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Suchergebnis Urteilssuche (5551 - 5560 von 7944)
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67 S 559/00 - Unzulässige Erweiterung der Schönheitsreparaturverpflichtung (Außenfensteranstrich); Rückbaupflicht für eigenwillige Dusche (Toilette im Duschbecken)Leitsatz: 1. Ist im Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter auch den Außenfensteranstrich schuldet und mindestens alle fünf Jahre Renovierungsarbeiten vorzunehmen habe, ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel unwirksam. 2. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen bleiben davon unberührt (dunkelblau gestrichener Fußboden; abblätternder Anstrich; Wandanstrich teils weiß, teils gelb). 3. Die Genehmigung einer Umbaumaßnahme des Mieters bedeutet grundsätzlich nicht den Verzicht auf Rückbauansprüche nach Beendigung des Mietverhältnisses. 4. Der Rückbauanspruch des Vermieters ist jeweils dann nicht nach Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn es sich um eine ungewöhnliche Baumaßnahme handelt (hier: Dusche und Toilette nicht getrennt).LG Berlin23.07.2001
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64 S 81/98 - Zahlungsansprüche für eine Mehrheit von MieternLeitsatz: 1. Mieten mehrere Mieter gemeinsam eine Wohnung, so bilden sie in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Daher können sie die aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüche (hier: Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete) grundsätzlich nur gemeinsam geltend machen.2. Eine derartige Mitmietergesellschaft wird allein durch den Auszug eines der mehreren Mitmieter grundsätzlich nicht beendet. Allerdings kann der ausscheidende Mitmieter seinen Gesellschaftsanteil auf den in der Wohnung verbleibenden Mitmieter übertragen mit der Folge, daß dieser allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen kann. Dazu bedarf es aber einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen ausziehendem und verbleibendem Mitmieter.3. Nur in besonders gelagerten Fällen (z. B. Notgeschäftsführung oder Weigerung des anderen Mitmieters, an der Geltendmachung der Forderung mitzuwirken) kann einer der Mitmieter allein die Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen.4. Einer der Mitmieter kann die Ansprüche aus dem Mietverhältnis ferner dann allein geltend machen, wenn ihn der andere Mitmieter dazu ausdrücklich ermächtigt.LG Berlin16.10.1998
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15 S 14/97 - Überlassungsvertrag; Tod des Nutzers; ErholungszweckeLeitsatz: 1. Ein vom staatlichen Verwalter abgeschlossener Überlassungsvertrag endet mit dem Tod der Nutzer, wenn das so vereinbart war. 2. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz gilt nur für Verträge, die am 1. Januar 1995 noch bestanden. 3. Der Nutzer hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Eigentümer auf Abschluß eines neuen Vertrages. 4. § 569 a und b BGB gelten für Überlassungsverträge zu Erholungszwecken nicht.LG Frankfurt/Oder03.07.1997
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31 O 438/93 - staatlicher Verwalter; Schadensersatz; Pflichtverletzung; Geschäftsführung ohne Auftrag; RechtswegzuständigkeitLeitsatz: Für Klagen gegen den früheren staatlichen Verwalter eines Grundstücks auf Schadenersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist nicht der ordentliche, sondern der Verwaltungsrechtsweg gegeben.LG Berlin27.01.1994
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62 S 334/90 - Rechtsentscheidvorlage; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche VergleichsmieteLeitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts über folgende Frage herbeigeführt werden: Entspricht der Berliner Mietspiegel für Altbauwohnungen 1990 vom 6. Dezember 1989 (Amtsblatt Berlin Nr. 1 vom 3.1.1990) den Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2, Abs. 2 S. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) und kann daher sowohl zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens als auch zur Beurteilung der Begründetheit einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung herangezogen werden?LG Berlin29.11.1990
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64 S 46/90 - preisrechtlich zulässiger Mietzins; Stichtagsmiete; Neuvermietungszuschlag; bisheriger Metzins; AltbaumieteLeitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts zu der Frage eingeholt werden, ob der "bisherige Mietzins" im Sinne des § 3 Abs. 1 GVW der am 31. Dezember 1987 preisrechtlich zulässige Mietzins oder der tatsächlich gezahlte Mietzins war.LG Berlin08.06.1990
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474 C 13200/19 - Räumung wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durch Lagerung sog. „Polenböller“Leitsatz: Die Lagerung von sog. „Polenböllern“ in der Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. (Leitsatz der Redaktion)AG Hannover04.05.2020
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13 C 606/18 - Unverschuldeter Rechtsirrtum bei unberechtigter MinderungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen eines unverschuldeten Rechtsirrtums bei unberechtigter Minderung und den Folgen einer beiderseitig erklärten Hauptsachenerledigung. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln13.02.2019
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5 C 443/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung, Frist für Einwendungen des MietersLeitsatz: 1. Der Formwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung steht nicht entgegen, dass diese in zwei unterjährige Abrechnungszeiträume aufgeteilt wurde, für die jeweils zeitgleich Abrechnungen erstellt und übermittelt wurden.2. Die Wahrung der Abrechnungsfrist wird mit Übermittlung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eingehalten. Inhaltliche Fehler können auch noch nach Ablauf der Frist gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB korrigiert werden, dürfen jedoch nicht zu einem höheren Nachzahlungsbetrag führen, als ursprünglich aufgrund der rechtzeitigen, formell wirksamen Abrechnung errechnet wurde.3. Die Einwendungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB beginnt neu zu laufen, wenn der Vermieter die Abrechnung neu erstellt. Auch wenn die Korrekturen nicht sämtliche Teile der ursprünglichen Abrechnung betrafen, ist hinsichtlich der Einwendungsfrist nicht danach zu differenzieren, welche einzelnen Positionen verändert wurden.4. Bei einer Umstellung der Mietstruktur nach der Betriebskosten-Umlageverordnung können die Erdgeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt werden. Liegt den Aufzugskosten ein Vollwartungsvertrag zugrunde, kann im Wege der Schätzung ein Instandsetzungsabzug von 20 % ermittelt werden.5. Die anteiligen Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn ein Zwischenzähler nicht vorhanden ist. Eine Schätzung in Höhe von 5 % der Brennstoffkosten ist nicht zu beanstanden.6. Aus der Dauerbeleuchtung des Treppenhauses allein ergibt sich kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, weil eine solche Dauerbeleuchtung für die Mieter des Hauses auch mit Vorteilen verbunden ist. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte09.06.2015
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104 C 268/10 - Kein Anspruch des ausländischen Mieters (hier: Bosnier) auf Parabolantenne bei Möglichkeit des Empfangs über das Internet; Recht auf Informationsfreiheit; Beeinträchtigung der Bausubstanz; Breitbandkabel; Haftpflichtversicherung; zusätzliche Kaution; SicherheitLeitsatz: Ein ausländischer Mieter (hier: bosnischer Staatsangehöriger) hat keinen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne auf dem Dach des Hauses, wenn Fernsehsender über das Internet (hier: wwitv.com) empfangen werden können. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg13.10.2010