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Suchergebnis Urteilssuche (6521 - 6530 von 7973)

  1. BVerwG 8 B 265.00 - Nacherbe; Nacherbfall; Verpflichtungsklage gegen Ablehnung der Rückübertragung
    Leitsatz: Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen.
    BVerwG
    21.03.2001
  2. BVerwG 7 B 26.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Nichtzulassungsbeschwerde; Urteilsaufhebung wegen Verfahrensfehlers
    Leitsatz: 1. Eine begründete Abweichungsrüge steht der Aufhebung eines mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffenen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Beschluß (§ 133 Abs. 6 VwGO) nicht entgegen, wenn das Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht führen würde (im Anschluß an Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 [n. F.] VwGO Nr. 10). 2. Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung, daß die Veräußerung eines Grundstücks oder Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR auf unlautere Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG) zurückzuführen ist, greift auch dann ein, wenn der Vermögenswert verkauft worden ist, bevor der Ausreiseantrag gestellt wurde (wie Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4).
    BVerwG
    26.06.2000
  3. BVerwG 7 C 1.99 - Ausschlussfrist; Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar
    Leitsatz: Die Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar bleibt zugunsten des Zedenten wirksam, wenn die Zession infolge nicht fristgerechter Anzeige nach Art. 14 Abs. 1 des 2. VermRÄndG ihre Wirksamkeit verliert.
    BVerwG
    02.03.2000
  4. BVerwG 7 C 39.97 - Berechtigungsfeststellung; Drittklage; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; unlautere Machenschaft; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Ausreisefall; Eigenheimverkauf
    Leitsatz: Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs ) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage auch dann noch angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen, wenn ein entsprechender Angriff im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt ist (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, ZOV 1998, 287). Veräußert der staatliche Verwalter ein auf genossenschaftlich genutztem Boden errichtetes Eigenheim (§ 291 ff. ZGB), nachdem der Eigentümer die DDR endgültig verlassen hat, erfüllt dies nicht den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG.
    BVerwG
    16.07.1998
  5. BVerwG 7 B 440.97 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Beweisregelung; Beweiswürdigung; Beweisermittlungsantrag; Archivrecherche
    Leitsatz: Im Rahmen des § 1 Abs. 6 VermG ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung der in § 176 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetze getroffenen Regelung, wonach eine Tatsache zugunsten des Antragstellers als festgestellt zu erachten ist, wenn der Beweis für dieses Tatsache nicht vollständig erbracht werden kann. Eine verbotene Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht beim Angebot eines Indizienbeweises von der beantragten Beweiserhebung darum absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache zu einer gerichtlichen Überzeugung nicht ausreicht. Ein zu Beweiszwecken gestellter Antrag, bestimmte Urkundensammlungen beizuziehen oder zu durchsuchen (Archivrecherche), ist ein Beweisermittlungsantrag, wenn keine konkrete Urkunde als individualisiertes Beweismittel bezeichnet ist; als solcher unterliegt er nicht den für einen Beweisantrag geltenden Ablehnungsgründen, sondern ist verfahrensrechtlich an den Anforderungen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung zu messen.
    BVerwG
    20.05.1998
  6. BVerwG 3 C 25.97 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistung; Berufseingriff; Ausbildungsverhinderung
    Leitsatz: Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist nicht die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit und die damit evtl. verbundene höhere Einkommenserwartung, sondern die berufliche Qualifikation aufgrund einer Ausbildung. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen, begrenzt.
    BVerwG
    12.02.1998
  7. BVerwG 7 C 22.96 - Erbengemeinschaft; Schädigung; Vermögenswert; Übereignungsanspruch
    Leitsatz: Im Falle der Schädigung einer Erbengemeinschaft ist allein diese selbst restitutionsberechtigt. Jeder Miterbe kann verlangen, daß der entzogene Vermögenswert an die gesamte Erbengemeinschaft zurückgegeben wird. Ein Anspruch auf Übertragung des Grundeigentums zählt nicht zu den nach dem Vermögensgesetz zurückzugebenden Vermögenswerten.
    BVerwG
    27.02.1997
  8. BVerwG 7 C 36.95 - Investitionsvorrangbescheid; Korrektur der Investoren; Abänderungsbescheid; Zweitbescheid
    Leitsatz: Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Korrektur einer unzutreffenden Benennung der Investoren in einem Investitionsvorrangbescheid, die sich nicht als Maßnahme gemäß § 42 VwVfG darstellt, durch einen den Rechtsweg nur eingeschränkt wiedereröffnenden Abänderungsbescheid oder durch einen uneingeschränkten Zweitbescheid vorzunehmen ist.
    BVerwG
    28.03.1996
  9. BVerwG 7 C 27.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; komplexer Wohnungsbau; flurstückübergreifende Neubebauung
    Leitsatz: § 5 Abs. 1 VermG regelt in Konkretisierung des allgemeinen Ausschlußtatbestandes des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG für seinen Anwendungsbereich abschließend die Voraussetzungen, unter denen die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ausgeschlossen ist (wie BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94). Gemeinsamer Zweck der in § 5 Abs. 1 VermG geregelten Ausschlußtatbestände ist es, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes nicht dadurch in Frage zu stellen, daß die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden. Der Begriff "Komplexer Wohnungsbau" in § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG ist entsprechend der Zielrichtung dieses Ausschlußtatbestandes, eine planerische und städtebauliche Einheit in ihrem Bestand zu erhalten, gegenüber seinem weiten Verständnis im DDR-Recht einschränkend auszulegen. Eine Verwendung im komplexen Wohnungsbau ist jedenfalls bei einer flurstückübergreifenden Neubebauung gegeben. Ist mit der Verwendung im komplexen Wohnungsbau vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes nachhaltig begonnen worden, begründet dies den Restitutionsausschluß, wenn die Verwendungsmaßnahme weitergeführt wurde und die Ausschlußgründe bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben.
    BVerwG
    01.12.1995
  10. BVerwG 7 C 56.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung
    Leitsatz: Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG findet keine Anwendung, wenn der gegenwärtige Rechtsinhaber den Vermögenswert nach dem 18. Oktober 1989 von einem redlichen Zwischenerwerber erworben hat, ohne daß dabei ein neuer Schädigungstatbestand im Sinne des § 1 VermG verwirklicht wurde.
    BVerwG
    27.10.1995