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Suchergebnis Urteilssuche (5401 - 5410 von 8030)

  1. VG 21 A 648.92 - gesetzlicher Vertreter; staatlich verwalteter Vermögenswert; einstweilige Anordnung; Vergütungsanspruch
    Leitsatz: Für ehemals staatlich verwaltete Vermögenswerte kann auch dann ein gesetzlicher Vertreter gemäß § 11 b VermG bestellt werden, wenn die staatliche Verwaltung nicht gesetzlich mit Ablauf des 31. Dezember 1992 endete, sondern vorher durch Entscheidung der Behörde aufgehoben wurde. Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung.
    VG Berlin
    26.02.1993
  2. 32 C 16/25 - Änderung des Verteilungsschlüssels für Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Ein vertraglich vereinbarter oder durch den Vermieter einseitig bestimmter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten ist für beide Parteien bindend und kann grundsätzlich nur einvernehmlich abgeändert werden.2. Dem Vermieter kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels zustehen, wenn ihm ein Festhalten an dem bisher verwendeten unzumutbar ist und der neue Verteilungsschlüssel billigem Ermessen entspricht. Verwendet der Vermieter diesen Verteilungsschlüssel jedoch weiterhin bei einer anderen Abrechnungsposition ohne Erklärung, warum dessen Verwendung dort nicht unzumutbar sei, steht ihm insgesamt kein Abänderungsrecht dieses Verteilungsschlüssels zu.3. Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung unter Verwendung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels stellt einen inhaltlichen Fehler der Betriebskostenabrechnung dar, den der Mieter innerhalb der Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gegenüber dem Vermieter rügen muss. Er kann sodann die Abrechnung kürzen, soweit die auf ihn bei Verwendung des zutreffenden Verteilungsschlüssels entfallenden Betriebskosten geringer ausfallen. Mit einem sich hieraus ergebenden Guthaben oder Rückforderungsanspruch hinsichtlich auf die Abrechnung bereits geleisteter Zahlungen kann er gegen Ansprüche des Vermieters aufrechnen.4. Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung unter Verwendung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels stellt eine vertragliche Pflichtverletzung (§ 280 BGB) dar. Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Rüge und Korrektur der Abrechnung kann der Mieter als Schadensersatz geltend machen und mit diesen gegen Ansprüche des Vermieters aufrechnen.5. Hat der Vermieter mehrere Forderungen gegen den Mieter, ist er an dessen Leistungsbestimmung bei Erklärung der Aufrechnung gebunden (§ 396 Abs. 1 Satz 1 BGB).
    AG Hanau
    24.07.2025
  3. 85 S 42/24 WEG - Kostenaufhebung bei ergebnisoffener Beweisaufnahme
    Leitsatz: Bleibt bei einer Kostenentscheidung ohne Durchführung der Beweisaufnahme das Prozessergebnis offen, sind regelmäßig die Kosten nach billigem Ermessen unter den Parteien gegeneinander aufzuheben.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin II
    25.02.2025
  4. 31 C 88/17 - Kostentragung bei verzögerter Zustimmung zu berechtigtem Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: War der Mieter mit seiner Zustimmungserklärung zu einem begründeten Mieterhöhungsverlangen des Vermieters (§§ 558 ff. BGB) in Verzug, hat er auch die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 296 Abs. 3 Satz 3 ZPO zu tragen, wenn dann die Zustimmung zur Mieterhöhung durch ihn nach Einreichung der Klage, aber noch vor deren Zustellung erklärt wird, und der Vermieter die Klage hierauf hin zurücknimmt.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    02.10.2017
  5. 1 Ws Reha 54/11 - Mittelbare politische Verfolgung von Kindern durch Heimeinweisung nach Inhaftierung der Eltern
    Leitsatz: Wurden Eltern in der DDR politisch verfolgt, deshalb inhaftiert und erfolgte dann ausschließlich deshalb die Heimeinweisung der Kinder, stellt sich die Heimunterbringung gleichfalls als Ausdruck politischer Verfolgung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG dar.
    OLG Thüringen
    19.01.2012
  6. 15 S 136/10 - Abgrenzung zwischen Kleingarten- und Erholungsgrundstücksnutzung; Anbau von Gartenerzeugnissen und gemeinsamen Wegen; Datsche und Kleingarten
    Leitsatz: Ein Nutzungsverhältnis über ein Erholungsgrundstück ist kein Kleingartennutzungsverhältnis, wenn im Zeitpunkt des Beitritts weniger als ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wurde und nicht ersichtlich ist, dass der vorhandene Weg die Anlage ausschließlich erschließt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt (Oder)
    24.11.2011
  7. RE-Miet 1/01 - Sperrfrist auch nach Veräußerung in Erfüllung eines Vermächtnisses; Umwandlung von Mietwohnungen; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Als Veräußerung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist auch die Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses anzusehen.
    BayObLG
    29.06.2001
  8. 33 C 2628/96-28 - Nachmieter; Sozialwohnung; Ersatzmieter; Kündigung; Familie; Vertragsentlassung
    Leitsatz: Ein Mieter ist zur Stellung von Nachmietinteressenten berechtigt, wenn die Wohnung nach der Geburt der Kinder zu klein geworden und ihm der Bezug einer Sozialwohnung offen steht. Der Mieter ist nicht an die ordentliche Kündigungsfrist gebunden, wenn sich der Vermieter vorbehält, einen Ersatzmieter allein auf Vorschlag eines von ihm beauftragten Maklers zu akzeptieren.
    AG Frankfurt/Main
    09.09.1996
  9. 4 U 89/93 - Vergleichsmiete; Schiedsgutachten; Vergleichsobjekt; Mischmietverhältnis
    Leitsatz: In einem Schiedsgutachten über die Vergleichsmiete können die verwerteten Vergleichsobjekte hinreichend genau angegeben sein, wenn sie nach Anschrift - jeweilige Straßenbezeichnung -, individuellen Beschaffenheitsmerkmalen und Mietpreisen ohne weitergehende Individualisierung offengelegt sind.
    HansOLG Hamburg
    22.06.1994
  10. RE-Miet 4/85 - Rechtsentscheid; Zulässigkeitsvoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Gewerbezuschlag; Erhöhung des Zuschlages für gewerbliche Nutzung der Wohnung
    Leitsatz: Enthält ein Mietvertrag über Wohnraum eine Vereinbarung, wonach bei Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ein vom Vermieter festzusetzender Zuschlag zu zahlen sei, so ist bei einer andersartigen Nutzung die Vereinbarung nicht aufgrund des § 10 Abs. 1 MHG unwirksam und eine Erhöhung des Zuschläge muß nicht auf dem Wege des § 2 MHG erwirkt werden.
    BayObLG,
    25.03.1986