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Suchergebnis Urteilssuche (4221 - 4230 von 7938)
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V ZR 186/07 - Bereicherungsanspruch für Wertsteigerung; Grundstücksbebauung und BereicherungsanspruchLeitsatz: Zur Frage des Bereicherungsanspruchs für eine Wertsteigerung durch eigenmächtige Bebauung. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BGH29.05.2008
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III ZR 240/06 - Ladung eines gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines GutachtensLeitsatz: a) Ein Antrag, den gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, ist ein „Rechtsmittel" im Sinne des § 839a Abs. 2 i.V.m. § 839 Abs. 3 BGB. b) Zur Ursächlichkeit zwischen der Unterlassung eines solchen Antrags und dem Schadenseintritt.BGH05.07.2007
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X ARZ 381/06 - Anlageberatungsvertrag, Schadensersatz, KapitalmarktinformationenLeitsatz: Wird ein Beklagter wegen Verletzung eines Anlageberatungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch genommen, findet § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine Anwendung, auch wenn sich der Beklagte bei der Beratung auch auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat.BGH30.01.2007
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III ZB 33/04 - Bei rechtlichem Interesse immer selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: a) In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen. Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozeßgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist. b) Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder mit dem Teil des Hauptsachewertes anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.BGH16.09.2004
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V ZR 36/99 - Leistungsbestimmung, - durch Gläubiger und Zahlungsklage; Nachbewertungsklauseln, - als LeistungsbestimmungLeitsatz: Eine Leistungsbestimmung durch Urteil nach § 319 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB kann auch die Vertragspartei beantragen, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten verursacht hat. Die Klage kann auch in diesem Fall unmittelbar auf Zahlung des nach Meinung des Gläubigers vom Schuldner zu leistenden Betrags gerichtet werden.BGH07.04.2000
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V ZR 43/97 - Unternehmenszuweisung; Bindungswirkung; DrittbeteiligungLeitsatz: Die Zivilgerichte sind an eine Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, die einem nach dem Unternehmensgesetz der DDR privatisierten Unternehmen ein Grundstück zuweist, auch dann gebunden, wenn dieses im Eigentum eines Dritten steht und dieser am Verfahren des Amtes nicht beteiligt wurde.BGH19.06.1998
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V ZB 11/97 - Grundbucheintragung; Vorkaufsrecht, schuldrechtliches -; Vorkaufsrecht, Berechtigung mehrerer aus einem -Leitsatz: Wird zugunsten mehrerer Berechtigter ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht bestellt, auf das § 513 BGB Anwendung findet, kann bei der Eintragung einer Vormerkung zugunsten der Berechtigten die Angabe des nach Ausübung des Rechts zwischen ihnen zustande kommenden Gemeinschaftsverhältnisses nicht verlangt werden. Gemäß § 47 GBO ist vielmehr in das Grundbuch einzutragen, daß § 513 BGB auf das Vorkaufsrecht Anwendung findet.BGH11.09.1997
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V ZB 16/95 - Wohngeldvorschuss; Haftung des ausgeschiedenen WohnungseigentümersLeitsatz: Der ausgeschiedene Wohnungseigentümer haftet auch nach einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung den anderen Wohnungseigentümern weiter aus dem Wirtschaftsplan für die Wohngeldvorschüsse, welche während des Zeitraums, als er Wohnungseigentümer war, fällig geworden sind.BGH30.11.1995
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8 U 49/09 - Streitwerterhöhende Hilfsaufrechnung; Gebührenstreitwert; Berufungsstreitwert; Mietkaution; AufrechnungLeitsatz: 1. Ob eine den Gebührenstreitwert erhöhende Hilfsaufrechnung vorliegt, ist für jede Instanz gesondert zu prüfen. 2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren erhöht sich nicht, wenn der Beklagte und Berufungskläger im Berufungsverfahren erklärt, an der in erster Instanz erfolglos geltend gemachten Hilfsaufrechnung nicht festzuhalten.KG23.11.2009
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I-24 W 17/08 - Anfechtung des Streitwertbeschlusses; Höhe des Vergleichswertes; Gegenstandswert; Begründung eines neuen Mietverhältnisses durch Prozessvergleich; Abschluss des Mietvertrages; gerichtlicher VergleichLeitsatz: 1. Der Gegenstandswert eines Vergleichs bestimmt sich danach, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigen. 2. Wird in einem Prozessvergleich ein neues Mietverhältnis begründet und zugleich das bisherige, bestrittene Mietverhältnis für beendet erklärt, ist die Jahresmiete dieses Vertragsverhältnisses für den Wert maßgebend. 3. Wer zuvor einem bestimmten Streitwert zugestimmt hat, erklärt nichtschlüssig einen Rechtsmittelverzicht und wird trotzdem von der entsprechenden Festsetzung beschwert.OLG Düsseldorf09.06.2008