« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (4141 - 4150 von 7938)

  1. 91 C 2087/21 - Verwalterhandeln als Organ der Gemeinschaft
    Leitsatz: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (rechtsfähiger Verband) und nicht gegen den Verwalter zu richten.
    AG Wiesbaden
    03.08.2021
  2. 15 C 422/20 - Aufrechnung mit Anwaltskosten gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Ein Vermieter mit nur vier Wohnungen im Bestand verstößt nicht gegen seine Schadensminderungsverpflichtung, wenn er bei Zahlungsverzug des Mieters einen Anwalt mit der Kündigung beauftragt.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    21.07.2021
  3. 74 C 75/17 - Beschluss über Schadensersatz gegen Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Die Feststellung eines Schadensersatzanspruches der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann mangels Beschlusskompetenz nicht Gegenstand einer Beschlussfassung sein. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    10.04.2018
  4. 15a C 99/16 - Zugangsgewährung zum Hausverteiler, Mietminderung bei fehlendem Internet
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist verpflichtet, zur Freischaltung eines DSL-Anschlusses Zugang zum Telefon-Hausverteiler zu gewähren.2. Wird der Zugang vom Vermieter verhindert, ist wegen des fehlenden Internetanschlusses ein Mietmangel anzunehmen, der eine Minderung von 5 % rechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    08.12.2017
  5. 103 C 196/16 - Einbau eines Induktionsherdes als Modernisierung, Kostenersatz für neue Töpfe
    Leitsatz: Der Austausch eines Herdes mit Induktionskochfeld statt eines Gasherds ist eine Modernisierung. Für den notwendigen Kauf neuer Töpfe und Pfannen hat der Mieter einen Aufwendungsersatzanspruch von 500 €. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    02.11.2016
  6. 211 C 567/12 - Wohnwerterhöhendes Merkmal „bevorzugte Citylage”
    Leitsatz: 1. Für eine Wohnung in der Goethestraße in Berlin-Charlottenburg trifft das werterhöhende Merkmal „bevorzugte Citylage" im Sinne des Berliner Mietspiegels zu. 2. Ist der Keller durchfeuchtet, weil immer wieder Grundwasser aufsteigt, beruht dies nicht auf mangelnder Instandhaltung und ist nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    17.10.2013
  7. 7 C 170/13 - Kappungsgrenzenverordnung vom 7.5.2013; keine Anwendung auf vorher zugegangene Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die Herabsetzung der Kappungsgrenze von 20 % auf 15 % durch die Verordnung vom 7. Mai 2013 gilt nicht für Mieterhöhungsverlangen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung zugegangen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    10.10.2013
  8. 13 C 142/09 - Beleidigung von Mitarbeitern des Vermieters als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Ein Eigentümer und Vermieter muss in keiner Weise hinnehmen, dass seine Mitarbeiter von Kindern der Mieter auf das Übelste beschimpft werden; eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dann unzumutbar, so dass eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.02.2010
  9. 7 C 532/08 - Kein Ersatz für Versteigerungskosten nach "Berliner Räumung"
    Leitsatz: Macht der Vermieter bei der "Berliner Räumung" ein umfassendes Vermieterpfandrecht geltend, entfällt die Räumungsverpflichtung für den Mieter mit der Folge, dass er die Versteigerungskosten nicht als Schadensersatz schuldet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    14.10.2009
  10. 6 C 345/08 - Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung an Heizungsanlage bei milden Außentemperaturen; Heizungsausfall; Heizungsreparatur; Notfall; Mängelbeseitigung; eigenmächtige Reparatur; Aufwendungsersatzanspruch; Instandsetzung durch Mieter; sofortigen Beseitigung eines Mangels
    Leitsatz: Die Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung eines Mangels durch einen vom Mieter beauftragten Handwerker ohne vorherige Information des Vermieters setzt eine besondere Intensität des Mangels voraus, dessen Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache keinen Aufschub duldet. Ein solcher Notfall liegt bei einem Heizungsausfall dann nicht vor, wenn relativ milde Außentemperaturen herrschen.
    AG Spandau
    14.08.2008