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Urteil Zuständigkeit
Schlagworte
Zuständigkeit; Gerichtsstand; Erstattungsanspruch des Mieters; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Rückzahlungsanspruch; Minderung
Leitsatz
Die Frage, ob die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO auch für Klagen gilt, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietrechtlich, insbesondere mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen (z. B. preisrechtswidriger Mietzahlungen) geltend gemacht wird, wird dem Bundesgerichtshof zum Erlaß eines Rechtsentscheides vorgelegt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
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