Urteil Frist für Nichtzulassungsbeschwerde
Schlagworte
Frist für Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis
Leitsätze
1. Ist die Zustellung des Urteils gegen Empfangsbekenntnis nicht wirksam geworden, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei die Annahme jeweils unter Hinweis auf die von ihm behauptete Beendigung des Mandatsverhältnisses verweigert und die Urteilsausfertigung mit dem unausgefüllten Empfangsbekenntnis an das Verwaltungsgericht zurückgesandt hat, sind die Fristen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und für die Beschwerdebegründung nicht in Lauf gesetzt worden, wenn der Zustellungsmangel auch später nicht geheilt worden ist.
2. Einen von der Wirksamkeit der Zustellung unabhängigen Fristlauf für die Nichtzulassungsbeschwerde sieht die Verwaltungsgerichtsordnung nicht vor.
(Leitsätze der Redaktion)
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