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Suchergebnis Urteilssuche (5381 - 5390 von 7944)
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V ZB 152/18 - Angemessenheit der ZwangsverwaltervergütungLeitsatz: § 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.BGH27.05.2021
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VIII ZB 57/15 - Fehlender Name des erkennenden Richters im Urteilsrubrum, Ausgangskontrolle bei fristgebundener Übermittlung per TelefaxLeitsatz: Die unterbliebene Namensangabe der erkennenden Richter im Rubrum der getroffenen Entscheidung wird jedenfalls in den Fällen, in denen kein Zweifel daran bestehen kann, dass die Richter, die die Entscheidung unterzeichnet haben, auch an ihr mitgewirkt haben, durch die Unterschriften der Richter ersetzt; dann kann von einer stillschweigenden Verweisung auf die Unterschriften ausgegangen werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 1976 - IV ZR 11/76, NJW 1977, 377 unter I 2). Wird ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax übermittelt, genügt es für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung an den Adressaten belegt und dieses vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird. Trägt der Sendebericht den Vermerk „OK“, kann es einem am Verfahren Beteiligten nicht als schuldhaftes Verhalten angelastet werden, wenn es bei dem elektronischen Übertragungsvorgang dennoch zu - nicht aus dem Sendeprotokoll ersichtlichen - Fehlern kommt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2006 - XI ZB 4/05, NJW 2006, 1518 Rn. 15 mwN; vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 229/13, NJW-RR 2014, 316 Rn. 6; vom 14. Oktober 2010 - V ZB 112/10, juris Rn. 8).BGH01.03.2016
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X ZR 98/13 - Rücktritt vom Altenteilsvertrag auch nach Vollzug des Vertrages bei ganz erheblichen Pflichtverletzungen des Übernehmers, Kündigung des Altenteilsvertrages durch Übernehmer bei durch Übergeber erheblich gestörtem Zusammenleben, HofübergabeLeitsatz: a) Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.b) Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist. c) Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.BGH08.12.2015
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XII ZB 118/03 - Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten RechtsanwaltsLeitsatz: Zum Aufwendungsersatzanspruch eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts bei Erbringung anwaltsspezifischer Dienste für seinen mittellosen Betreuten.BGH20.12.2006
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V ZR 139/04 - Kaufvertrag, SachenrechtsbereinigungsgesetzLeitsatz: a) Ein Anspruch auf Abschluß eines Kaufvertrages kann nicht mit dem Antrag auf Verurteilung zum Abschluß eines Kaufvertrags, sondern nur in der Weise durchgesetzt werden, daß der Gläubiger den Schuldner auf Annahme eines vom ihm selbst zuvor formgerecht erklärten Angebots oder auf Abgabe eines solchen, von dem Gläubiger später anzunehmenden, Angebots in Anspruch nimmt. b) Eine Klage auf Abgabe oder Annahme eines Angebots ist zur Verfolgung von Ankaufsansprüchen nach § 61 SachenRBerG nicht zu-lässig; hierfür stehen nur die Klage nach § 108 SachenRBerG einerseits und nach §§ 104 bis 107 SachenRBerG andererseits zur Verfügung. c) In dem Verfahren nach § 108 SachenRBerG kann weder über die anzukaufende Fläche noch über den anzusetzenden Kaufpreis oder die Verpflichtung des Nutzers, dem Eigentümer ein Wege- oder Leitungsrecht einzuräumen, entschieden werden. Der Notar hat nach entsprechender Aufklärung in den notariellen Vermittlungsvorschlag auch einen Regelungsvorschlag zu der anzukaufenden Fläche, zu dem Preis und eine Verpflichtung zu der Bestellung eines Wege- oder Leitungsrechts aufzunehmen (Fortführung von Senat, Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, ZOV 2001, 238 = VIZ 2001, 503, 505; Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 239/00, ZOV 2001, 237 = NJW 2001, 3053, 3054). d) Eine Bereinigungslage kann nicht bei jeder baulichen Nutzung angenommen werden, bei der die nach dem Recht der DDR mögliche dingliche oder vergleichbare Absicherung versäumt wurde, sondern nur, wenn die faktische Nutzung des fremden Grundstücks nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR-typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. e) Die erforderliche Billigung staatlicher Stellen der DDR muß nicht vor oder im Zusammenhang mit der Vornahme der Errichtung des Gebäudes oder Bauwerks, sondern kann auch nachträglich erfolgt sein. f) Kaufgegenstand i. S. v. § 65 SachenRBerG ist der im Grundbuch als einzelnes Grundstück eingetragene Teil der Erdoberfläche. Maßgeblich ist nicht der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 1994, sondern der Zuschnitt bei Inkrafttreten des Art. 233 § 2 a EGBGB am 22. Juli 1992. g) Eine Restfläche ist im Sinne von § 27 Abs. 1 SachenRBerG nur dann nicht wirtschaftlich nutzbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung von § 27 Abs. 3 SachenRBerG keinen Zuweg hat.BGH14.01.2005
