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  1. BVerwG 8 B 97.08 - Singularrestitution; Bruchteilsrestitution; Einzelrestitution; Bindung an Parteianträge
    Leitsatz: 1. Der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG ist nur erfüllt, wenn entweder ein Unternehmen als solches geschädigt oder eine Beteiligung an ihm entzogen worden ist. 2. Auch bei unzutreffender Rechtsauffassung des Beteiligten bei der Abfassung des Klageantrages ist das Verwaltungsgericht gehindert, über das ausdrücklich Gewollte hinauszugehen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    27.01.2009
  2. BVerwG 8 B 36.03 - Erbenstellung; Rechtsnachfolge; Bodenreform; Neubauer; Berechtigter
    Leitsatz: 1. Die Erbenstellung allein vermittelt noch keine Rechtsnachfolgeeigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. Hinzu kommen muß der Eintritt im vollen Umfange in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand (vgl. Beschluß vom 7. September 1998 - BVerwG 8 B 118.98 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 40 = ZOV 1999, 57). 2. Die Erben des vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 verstorbenen Neubauern, dem zu seinen Lebzeiten das Bodenreformgrundstück enteignet worden war, sind keine Berechtigten i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG (Bestätigung der bisherigen Rspr.; vgl. u. a. Beschluß vom 1. November 2001 - BVerwG 7 B 85.01 - juris).
    BVerwG
    20.05.2003
  3. 1 K 28/09 - Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens
    Leitsatz: Eine langjährige, hauptamtliche und auch bis 1945 nicht beendete stark herausgehobene Tätigkeit in der SA als Gruppenführer deutet darauf hin, dass mit ihr mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen verbunden waren, die für die Errichtung, Entwicklung und Festigung des Nationalsozialismus günstig und geeignet waren, Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, so dass wegen des Tatbestandes „Vorschubleisten" ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Cottbus
    14.03.2012
  4. 2 (3) (2) A 124/93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; besatzungshoheitliche Grundlage; besatzungsrechtliche Grundlage; Liste A; Sequestrierung
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung durch deutsche Behörden während der sowjetischen Besatzungszeit unterfällt auch dann § 1 Abs. 8 lit a) VermG, wenn sie auf der fehlerhaften Anwendung des Besatzungsrechts beruht. 2. Eine Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit a) VermG ist jede von einer dafür zuständigen Behörde beschlossene Maßnahme zur Änderung der bisherigen Eigentumsverhältnisse ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit. 3. An einer Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 8 lit. a VermG fehlt es, wenn im Grundbuch eine Umschreibung in Eigentum des Volkes erfolgt, die nicht auf einer behördlichen Entscheidung beruht. Ansprüche hieraus sind im Zivilrechtsweg zu verfolgen.
    VG Greifswald
    06.09.1994
  5. 1 K 340/93. Me - Rechtsbehelfsbelehrung; Widerspruchsbescheid; Klagefrist; Anfechtungsklage
    Leitsatz: Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die lediglich über die Klagemöglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid belehrt, ist dann richtig, wenn Streitgegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Klage ohnehin nur der Widerspruchsbescheid sein kann.
    VG Meiningen
    05.07.1994
  6. VG 14 A 197/84 - Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit des Preisstellenbescheides; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid; Widerspruch, aufschiebende Wirkung; Klage, aufschiebende Wirkung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; sofortige Vollziehung des Preisstellenbescheides
    Leitsatz: Der Mieter kann der gem. § 18 Abs. 5 I. BMG kraft Gesetzes eintretenden sofortigen Vollziehbarkeit mit dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO begegnen; er braucht sich nicht auf bestehende zivilprozessuale Möglichkeiten verweisen zu lassen.
    VG Berlin
    09.04.1984
  7. 58a C 129/23 - Mietminderung wegen defekter Tür zur Dusche
    Leitsatz: Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen. Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen.(Leitsatz Redaktion Beck-Online)
    AG Paderborn
    11.04.2024
  8. 14 C 142/23 - Mietpreisbremse gilt nicht für preisgebundene Wohnungen
    Leitsatz: Die Vorschriften über die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) sind auf preisgebundene Wohnungen nicht anwendbar.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Kreuzberg
    15.09.2023
  9. 6 S 17/13 - Minderung wegen Stolpergefahr durch welligen Teppichboden
    Leitsatz: Ein mitvermieteter verschlissener und welliger Teppichboden rechtfertigt wegen der damit verbundenen Stolpergefahr eine Mietminderung von 5 %. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Darmstadt
    06.09.2013
  10. 32 C 725/00 - Streitwert; Zufahrtdienstbarkeit; Wertbestimmung
    Leitsatz: Wert einer Grunddienstbarkeit.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    01.10.2002