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  1. BVerwG 8 B 32.05 - Kollektivverfolgter; Mischehe; Ehepartner; Rückerstattung; Bindungswirkung
    Leitsatz: Der nichtjüdische Ehepartner einer "Mischehe", der an der Ehe festhielt, gehörte auch dann zum Kreis der Kollektivverfolgten, wenn er nach Verfolgungsbeginn, aber vor Verlust des Vermögenswertes seinen Wohnsitz zusammen mit dem Ehepartner ins Ausland verlegte und in der Folgezeit auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat. Entscheidungen der Rückerstattungsgerichte (hier Board of Review) über die Vorfrage, ob der Antragsteller zum Kreis der Kollektivverfolgten gehörte, kommt für das vermögensrechtliche Verfahren keine Bindungswirkung zu.
    BVerwG
    26.04.2005
  2. BVerwG 8 B 2.01 - Divergenzrüge; Verfahrensmangelrüge; fiktive Klagerücknahme; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; erfolglose Aufforderung zur Klagebegründung
    Leitsatz: 1. Wird mit einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) die fehlerhafte Anwendung einer prozessualen Vorschrift gerügt, liegt darin zugleich die Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2. Die fiktive Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt voraus, daß im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen (wie Beschluß vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - NVwZ 2000, 1297 = ZOV 2000, 352). 3. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten reicht allein der Umstand, daß eine pauschale gerichtliche Aufforderung zur Klagebegründung erfolglos geblieben ist, regelmäßig nicht aus, den Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu vermuten (Weiterführung der Rechtsprechung in dem Beschluß vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - a. a. O.).
    BVerwG
    12.04.2001
  3. BVerwG 8 C 24.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anscheinsbeweis, unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten
    Leitsatz: 1. Das Verwaltungsgericht muß gegebenenfalls von Amts wegen erforschen, ob ein - zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises führender - typischer Geschehensablauf vorliegt. 2. Ob Tatsachen vorliegen, welche die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs begründen und damit den Anscheinsbeweis erschüttern, ist ebenfalls von Amts wegen zu ermitteln.
    BVerwG
    24.08.1999
  4. BVerwG 8 B 125.98 - Rechtsbescherde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das Verwaltungsgericht; Beschwerdegericht; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
    Leitsatz: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist gegen Rechtswegbeschlüsse des Verwaltungsgerichts die Beschwerde nur statthaft, wenn sie vom Verwaltungsgericht in dem Beschluß zugelassen wird. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
    BVerwG
    14.12.1998
  5. BVerwG 7 C 49.95 - Überschuldung; Instandsetzungsmaßnahmen; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverlust; Zeitwert des Grundstücks; Jahresreinertrag; Erbschaftsteuer; Hausgrundstück; Nachlass; Rückübertragung; Erbausschlagung; Restitution
    Leitsatz: Überschuldung gemäß § 1 Abs. 2 VermG bei Verbindlichkeiten, die den Einheitswert erheblich übersteigen (Einzelfall im Anschluß an BVerwGE 98, 87 [99]).
    BVerwG
    30.05.1996
  6. VG 29 K 130.10 - Zuordnung öffentlicher Wege in Rechtsträgerschaft volkseigener Betriebe; Finanzvermögen; Unternehmensgesetz der DDR; Umwandlungserklärung; Vollzug; Zeitpunkt der Wirksamkeit
    Leitsatz: Die Gründung eines privaten Unternehmens nach §§ 17‑19 des Unternehmensgesetzes der DDR vom 7. März 1990 (GBI. I S. 141) wurde nach dessen § 19 Abs. 5 mit der Beurkundung der Umwandlungserklärung wirksam, so dass auf das Unternehmen übergegangene Vermögenswerte zu diesem Zeitpunkt aus dem Kreis des zuordnungsfähigen Vermögens ausgeschieden sind, nicht erst mit Eintragung des Unternehmens im Handelsregister oder Grundbuchumschreibung.
    VG Berlin
    22.03.2010
  7. VG 31 A 413.03 - Entschädigung für Aktien; Aktienanteile; Einheitswert
    Leitsatz: Aktien bzw. Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft sind keine Vermögensgegenstände, für die ein Einheitswert festgestellt wird. Ihre Entschädigung bemißt sich nach § 2 Satz 8 NS-VEntschG.
    VG Berlin
    02.06.2006
  8. 2 K 663/99 Me. - Eigentumsverlust; Vermögensverfall; verfolgungsbedingter Eigentumsverlust
    Leitsatz: Der Eigentumsverlust im Zusammenhang mit § 3 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz ist erst dann eingetreten, wenn hinsichtlich eines konkret bezeichneten Grundstücks nach § 8 der 11. VO festgestellt worden ist, daß die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen.
    VG Meiningen
    10.01.2001
  9. SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; Sequestration
    Leitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.
    VG Meiningen
    18.08.1993
  10. 8 K 256/09 - Formfreie Abtretung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen
    Leitsatz: 1. Die Abtretung des Miterbenanteils an dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch - als lediglich vorteilhaftes Geschäft - einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Zessionars. 2. Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, kann auch im Verwaltungsprozess abgelehnt werden. Vielmehr kann prognostisch berücksichtigt werden, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    21.02.2012