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III ZR 68/02 - Widerklage auf Herabsetzung der Enteignungsentschädigung; Bestandsschutz für KottenLeitsatz: GG Art. 14 BauGB §§ 217, 226 Abs. 2, 3; EEG NW § 50 Abs. 1 Hat gegen die Festsetzung einer Enteignungsentschädigung durch die Enteignungsbehörde nur der Enteignungsbetroffene im baulandgerichtlichen Verfahren fristgerecht Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel einer Erhöhung eingereicht, so kann der entschädigungspflichtige Enteignungsbegünstigte nicht nach Ablauf der Antragsfrist "Widerklage" auf Herabsetzung der festgesetzten Entschädigung erheben (Abgrenzung zu BGHZ 35, 227). GG Art. 14; BauGB § 194 Zur Frage des Bestandsschutzes eines im Außenbereich stehenden sog. Kottens, wenn die Baugenehmigungsbehörde dessen (möglicherweise illegale) Instandsetzung für Wohnzwecke aufsichtsbehördlich "begleitet" hat.BGH08.05.2003
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XII ZR 126/92 - Wertermittlungsstichtag; Ehegattenmiteigentum; ErstattungsanspruchLeitsatz: Zum Wertermittlungsstichtag für den Erstattungsanspruch nach § 39 Abs. 1 Satz 3 FGB, wenn gemeinschaftliches Grundeigentum durch ein rechtskräftiges Teilurteil in das Alleineigentum eines Ehegatten ohne gleichzeitige Entscheidung über die Erstattung übertragen worden ist (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 117, 61).BGH19.01.1994
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1 W 2657/00 - Eintragung einer DDR-Vereinigung; VereinigungsregisterLeitsatz: 1. Zum Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der DDR vom 21. Februar 1990 aufgrund staatlicher Anerkennung rechtsfähigen Vereinigung war ihre Eintragung in das Vereinigungsregister erforderlich. Die richterliche Anordnung der Registrierung und Aushändigung einer Urkunde über diese genügten nicht. 2. Nach formell rechtskräftiger Zurückweisung des aufgrund des Vereinigungsgesetzes gestellten Eintragungsantrages ist das auf diesen Antrag eingeleitete Verfahren beendet und eine "Nachholung" der Eintragung nunmehr in das Vereinsregister ausgeschlossen. 3. Auf eine erneute Anmeldung der Vereinigung zur Eintragung in das Vereinsregister finden seit dem 3. Oktober 1990 ausschließlich die Vorschriften des BGB Anwendung. 4. Das Erfordernis einer Mindestmitgliederzahl von sieben Personen gilt regelmäßig auch für einen sogenannten Dachverband.KG29.05.2001
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19 U 1762/96 - Verfügungsbefugnis; Verfügungsberechtigter; Eigentumserwerb; Identität des Erwerbers mit VerfügungsberechtigtemLeitsatz: § 8 VZOG i. d. F. des WoModSiG ist verfassungskonform so auszulegen, daß bei der Verfügung über ein Grundstück, an dem mangels Erbrecht des Fiskus kein "Eigentum des Volkes" entstanden war, der Erwerber zumindest dann nicht Eigentum erlangt, wenn er mit dem Verfügungsberechtigten wirtschaftlich identisch ist.OLG Dresden27.08.1998
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26 W 1251/92 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Ausreiseverkauf; unlautere Mittel; Unterlassungsanspruch; einstweiligeVerfügung; InstandsetzungsmaßnahmeLeitsatz: 1. Für Ansprüche aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg eröffnet. 2. § 1 Abs. 3 VermG beinhaltet in erster Linie jene Fälle, in denen eine Ausreisegenehmigung von Eigentumsverzicht oder vorheriger Vermögensveräußerung abhängig gemacht wurde ("Vogel-Fälle"); der Einsatz unlauterer Mittel im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG muß nicht notwendig vom Erwerber, sondern kann auch durch staatliche Stellen oder Dritte erfolgt sein. 3. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG geltend gemachter Unterlassungsan-spruch ist im einstweiligen Verfahren nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. Für das Vorliegen der Ausschlußtatbestände nach dem VermG ist der Verfügungsberechtigte beweisbelastet.KG01.04.1992