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  1. V ZB 1/06 - Aufteilung von Rechtsverfolgungskosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften im Innenverhältnis nach Wohnungseigentumsanteilen oder nach Wohneinheiten und nicht nach Kopfstimmprinzip; Umlage von Verwaltungskosten; Kosten eines Rechtsstreits; Miteigentumsanteile
    Leitsatz: a) § 47 WEG regelt nur die Erstattungspflicht im Prozessrechtsverhältnis der beteiligten Parteien, nicht die Kostenverteilung im Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten eines Verfahrens nach § 43 WEG dürfen allerdings nur auf diejenigen Wohnungseigentümer umgelegt werden, die sie gemäß § 47 WEG zu tragen haben. b) § 16 Abs. 5 WEG nimmt Rechtsverfolgungskosten, die aus Binnenstreitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern entstanden sind, von den nach § 16 Abs. 2 WEG umzulegenden Kosten der Verwaltung aus. Die Norm soll verhindern, dass Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft auf Kosten aller Wohnungseigentümer ausgetragen werden. c) Das hat aber nicht zur Folge, dass solche Rechtsverfolgungskosten unter den kostenpflichtigen Wohnungseigentümern gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Kopfteilen aufzuteilen wären. Vielmehr sind sie nach dem in § 16 Abs. 2 WEG zum Ausdruck gekommenen natürlichen Maßstab für den Ausgleich unter Wohnungseigentümern, also nach Miteigentumsanteilen, umzulegen. Dieser Übernahme des Ausgleichsmaßstabs steht § 16 Abs. 5 WEG nicht entgegen. d) Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung bestimmt, dass "Verwaltungskosten" nach Eigentumseinheiten umzulegen sind, so gilt dieser Umlegungsmaßstab auch für die Verteilung der Rechtsverfolgungskosten aus Binnenstreitigkeiten.
    BGH
    15.03.2007
  2. VIII ZB 75/06 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
    Leitsatz: Über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels ist erst und nur dann zu entscheiden, wenn nicht festgestellt werden kann, daß die Frist gewahrt ist.
    BGH
    17.01.2007
  3. IV ZR 122/05 - Namensunterschrift; Echtheitsvermutung; Quittung
    Leitsatz: Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor (st. Rspr. vgl. BGH, Beschluß vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04 - NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b). Auf derartige Paraphen können die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO und die Beweisregel des § 416 ZPO nicht gestützt werden; sie genügen auch den Anforderungen an eine Quittung im Sinne des § 368 Satz 1 BGB nicht.
    BGH
    15.11.2006
  4. VII ZR 151/05 - Rubrumsberichtigung; Rechnungsposition; Schlußrechnung; Werklohn; Bauvertrag; Einheitspreisvertrag; Verjährung; Verzinsung; Grundurteil
    Leitsatz: a) Der Erlaß eines Grundurteils ist unzulässig, wenn nicht alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03, BauR 2005, 1052 = ZfBR 2005, 460 = NZBau 2005, 397). b) Setzt sich die Klageforderung aus in einer Schlußrechnung zusammengefaßten einzelnen Rechnungspositionen zusammen, die auf § 2 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 6 Nr. 6 VOB/B gestützt werden, gehört die Prüfung, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind, zum Grund des Anspruchs.
    BGH
    09.11.2006
  5. XI ZR 438/04 - finanzierter Immobilienkauf; Beweislast für Haustürgeschäft
    Leitsatz: Das Bestreiten einer Haustürsituation durch eine daran nicht beteiligte Bank ist kein unzulässiges pauschales Bestreiten; ein substantiiertes Bestreiten kann von ihr nur gefordert werden, wenn der Beweis der Haustürsituation dem Kreditnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während die Bank alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihr zumutbar ist, nähere Angaben zu machen.
    BGH
    07.11.2006
  6. I ZB 135/05 - Räumung und Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts; Berliner Räumung; Vorschüsse für Gerichtsvollzieher
    Leitsatz: Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH GE 2006, 110 = NZM 2006, 149).
    BGH
    10.08.2006
  7. VIII ZB 31/05 - Rechtsmittelbeschwer bei Beseitigungsklage für Satellitenantenne nach Beeinträchtigung/Substanzverlust; Parabolantenne
    Leitsatz: Wird die Klage eines Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine von der Satellitenempfangsantenne verursachte Beeinträchtigung der Substanz und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.
    BGH
    17.05.2006
  8. X ZR 270/02 - Widerruf der Schenkung; Beleidigung; Zeugenvernehmung
    Leitsatz: Die Frage, ob der Schenker aufgrund des Verhaltens des Beschenkten berechtigt ist, eine Schenkung zu widerrufen, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen; dazu sind von der Tatsacheninstanz alle angebotenen Zeugen hören.
    BGH
    11.10.2005
  9. V ZB 6/05 - Ermächtigungsbeschluß für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer; Überlassung einer vor Beschlagnahme geleisteten Mietkaution
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.
    BGH
    14.04.2005
  10. IX ZB 206/03 - Unbekannter Aufenthalt des Antragsgegners bei Mahnbescheid
    Leitsatz: Kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, kommt eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht in Betracht
    BGH
    17.06.2004