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Suchergebnis Urteilssuche (5271 - 5280 von 7944)
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2 UH 3/81 - Rechtsentscheidvorlage; Mieterhöhungsverlangen; VergleichswohnungenLeitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG in aller Regel Wirksamkeitsvoraussetzung, daß der Vermieter Name und Anschrift der Vermieter oder der Mieter der Vergleichswohnungen angibt?OLG Celle24.03.1982
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64 S 123/22 - Aufzugsanbau nicht immer eine ModernisierungLeitsatz: Die Installation eines - das Kellergeschoss nicht erschließenden - (Außen-) Aufzugs stellt für den Mieter einer im 1. Obergeschoss liegenden Wohnung zumindest dann keine zur Erhöhung des Mietzinses berechtigende Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 559 Abs. 1 BGB dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.11.2023
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66 S 68/18 - Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch der MietsacheLeitsatz: 1. Eine Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch liegt vor, wenn von vornherein bei Abschluss des Mietvertrages aufgrund besonderer Umstände nach dem Willen beider Vertragsparteien der Wohnraum nur für eine bestimmte, absehbare Zeit vermietet worden und die Vertragsbeendigung schon gleich Vertragsinhalt ist; entscheidend ist dabei weniger die Dauer, sondern der besondere, (in erster Linie) vom Mieter verfolgte und für beide Seiten erkennbar vorübergehende Zweck des Gebrauchs, ohne dass der Mietvertrag eine konkrete Zeitangabe bzw. Befristung enthalten muss. 2. Ob Wohnraum möbliert oder unmöbliert überlassen wird und ob er allein oder mit Angehörigen genutzt wird, spielt bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch keine Rolle. 3. Auf Mietverhältnisse zum nur vorübergehenden Gebrauch finden die Regelungen über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) keine Anwendung. 4. Wird im Mietvertrag als Grund für eine Befristung die Dauer der beruflichen Abordnung des Vermieters angegeben, indiziert das, dass der Vermieter die Wohnung im Anschluss für sich selbst nutzen will und ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit gem. § 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB vorliegt; weder die nicht erfolgte (dauerhafte) Rückkehr, melderechtliche Erfassung noch die Veräußerung der streitgegenständlichen Wohnung im Verlaufe des Rechtsstreits lassen den Schluss zu, dass der Eigennutzungswunsch nicht bestand.LG Berlin05.06.2020
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29 O 150/18 - Räumungsverfügung gegen bislang unbekannten Untermieter nach VollstreckungsvereitelungLeitsatz: Zum kollusiven Zusammenwirken zwischen Haupt- und Untermieter zur Vollstreckungsvereitelung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.09.2018
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65 S 202/16 - Zutrittsgewährung als vertragliche Nebenpflicht, Besichtigung zum Zwecke der Modernisierung, Besichtigungsverweigerung als KündigungsgrundLeitsatz: 1. Es besteht eine vertragliche Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes gibt; die Vorbereitung der Modernisierung des Bades ist ein solcher.2. Die Verletzung der Pflicht des Mieters, Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten (im weitesten Sinne) zu dulden, kann den Ausspruch einer fristlosen (oder fristgemäßen) Kündigung rechtfertigen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.08.2016
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1 T 17164/15 - Unterbringung von Asylbewerbern in EigentumswohnungLeitsatz: 1. Wenn ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung an den Landkreis zur Nutzung für die temporäre Unterbringung von Asylbewerbern vermietet, so ist eine vorübergehende Belegung von 80 m2 Wohnfläche mit elf Asylbewerbern von den Miteigentümern zu dulden.2. Für einen im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Unterlassung der Überbelegung einer Eigentumswohnung gerichteten Antrag fehlt grundsätzlich ein dringendes Bedürfnis. (Leitsätze der Redaktion)LG München I12.10.2015
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1 S 12462/14 WEG - Obligatorische Erstbefassung der Eigentümerversammlung bei beabsichtigter baulicher Veränderung, kein Anspruch der Wohnungseigentümer untereinander auf Stimmabgabe im schriftlichen VerfahrenLeitsatz: I. Im Umlaufverfahren setzt ein Beschluss nach § 23 III WEG die schriftliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer sowohl zum Verfahren als auch zum Beschlussantrag voraus. II. Verweigert ein Wohnungseigentümer die Zustimmung zum Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 III WEG, ist das schriftliche Verfahren gescheitert. III. Einen Anspruch auf Abgabe einer Stimme im schriftlichen Verfahren haben die Wohnungseigentümer untereinander nicht.LG München I20.04.2015
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67 S 509/12 - Qualifizierter Mietspiegel, Sachverständigengutachten, MietergartenLeitsatz: Ein Sachverständigengutachten ist regelmäßig einem qualifizierten Mietspiegel unterlegen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.05.2013
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67 S 43/11 - Betriebskostenabrechnung; Vereinbarung eines Abrechnungsmaßstabes für kalte Betriebskosten; Klage auf Feststellung der WohnungsgrößeLeitsatz: 1. Auch die neben einer kleineren „Wohn- und Nutzfläche" vereinbarte größere „beheizte Fläche", in der Hobbyräume enthalten sind, kann Umlagemaßstab für die kalten Betriebskosten sein. 2. Haben sich die Mietvertragsparteien später darauf geeinigt, dass das Ergebnis einer beabsichtigten Vermessung der Wohnung zukünftig als Umlagemaßstab für die Betriebskosten zugrunde gelegt werden soll, ist das Vermessungsergebnis des Sachverständigen unabhängig davon maßgebend, nach welchen Vorschriften das Ergebnis zustande gekommen ist. 3. Die Klage auf Feststellung der Wohnungsgröße ist unzulässig. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.10.2011
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1 T 5340/10 - Kostentragung durch Verwalter; objektiver Pflichtverstoß; subjektives Moment; Sonderumlage; Umlageschlüssel; Verteilerschlüssel; Einberufungsmangel; grobe Fahrlässigkeit; VerwalterhaftungLeitsatz: Der Auferlegung der Kosten auf den Verwalter, § 49 Abs. 2 WEG, setzt neben einem objektiven Pflichtverstoß auch ein subjektives Moment voraus. Hierfür genügt noch nicht, dass ein Sonderumlagebeschluss mangels Angabe des Verteilungsschlüssels nichtig ist und der Beschluss zudem an einem Einberufungsmangel leidet.LG München I29.03.2010