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  1. L 6 VU 2236/13 ZVW - Schädigung; Schädigungsfolgen; Versorgungsleistungen; Grundrente; Ausgleichsrente; Bedrohungsintensität; Vollbeweis
    Leitsatz: Leitsätze *9 1. Für die Annahme der primären gesundheitlichen Schädigung i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 VwRehaG bedarf es des Vollbeweises. 2. Für eine derartige Schädigung (hier: posttraumatische Belastungsstörungen) reicht es nicht aus, dass der Betroffene einer rechtsstaatswidrigen Behandlung im Beitrittsgebiet ausgesetzt war, ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen geführt und zu Unrecht einen Freiheitsentzug erlitten hat; hinzu kommen muss vielmehr ein Geschehen mit einer Bedrohungsintensität, die sich aus dem Freiheitsentzug bzw. der rechtsstaatswidrigen Maßnahme als solcher noch nicht ergibt. (Leitsätze der Redaktion)
    LSG Baden-Württemberg
    26.06.2014
  2. V ZR 203/11 - Verjährung des bestandskräftig festgestellten Erlösauskehranspruchs; Abtretung des Anspruchs
    Leitsatz: Durch Restitutionsbescheid bestandskräftig festgestellte Ansprüche nach § 6 Abs. 6 a Sätze 4 und 5 VermG a.F. (= § 6 Abs. 6 a Sätze 3 und 4 VermG) verjähren entsprechend § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB in 30 Jahren.
    BGH
    12.04.2013
  3. V ZB 89/08 - Geschäftswert für Beglaubigung von Unterschriften über Bestellung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Der Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften unter einen Beschluss über die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 30 Abs. 2 KostO zu bestimmen. Bei der Ermessensentscheidung, ob von dem Regelwert abzuweichen ist, sind die Umstände des Einzelfalls, darunter insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, zu berücksichtigen.
    BGH
    23.10.2008
  4. V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; Wanddurchbrüche
    Leitsatz: a) Wanddurchbrüche zwischen zwei Wohnungen, die zum Verlust der Abgeschlossenheit (§ 3 Abs. 2 WEG) oder einem der Teilungserklärung widersprechenden Zustand führen, stellen nicht schon deshalb einen für die anderen Wohnungseigentümer nicht hinnehmbaren Nachteil dar. b) Wird eine tragende, in Gemeinschaftseigentum stehende Wand durchbrochen, so ist ein nicht hinnehmbarer Nachteil allerdings erst dann ausgeschlossen, wenn kein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums erfolgt, insbesondere keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen worden ist. c) Handelt es sich um ein echtes Streitverfahren, so kann auch in einer Wohnungseigentumssache ohne Verletzung der Amtsermittlungspflicht auf der Grundlage des glaubhaften Vorbringens eines Beteiligten, dem der Gegner nicht widersprochen hat, entschieden werden.
    BGH
    21.12.2000
  5. 5 C 9/95 - Mietpreisüberhöhung; Verfassungsgemäßheit
    Leitsatz: 1. Die Verhandlung wird ausgesetzt. 2. Es ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob § 5 WiStG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
    AG Tiergarten
    13.03.1995
  6. 16 C 727/88 - Mietgebrauch; Stromabsicherung; Wiederherstellungsanspruch des Mieters
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Abänderung des Mietvertrages.
    AG Schöneberg
    30.05.1989
  7. BVerwG 8 B 63.16 - Amtsermittlungspflicht, Beschwerde, Beteiligung, Betriebsgrundstück, Einheitswertbescheid, Verfahrensmangel, Widerspruchsbescheid, Zulassungsgrund, Entschädigung, Verfahrensfehler, Einheitswert
    Leitsatz: Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs.  (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    13.07.2017
  8. BVerwG 8 B 8.16 - Unternehmen, Enteignung, Entschädigung, Anspruchsverpflichteter, Zuordnungsempfänger, weggeschwommene Vermögenswerte, DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz
    Leitsatz: Die Entschädigung für ein enteignetes Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ausschließlich von demjenigen zu leisten, dem das Unternehmen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet wurde.
    BVerwG
    21.12.2016
  9. BVerwG 3 C 11.06 - Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung; Erledigung; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; gesetzlicher Eigentumserwerb; Offenkundigkeit eines Eigentumserwerbs; Überbau; Überbaufläche; Antragsfrist; Frist für Zuordnungsantrag; Bahnvermögen; Widmung; Widmungsvermögen
    Leitsatz: 1. Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird. 2. Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet, und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.
    BVerwG
    21.06.2007
  10. 8 L 1296/00 - Erschließungsbeitragspflicht; Beitragsveranlagung restitutionsbehafteter Grundstücke; Abwasseranschlußbeitrag; öffentliche Abgaben; Verkaufsgesetz : Haftung des Grundstückskäufers
    Leitsatz: Zur Frage der Erschließungsbeitragspflicht des Grundstückskäufers nach dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990.
    VG Potsdam
    12.12.2002