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V ZR 182/10 - Vernehmung des Urkundsnotars über Mangel an Urteilsvermögen; unzulässige Beweisantizipation; Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung; Sittenwidrigkeit; WucherLeitsatz: Kein Wucher trotz Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bei ausreichender Verständnisfähigkeit. (Leitsatz der Redaktion)BGH28.04.2011
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V ZB 31/08 - Rechtsmissbräuchliche Zwangsverwaltung zur Begründung von Wohngeldansprüchen; Bezug von Sozialleistungen zur Zahlung eines Nutzungsentgeltes an Zwangsverwalter; verfahrensfremde Zwecke; Belassen notwendiger RäumeLeitsatz: Die Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu belassen sind.BGH20.11.2008
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XI ZR 211/06 - Urkundenprozess; Gutachten als BeweismittelLeitsatz: Ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes schriftliches Sachverständigengutachten stellt kein zulässiges Beweismittel im Urkundenprozess dar, soweit dadurch der Beweis durch Sachverständige ersetzt werden soll.BGH18.09.2007
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V ZB 18/07 - Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil; Verzicht auf Wohnungs- und TeileigentumLeitsatz: Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.BGH14.06.2007
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VI ZB 74/06 - Eingang einer Berufungsbegründung, BerufungsbegründungsfristLeitsatz: Zum Eingang einer Berufungsbegründung um 24.00 Uhr des letzten Tages der Berufungsbegründungsfrist.BGH08.05.2007
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XII ZB 166/05 - Fristenkontrolle in Anwaltskanzlei nur durch Fachkräfte; Organisationsverschulden des Anwalts; namensgleiche ParteienLeitsatz: a) Ist die Fristenkontrolle nicht ausschließlich einer bestimmten Fachkraft zugewiesen, liegt darin ein Organisationsverschulden des Rechtsanwalts. Es ist aber nicht zu beanstanden, wenn die Zuständigkeit für die Fristenkontrolle - auch innerhalb eines Arbeitstages - wechselt, etwa nach Dienstschluß der zunächst zuständigen Fachkraft. Dann ist lediglich sicherzustellen, daß keine Unklarheiten - etwa durch zeitliche Überschneidung der Zuständigkeiten - darüber entstehen können, welcher Fachkraft die Fristenkontrolle zu einem gegebenen Zeitpunkt obliegt. Hierfür reicht eine formlose, aber eindeutige Übergabe des Aufgabenbereichs von der zunächst zuständigen Fachkraft auf die anschließend zu ihrer Vertretung berufene Fachkraft aus (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 - FamRZ 1993, 45). b) Zur Fristennotierung und Ausgangskontrolle bei mehreren Verfahren derselben oder namensgleicher Parteien.BGH17.01.2007
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IX ZR 204/05 - Prüfungsschritte bei einseitiger Erledigungserklärung zwischen Einlegung und Bescheid durch RevisionsgerichtLeitsatz: Bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers in der Zeitspanne zwischen Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den Gegner und deren Verbescheidung durch das Revisionsgericht ist zunächst zu prüfen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig und begründet gewesen wäre; erst wenn diese Frage vom Revisionsgericht bejaht wird, ist in einem zweiten Schritt zu untersuchen, ob die Klageforderung bis zu dem erledigenden Ereignis bestanden hat, die Revision also zurückzuweisen gewesen wäre.BGH21.12.2006
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V ZB 152/05 - Belastungsermächtigung, Geschäftswert, KaufvertragLeitsatz: a) Die auf Abschluss des Kaufvertrags und die auf Ermächtigung des Käufers, den Kaufgegenstand vor Erwerb des Eigentums zu belasten, gerichteten Erklärungen haben im Sinne von § 44 Abs. 1 KostO denselben Gegenstand. Auf Zweck und Umfang der Ermächtigung kommt es nicht an. b) Der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bleibt bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrags außer Betracht.BGH09.02.2006
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XII ZR 225/03 - Bruttomiete Bemessungsgrundlage für MietminderungLeitsatz: Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.BGH06.04.2005
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VIII ZA 5/05 - Aussetzung der Räumung im RechtsbeschwerdeverfahrenLeitsatz: Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3, Halbs. 1 ZPO in Verbindung mit § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sindBGH08.03.2005
