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Urteil Mündliche Erörterung nicht generell, sondern nur im Einzelfall geboten


Schlagworte

Mündliche Erörterung nicht generell, sondern nur im Einzelfall geboten

Leitsätze

1. Das Urteil des EGMR vom 9. Juni 2016 in der Sache Dr. Madaus ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 44164/14) äußert sich nicht zu materiell-rechtlichen Fragen des Rehabilitierungsrechts.

2. Eine mündliche Erörterung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 StrRehaG ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR nicht generell geboten. Sie kann bei ungenügender Aufklärung des tatsächlichen Geschehens, zur Klärung strittiger Tatsachen oder zur Beurteilung von Glaubwürdigkeitsfragen erforderlich sein.

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