« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (5371 - 5380 von 7944)

  1. 8 K 32/08 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlichkeit des Erwerbs; manipulative Beteiligung eines Funktionsträgers; Erwerb durch Mieter mit Bietgenehmigung; Beweislast für Redlichkeit; Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berechtigtem und Bieter
    Leitsatz: 1. Allein die Eigenschaft eines Erwerbers als Funktionsträger begründet noch nicht dessen Unredlichkeit; auch insoweit bedarf es vielmehr der einzelfallbezogenen Feststellung des manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang. 2. Die Unredlichkeit kann auch in dem Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses zwischen erwerbendem Mieter und Alteigentümer bestehen. 3. Für die Unredlichkeit reicht die bloße Kenntnis der Zwangssituation des Alteigentümers nicht aus. 4. Unredlichkeit in der Form des Zunutzemachens setzt voraus, dass der Erwerber einen besonderen Vorteil aus der Situation gezogen hat, der über die bloße Nutzung der Kaufgelegenheit hinausging. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    27.04.2011
  2. 31 C 138/14 - Keine Videoüberwachung von Nachbargrundstücken
    Leitsatz: Grenzen und Zulässigkeit der Videoüberwachung im Nachbarrecht.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    22.01.2016
  3. VIII ZB 56/20 - Anforderungen an das anwaltliche Fristenwesen, keine Nachfragepflicht über Eingang des Fristenverlängerungsantrags
    Leitsatz: a)  Zu den Anforderungen an das Fristenwesen des Rechtsanwalts für den Fall eines Fristverlängerungsantrags (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 15 mwN). b)  Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist erkundigt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).
    BGH
    22.06.2021
  4. 4/2 Ws 109-110/14 REHA - Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Oktoberrevolution 1977, DDR-Verurteilung wegen Zusammenrottung und Rowdytums, Rechtsstaatswidrigkeit wegen Verfahrensfehlern
    Leitsatz: 1. Die Annahme politischer Verfolgung liegt bei dem Tatbestand des Rowdytums (§ 215 DDR-StGB) insbesondere bei Urteilen nahe, die im Rahmen von Justizkampagnen gegen politisch missliebige, „westlich orientierte“ Jugendliche ergingen und durch langatmige politische Ausführungen im Propagandajargon der SED ohne konkreten Bezug zur Tat gekennzeichnet sind.2. Eine Verurteilung ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung nicht zu vereinbaren, wenn die Entscheidung unter Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze und -rechte (etwa aus Art. 5, 6 EMRK, § 136a StPO) zustande gekommen und mit Blick auf die materielle Gerechtigkeit insgesamt als rechtsstaatswidrig zu bewerten ist.3. Die Nichtbeachtung der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EMRK genannten Voraussetzungen, unter denen ein Eingriff in den Schutzbereich der physischen Freiheit des Einzelnen ausnahmsweise zulässig ist, begründet einen Verstoß gegen wesentliche Grundsätze einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung, wenn die der Freiheitsentziehung zugrunde liegende richterliche Anordnung mit groben, offensichtlichen Mängeln behaftet ist oder willkürlich erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    06.08.2015
  5. 11 C 414/15 - Mietspiegel als Beweismittel für die Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Mietpreisbremsen-Rüge
    Leitsatz: 1. § 556d Abs. 1 BGB, der eine Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete einführt, ist eine durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG gerechtfertigte Beschränkung der Dispositionsbefugnis des Eigentümers. 2. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist verfassungskonform.3. Rügt der Mieter einen Verstoß gegen § 556d Abs. 1 BGB, kann die zulässige Neuvertragsmiete (ortsübliche Miete plus 10 %) mit Hilfe des Berliner Mietspiegels ermittelt werden.4. Auch wenn der einen Mietpreisbremsen-Verstoß rügende Mieter seinerseits zwei Drittel seiner Wohnung zum Vierfachen der zulässigen Miete untervermietet, liegt in seiner Rüge gegen die Mietpreisvereinbarung bei Neuvermietung kein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB).  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Neukölln
    08.09.2016
  6. 67 S 259/21 - Geschäftsmodell von Rechtsdienstleistern wie Conny & Co. ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie?
    Leitsatz: Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU (hier: Anforderungen an Beschriftung eines Internet-Bestellbuttons in Fällen, in denen der Verbraucher aufgrund eines auf elektronischem Wege angebahnten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Fall der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten - zur Zahlung verpflichtet ist).
    LG Berlin
    02.06.2022
  7. 46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung
    Leitsatz: Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Leitsatz der Redaktion)
    EGMR (Große Kammer)
    30.06.2005
  8. 1 BvR 208/93 - Verfassungsbeschwerde; Persönlichkeitsrecht; Willkürverbot; Wohnungsschutz; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Räumungsprozess; Mieterschutz; Besitzrecht des Mieters
    Leitsatz: 1. Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Art. 13 Abs. 1 GG ist ebenso wie andere Grundrechte bei der Aus-legung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften zu beachten. Sein Schutzbereich wird jedoch in Räumungsprozessen des Vermieters gegen den Mieter nicht berührt.
    BVerfG
    26.05.1993
  9. VerfGH 7/01 - Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Die Auffassung des Landgerichts Berlin, ZK 64, Nebenkostenvorschüsse könnten nach Eintritt der Abrechnungsreife nicht mehr verlangt werden (a. A. LG Berlin, ZK 62, 65, 67), verstößt nicht gegen die Verfassung von Berlin. Es ist weder gegen das Willkürverbot verstoßen noch sind Eigentumsgarantie und das Gebot des gesetzlichen Richters verletzt. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    11.10.2001
  10. VIII ZR 134/20 - Nachhaltige Störung des Hausfriedens
    Leitsatz: Fristlose Kündigung wegen anhaltender Lärmbelästigung.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.06.2021