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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; Baulärm; Minderungsquote
Leitsatz
Baulärm, der von einem Nachbargrundstück ausgeht, stellt einen Mangel der Mietsache dar und kann über einen längeren Zeitraum zu einer durchschnittlichen Minderung von 3 % berechtigen.
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