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1 BvR 700/83; 1 BvR 1141/83 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsprinzip; BeschwerLeitsatz: Ist die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels (hier: Berufung gegen amtsgerichtliche Urteile in Mieterhöhungsstreitigkeiten) umstritten, so ist es dem Beschwerdeführer nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in der Regel zumutbar, hiervon vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Gebrauch zu machen.BVerfG08.01.1985
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VerfGH 170/07 - Unzulässige Teilkündigung eines gemeinschaftlich genutzten GartensLeitsatz: Nach Treu und Glauben kann der Vermieter gehindert sein, im Zuge der Schaffung neuen Wohnraums die Nutzung bisher von allen Mietern gemeinschaftlich genutzter Gartenflächen zu kündigen, um sie künftig nur bestimmten Mietern zur Verfügung zu stellen. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin22.09.2009
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VIII ZR 285/21 - Kein Bestreiten des Bestreitens der Gegenseite im ProzessLeitsatz: Auch in einem vorausgegangenen Vortrag der Partei kann ein Bestreiten nachfolgender Behauptungen der Gegenseite liegen, wenn jener Vortrag diesen Behauptungen widerspricht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - VI ZR 55/00, NJW-RR 2001, 1294 unter II 1).BGH21.06.2022
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VIII ZR 18/20 - Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren ZeitraumLeitsatz: Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.11.2020
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V ZB 70/19 - Notarkosten für BeglaubigungenLeitsatz: Dem Notar steht für die Beglaubigung einer Unterschrift auch dann nur eine Gebühr nach Nr. 25100 oder Nr. 25101 zu, wenn der unterzeichnete Text mehrere Erklärungen enthält, die verschiedene Gegenstände betreffen.BGH23.01.2020
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VIII ZB 4/18 - Originärer Einzelrichter, Verfassungsgebot des gesetzlichen RichtersLeitsatz: Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt nicht dem Einzelrichter, sondern dem Kollegium (§ 75 GVG). Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters. (Leitsatz der Redaktion)BGH11.06.2019
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VIII ZR 178/15 - Zeitpunkt des Nutzungsentschlusses für Eigenbedarf bei vorhandener Alternativwohnung, Berücksichtigung eines erstmals im Berufungsverfahren benannten Zeugen, Gründung einer WohngemeinschaftLeitsatz: Wenn vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung eine vergleichbare Wohnung frei geworden und zu diesem Zeitpunkt bereits der endgültige Nutzungswunsch gefasst worden war, kann sich die Kündigung als rechtsmissbräuchlich darstellen. (Leitsatz der Redaktion)BGH23.08.2016
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XI ZR 397/14 - Gewährung rechtlichen GehörsLeitsatz: 1. Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8). 2. Besteht der Kläger nach Gewährung rechtlichen Gehörs auf einer Entscheidung, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.BGH12.05.2015
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IX ZR 172/14 - Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters richtet sich gegen Ersteher des GrundstücksLeitsatz: Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks bis zur Zahlung des Meistgebots durch den Ersteher auf Antrag eines Gläubigers die gerichtliche Verwaltung angeordnet, steht dem Verwalter ein Vergütungsanspruch nur gegen den Ersteher und nicht auch gegen den antragstellenden Gläubiger zu.BGH26.02.2015
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V ZB 179/14 - Zulassung der Berufung trotz Nichterreichens des BerufungswertsLeitsatz: a) Ob ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, ausnahmsweise von der Belastung mit den Kosten der Neuanschaffung für die übrigen auszunehmen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ergibt jedenfalls keinen Revisionsgrund. b) Ob eine Berufung trotz Nichterreichens des Berufungswerts wegen der Bedeutung der Rechtssache zuzulassen ist, hat das AG zu prüfen, wenn diese Prüfung unterbleibt, ersatzweise das LG. Sowohl die Verweigerung durch das AG als auch durch das LG sind unanfechtbar. (Leitsätze der Redaktion)BGH29.01.2015