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Urteil Gebrauchsgewährung, Split-Klimaanlage als mitvermietetes Zubehör
Schlagworte
Gebrauchsgewährung, Split-Klimaanlage als mitvermietetes Zubehör
Leitsatz
Eine in der Wohnung befindliche Split-Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör der Mietsache anzusehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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