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Suchergebnis Urteilssuche (4481 - 4490 von 7938)
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63 T 44/82 - Kündigung; Zahlungsverzug; Abschluß durch BefriedigungLeitsatz: Die Einzahlung auf das Bankkonto des Vermieters oder bei der Post des Erfüllungsortes vor dem Zugang der Kündigung genügt nicht, um diese unwirksam zu machen. Entscheidend für den Ausschluß der Kündigung gem. § 554 Abs. 1 BGB durch Befriedigung des Vermieters ist der Zeitpunkt, in welchem das eingezahlte Geld dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird.LG Berlin15.06.1982
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7 C 5099/24 - Orientierungshilfe, weitere wohnwerterhöhende MerkmaleLeitsatz: Gute ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung sind keine wohnwerterhöhenden Merkmale.AG Lichtenberg04.02.2025
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5 C 126/23 - Aufwendig gestaltetes WohnumfeldLeitsatz: 1. Maßgebend für den Ausstattungszustand ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mieterhöhung; auf danach eingefügte Merkmale kommt es nicht an.2. Eine Wohnwerterhöhung aufgrund eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds kann dabei nicht per se angenommen werden, wenn im Umfeld beispielsweise irgendeine Ruhebank oder irgendein gepflasterter Weg vorhanden ist. Vielmehr müssen sich auch diese Einzelbeispiele, die keineswegs abschließend sind, ebenfalls unter das Merkmal „aufwendig gestaltet“ subsumieren lassen.(Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick29.04.2024
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514 C 112/23 - Optische Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch Aufstellen eines Strandkorbs und einer WäschespinneLeitsatz: Das Aufstellen von Gegenständen (hier: eines Strandkorbs und einer Wäschespinne) außerhalb einer zugewiesenen Sondernutzungsfläche kann eine nicht hinzunehmende optische Beeinträchtigung darstellen.(Leitsatz der Redaktion)AG Dortmund18.04.2024
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7 C 554/22 - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei BetriebskostenLeitsatz: Die Bezugnahme auf die Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Berliner Betriebskostenübersicht 2019) ist nicht ausreichend, um eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit durch den Vermieter zu belegen.(Leitsatz der Redaktion)AG Wedding17.01.2024
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14 C 75/20 - Nicht ganz dichte Kastendoppelfenster und Instandsetzungsarbeiten im Alt-bau kein MietmangelLeitsatz: 1. Kastendoppelfenster im Altbau müssen (und sollten) nicht luftdicht sein; ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nur dann vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit, z. B. bei Schlagregen, vorliegt oder eine erhebliche Beeinträchtigung durch Zugluft anzunehmen ist.2. Mit Instandsetzungsarbeiten bei Altbauten muss gerechnet werden; ein Mangel wegen Baulärms und sonstiger Beeinträchtigungen durch Arbeiten in der Nachbarwohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn eine darüber hinausgehende Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs konkret dargelegt wird.(Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln22.07.2021
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12 C 76/18 - Geringer Insektenbefall kein MietmangelLeitsatz: Werden in einem Zimmer pro Tag etwa ein bis zwei lebende Heimchen entdeckt, stellt ein derartig geringer Heimchenbefall noch keinen Mangel dar. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Spandau04.12.2018
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4 C 80/16 - Kostenentscheidung nach Anerkenntnisurteil, Widerspruch des Mieters gegen Mieterhöhungsverlangen, vorgebrachte Härtegründe gegen MieterhöhungLeitsatz: Widerspricht der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters mit der Begründung eines persönlichen Härtefalls, und erhebt der Vermieter sodann fristgerecht Klage auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen, ist das Anerkenntnis des Mieters nicht „sofort“ i. S. d. § 93 ZPO mit der Folge, dass er die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding28.02.2017
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13 C 327/15 - Zugangsnachweis von Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung, notwendige Spezifizierung der sonstigen BetriebskostenLeitsatz: 1. Den Zugangsnachweis von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist hat der Mieter zu führen; ein Fax-Sendeprotokoll begründet insoweit keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang beim Vermieter.2. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er die Art der sonstigen Kosten spezifiziert bezeichnen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schwerin25.11.2016
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7 C 71/15 - Verlängerung der Verjährungsfrist des § 548 BGB auf ein JahrLeitsatz: Der Mieter muss nicht damit rechnen, dass auf der letzten Seite eines Formularmietvertrages eine Verlängerung der gesetzlichen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache geregelt ist, zumal wenn die verlängerte Frist nicht drucktechnisch hervorgehoben wird. Eine derartige Klausel wird nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. (Leitsatz der Redaktion)AG Köpenick23.06.2015