der Berliner Liste 1.
    BVerfG
    28.11.1996
  6. 1 BvR 596/93 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; gewerbliche Zwischenvermietung; Kündigungsschutz; Zweckentfremdungsverbot
    Leitsatz: 1. Bei gewerblicher Zwischenvermietung kann ein Kündigungsschutz des Endmieters entfallen, wenn eine Untervermietung zu Wohnzwecken nicht dem Willen des Eigentümers entsprach. 2. Dies gilt nicht, wenn die Überlassung an den Zwischenvermieter gegen das Zweckentfremdungsverbot verstieß. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    06.08.1993
  7. 1 BvR 1527/87 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung der Mieterhöhung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen nach dem Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 - BGBl. I S. 1912 - (Fortführung von BVerfGE 53, 352).
    BVerfG
    08.11.1988
  8. 1 BvL 23/84 u.a. - Kappungsgrenze/Verfassungsgemäßheit; Kappungsgrenze/Wegfall der Preisbindung; Mieterhöhung/Kappungsgrenze (Verfassungsgemäßheit)
    Leitsatz: 1. Es ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, daß Vermieter von Wohnungen höchstens eine Steigerung des Mietzinses um 30 vom Hundert, nicht aber eine darüber liegende Vergleichsmiete fordern können (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHRG). 2. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine Mietzinserhöhung erstmals nach dem Wegfall einer Preisbindung verlangt wird.
    BVerfG
    04.12.1985
  9. V ZR 155/24 - Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück, Verkehrswert von Miteigentumsanteilen entspricht regelmäßig dem quotalen Anteil am Verkehrswert des Gesamtgrundstücks
    Leitsatz: 1. Der Kondiktionsanspruch des Verkäufers ist bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann.2. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspricht; das gilt auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages. Derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB beruft, kann sich daher darauf beschränken, Angaben zum Verkehrswert des Grundstücks zu machen; einer gesonderten Darlegung des Werts des Miteigentumsanteils bedarf es nicht.
    BGH
    07.11.2025
  10. V ZR 77/24 - Beauftragung des Verwalters zur Abmahnung eines Eigentümers wegen gemeinschaftsschädlichen Verhaltens
    Leitsatz: a) Ein Beschluss, durch den der Verwalter mit der Abmahnung eines Wohnungseigentümers wegen eines die Gemeinschaft schädigenden Verhaltens beauftragt wird, ist nicht anders zu behandeln als ein Abmahnungsbeschluss und deshalb selbständig anfechtbar. Dass der Verwalter die Abmahnung bereits ausgesprochen hat, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage nicht entfallen (Fortführung von Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, GE 2019, 973 = BGHZ 222, 1 Rn. 6, 9).b) Lässt sich einem solchen Beschluss nicht entnehmen, dass bei Fortsetzung des beanstandeten Verhaltens die Entziehung des Wohnungseigentums droht, und führt der Verwalter den Beschluss aus, liegt zwar keine wirksame Abmahnung i.S.d. § 17 Abs. 2 WEG vor. Der Beschluss enthält aber bei der gebotenen objektiven Auslegung jedenfalls die zulässige Aufforderung an den Wohnungseigentümer, das monierte Verhalten zukünftig zu unterlassen.c) Im Rahmen einer gegen einen solchen Aufforderungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage sind nur formelle Beschlussmängel zu prüfen, nicht jedoch, ob ein Unterlassungsanspruch besteht.
    BGH
    04.07.2025