Urteil Fehlender Balkon im Milieuschutzgebiet, kein Stichtagszuschlag für Berliner Mietspiegel
Schlagworte
Fehlender Balkon im Milieuschutzgebiet, kein Stichtagszuschlag für Berliner Mietspiegel
Leitsätze
1. Ein fehlender Balkon ist bei der Anwendung des Berliner Mietspiegels als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, auch wenn wegen der Lage im Milieuschutzgebiet ein Anbau möglicherweise nicht genehmigt werden würde.
2. Der Berliner Mietspiegel wird zeitlich sehr zuverlässig aktualisiert und berücksichtigt durch ein extrem ausdifferenziertes Feld von Wohnwertmerkmalen die Eigenschaften einer Wohnung, sodass grundsätzlich der Ansatz eines Stichtagszuschlags nicht geboten ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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