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Suchergebnis Urteilssuche (5461 - 5470 von 7944)
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VG 31 A 633.94 - Eigenheimkaufvertrag; Militärforstwirtschaftsbetrieb; ausgesondertes MilitärvermögenLeitsatz: 1. Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über ein Eigenheim ist als Grundstückskaufvertrag nichtig. 2. Zur Befugnis eines Militärforstwirtschaftsbetriebes hinsichtlich der Verfügung über Volkseigentum. 3. Ausgesondertes Militärvermögen war auf die Treuhandanstalt zu übertragen.VG Berlin26.07.1996
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3 A 832/93 - Neubauernstelle; Eheleute; BodenreformstelleLeitsatz: Rechte aus einer Neubauernstelle stehen den Eheleuten selbst dann gemeinsam zu, wenn bei der Zuteilung nur der Ehemann begünstigt war.VG Schwerin20.12.1994
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I R 128/92 - Außenprüfung bei Vermietungs-GbR; BesteuerungszeiträumeLeitsatz: Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen. § 4 Abs. 3 BpO (St) ist auf solche Außenprüfungen nicht anwendbar.BFH18.10.1994
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31 C 210/09 - Abgrenzung der Hauswartskosten von nicht umlagefähigen Betriebskosten; Winterdienst; Transport von MülltonnenLeitsatz: Die Kosten für die Überprüfung der Heizung, der Beleuchtung sowie des Wasserfilters, für den Winterdienst sowie das Herausstellen und wieder Hereinstellen der Mülltonnen gehören zu den umlagefähigen Hauswartskosten. (Leitsatz der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel07.06.2010
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RE-Miet 3/91 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; VergleichswohnungenLeitsatz: Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen begründet, so ist die Benennung von Vergleichswohnungen nicht auf eine bestimmte Höchstzahl beschränkt.BayObLG25.09.1991
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(551 Rh) 152 Js 139/17 Reha (135/17, 136/17, 137/17) - Strafrechtliche Rehabilitierung und Vermögenseinziehung von Kriegsverbrechern und NaziaktivistenLeitsatz: Die sog. Enteignungsvorschläge der DTV vom 16. Juli 1948 und vom 31. Juli 1949 stellen keine Maßnahmen im Sinne von § 1 Abs. 5 StrRehaG dar, sondern nur vorbereitende Maßnahmen, die noch keine Rechtsfolgen auslösten und schon deshalb keiner strafrechtlichen Rehabilitierung zugänglich sind. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.10.2017
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BVerwG 8 B 17.08 - Auskünfte des russischen Hauptstaatsarchivs; Sequestrierung; sowjetische Beschlagnahme des Vermögens; Vollzugsauftrag; EnteignungsverbotLeitsatz: 1. Die Beschlagnahme nach dem Befehl Nr. 124 der SMAD diente zunächst nur der vorläufigen Sicherstellung des Vermögens und erforderte eine nachfolgende endgültige Entscheidung, ob der beschlagnahmte Vermögenswert enteignet oder an den Eigentümer zurückgegeben werden sollte. 2. Für die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG kam es darauf an, ob die Enteignung auf einem Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht beruhte. 3. Der einer Enteignung entgegenstehende Wille der Besatzungsmacht ergibt sich in den Fällen der Listenenteignung von Betrieben daraus, dass sich die Besatzungsmacht mit ihrer Bestätigung der Rückgabelisten die in diesen Listen zum Ausdruck gelangte Ansicht der Länder der sowjetischen Besatzungszone zu eigen gemacht hat, hinsichtlich der dort verzeichneten Unternehmen seien die Enteignungsvoraussetzungen endgültig nicht erfüllt. 4. Ein Enteignungsverbot in Ziffer 3 des Befehls Nr. 64 der SMAD ist erst anzunehmen, wenn sich das Unternehmen in einer von der Besatzungsmacht bestätigten Liste über die Freigabe von sequestrierten Unternehmen befand. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG15.05.2008
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BVerwG 7 C 9.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Rehabilitierungsentscheidung; strafrechtliche Rehabilitierung; russische Rehabilitierung; besatzungshoheitliche EnteignungLeitsatz: § 1 Abs. 7 VermG schafft keinen eigenen Restitutionstatbestand, sondern unterwirft aus Gründen der Gleichbehandlung die nach anderen Wiedergutmachungs- oder Rehabilitierungsvorschriften begründete Pflicht zur Rückgabe von Vermögenswerten den Bestimmungen des Vermögensgesetzes. Dabei setzt § 1 Abs. 7 VermG voraus, daß die nach den anderen Vorschriften zuständige Stelle die Vermögensentziehung aufgehoben oder für rechtsstaatswidrig erklärt und dadurch den Rechtsgrund für den Vermögensverlust beseitigt hat. § 1 Abs. 7 VermG betrifft auch russische Rehabilitierungsbescheinigungen, die den Rechtsgrund für die von der sowjetischen Besatzungsmacht selbst verfügten Vermögensentziehungen beseitigen. Wird ein Betroffener wegen eines sowjetischen Unrechtsakts (z. B. Freiheitsentziehung) rehabilitiert, begründet § 1 Abs. 7 VermG keinen Rückgabeanspruch für die von deutschen Stellen beschlossenen Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage.BVerwG25.02.1999
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OVG 10 B 7.13 - Vergnügungsstätte, Spielhalle, Nutzungsuntersagung, Baunutzungsplan von Berlin, Mischgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, kerngebietstypische Spielhalle, Wohnnutzung, Trading-down-EffektLeitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte in Form einer Spielhalle in einem gemischten Gebiet des übergeleiteten Berliner Baunutzungsplans. 2. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO Bln 1958 enthaltenen Rücksichtnahmegebots kann in gemischten Gebieten des Baunutzungsplans von Berlin die Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte für dessen Umgebung im Einzelfall als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.OVG Berlin-Brandenburg23.06.2015
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VG 1 K 176/15 - Rückübertragung von Grundstücken an Erben nach Hinrichtung des Eigentümers in der NS-ZeitLeitsatz: Nach § 4 Abs. 2, 3 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Bodenreformeigentum ist Eigentum im Sinne dieser Bestimmung. Es war zwar infolge der ihm eigenen personenbezogenen Verpflichtungen, Bindungen und Verfügungsbeschränkungen substantiell ausgehöhlt, besaß ungeachtet dieser ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen jedoch einen vermögenswerten Inhalt, der über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 zu Volleigentum erstarkt ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Cottbus16.10.2019