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  1. 19 C 398/05 - Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer Fristen
    Leitsatz: Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    15.03.2006
  2. 6 C 361/88 - Berliner Mietspiegel, kein Beweismittel; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Beweismittel, Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Der Mietspiegel ist kein geeignetes Beweismittel. 2. Die "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung" ist nicht maßgebend und im gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein geeigneter Maßstab ohne rechtliche Verbindlichkeit.
    AG Schöneberg
    23.11.1988
  3. 6 C 361/88 - Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung - Etagenheizung; Berliner Mietspiegel/Spanneneinordnung; Spanneneinordnung/Merkmale; Merkmale/der Spanneneinordnung zum Berliner Mietspiegel; Etagenheizung/als Sammelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels; Nachtspeicherheizung/als Sammelheizung i.S.d. Berliner Mietspiegels; Sammelheizung/als Spanneneinordnungskriterium des Berliner Mietspiegels; Spanneneinordnung/Sammelheizung als Kriterium
    Leitsatz: 1. Der Mietspiegel ist kein geeignetes Beweismittel. 2. Die "Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung" ist nicht maßgebend und im gegenwärtigen Zeitpunkt auch kein geeigneter Maßstab ohne rechtliche Verbindlichkeit.
    AG Schöneberg
    23.11.1988
  4. BVerwG 8 B 83.13 - Besatzungshoheitliche Enteignung; Unternehmensenteignung; Umfang des Enteignungsverbots des SMAD-Befehls Nr. 64; Rückgabe sequestrierter Unternehmen; Beweislast für Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Das Enteignungsverbot nach Ziffer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 stand der aufgrund Ziffer 8 dieses Befehls erlassenen Konkretisierung des Umfangs bereits vorgenommener Unternehmensenteignungen nach Ziffer 2 Abs. 2 der Richtlinie Nr. 1 der DWK nicht entgegen. 2. Die für die Restitution zuständige Behörde trägt die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Restitutionsausschlussgrundes gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, nämlich dafür, dass eine von deutschen Stellen vorgenommene Enteignung von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgte. 3. Die Aufnahme eines Unternehmens in eine von der Besatzungsmacht bestätigte Liste über die Rückgabe von sequestrierten Unternehmen ist regelmäßig als Verbot der Enteignung anzusehen, so dass die nach der Bestätigung der Liste von deutschen Stellen gleichwohl vorgenommene Enteignung nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage beruht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen )
    BVerwG
    02.06.2014
  5. BVerwG 8 B 86.10 - Frist für Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis
    Leitsatz: 1. Ist die Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis nicht wirksam geworden, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei die Annahme jeweils unter Hinweis auf die von ihm behauptete Beendigung des Mandatsverhältnisses verweigert und die Urteilsausfertigung mit dem unausgefüllten Empfangsbekenntnis an das Verwaltungsgericht zurückgesandt hat, sind die Fristen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und für die Beschwerdebegründung nicht in Lauf gesetzt worden, wenn der Zustellungsmangel auch später nicht geheilt worden ist. 2. Einen von der Wirksamkeit der Zustellung unabhängigen Fristlauf für die Nichtzulassungsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    29.04.2011
  6. BVerwG 8 B 69.08 - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer Staatsangehöriger
    Leitsatz: 1. Die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, können jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten. Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 2. Ein ein zuvor ausgesprochenes Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille der Besatzungsmacht kann nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    19.12.2008
  7. BVerwG 5 B 168.07 - Vorschubleisten; SS-Untersturmführer; Aufklärungspflicht
    Leitsatz: 1. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden ist, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu, hierfür reichen aber ehrenamtliche oder nachgeordnete Parteifunktionen auf Kreisebene nicht aus. 2. Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des (Ober-) Verwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.04.2008
  8. BVerwG 3 C 10.96 - Vermögenszuordnung; Restitutionsanspruch; Bodenreformgrundstück; Beweislast
    Leitsatz: Hält die Zuordnungsbehörde dem Restitutionsanspruch einer Gemeinde entgegen, das zurückverlangte Grundstück sei möglicherweise in Zusammenhang mit der Bodenreform erlangt worden, so trägt sie hierfür die materielle Beweislast.
    BVerwG
    07.08.1997
  9. BVerwG 7 C 76.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Privatvermögen eines Unternehmensinhabers
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer besatzungshoheitlichen Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, die ein im Privatvermögen eines Unternehmensinhabers stehendes Einfamilienhausgrundstück betrifft (Einzelfall).
    BVerwG
    18.01.1996
  10. BVerwG 7 B 163.95 - Fristwahrung; Schriftsatz; Einlieferungsschein; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung; Posteinlieferung; redlicher Erwerb; Redlichkeitserwerb; Restitutionsausschluss; Beweislast; Amtsermittlungsgrundsatz; Wiedereinsetzung; Revisionszulassungsgrund
    Leitsatz: a) Die Absendung eines beim Adressaten nicht eingegangenen fristwahrenden Schriftsatzes muß nicht zwingend durch einen postalischen Beleg (Einlieferungsschein) glaubhaft gemacht werden; hierfür kann auch eine Versicherung des Absendenden an Eides Statt über die Umstände der Aufgabe zur Post genügen. b) Läßt sich nicht abschließend aufklären, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG gegeben sind, geht die Nichterweislichkeit grundsätzlich zu Lasten des Erwerbers, sofern überhaupt greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen.
    BVerwG
    16.10.1995