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  1. 3 K 3022/22 - Umrechnungskoeffizienten und Liegenschaftszinssätze von Gutachteraus-schüssen im Land Berlin für das Jahr 2019: Anwendbarkeit von Liegenschafts-zinssätzen bei Bewertung im typisierten Ertragswertverfahren
    Leitsatz: 1. Bei der Bewertung Berliner Grundstücke im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 184 ff. BewG sind nicht die vom Gutachterausschuss veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die vom Gutachterausschuss veröffentlichten allgemeinen Liegenschaftszinssätze anzuwenden. (Rn. 47) (Rn. 55) (Rn. 57) (Rn. 58) (Rn. 61)2. Weist ein Gutachterausschuss die Umrechnungskoeffizienten mit vier Nachkommastellen aus (hier: für eine GFZ-Anpassung des Bodenrichtwertes), sind auch vier Nachkommastellen maßgeblich (hier: so dass einer Verwaltungspraxis, jeweils mit auf zwei Nachkommastellen abgerundeten Werten zu rechnen, die Grundlage fehlt). (Rn. 40)3. (zu 1.) Ein ausdrücklicher Hinweis in den Veröffentlichungen des Gutachterausschusses, dass zwischen den in den Tabellen ausgewiesenen Werten linear interpoliert werden kann, ist entbehrlich. Das gilt jedenfalls dann, wenn offensichtlich ist, dass der Gutachterausschuss sich nicht auf die Angabe von Werten für ganzzahlige Objektkaltmieten pro m2 „glatte“ Gesamtwohn -/Nutzflächen und „glatte“ Bodenrichtwerte beschränken wollte. (Rn. 62)4. Weder sind die einfachgesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig, noch ist der Ansatz der vom Gutachterausschuss veröffentlichen Liegenschaftszinssätze 2019 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig - obgleich sie deutlich niedriger sind als der gesetzliche Liegenschaftszinssatz nach § 188 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BewG. (Rn. 69)5. Der empirische Befund, dass die Gutachterausschüsse in Deutschland für nicht unerhebliche Teile des Bundesgebiets und der Gutachterausschuss in Berlin für Teile des Stadtgebiets keine Liegenschaftszinssätze ermittelt und veröffentlicht haben, steht einem normativen Defizit des widersprüchlich auf Ineffektivität angelegten Rechts nicht gleich (hier: im Hinblick auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit). (Rn. 71)6. Entscheidend (hier: für die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen) ist, dass die Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses marktgerecht sind, dass es im Falle des Fehlens eines Liegenschaftszinssatzes des Gutachterausschusses eine Auffanglösung zur Sicherstellung der Besteuerung gibt, und dass einem im Einzelfall über dem Verkehrswert liegender typisierten Grundbesitzwert nach § 198 BewG durch Vorlage eines Gutachtens begegnet werden kann. (Rn. 78)
    FG Berlin-Brandenburg
    24.04.2024
  2. M 9 K 18.4553 - Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes, Diensteanbieter darf Bestandsdaten seiner Nutzer herausgeben ohne Verstoß gegen Datenschutzrecht
    Leitsatz: Zulässiges und begründetes Auskunftverlangen der zuständigen Behörde (hier Amt für Wohnen und Migration der Stadt München) gegenüber einem Plattformbetreiber für Ferienwohnungen (hier Airbnb) über genaue Anschrift von Unterkünften, Namen und Anschriften von Gastgebern und Buchungszeiträume. (Leitsatz der Redaktion)
    VG München
    12.12.2018
  3. 2 BvR 2063/11 - Rehabilitierungsverfahren; Rechtsstaatsprinzip; Amtsermittlungspflicht; Kinderheimunterbringung; Durchgangsheim; Jugendwerkhof
    Leitsatz: Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt die Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren.
    BVerfG
    18.12.2014
  4. 2 BvR 1556/98 - Gasheizung; Erhaltungsmaßnahme; Willkürverbot; Räumungsfrist; Fachgericht
    Leitsatz: 1. Das Ersetzen einer reparaturbedürftigen Ölzentralheizung durch eine Gasheizung, die einen im Haus vorhandenen Gasanschluß nutzt, kann eine notwendige Erhaltungsmaßnahme i. S. d. § 744 Abs. 2 BGB darstellen. 2. Ein Fachgericht verstößt gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes, wenn es ein Verschulden des Mieters hinsichtlich eines Mietrückstandes annimmt und sich dabei den Blick auf die konkreten Umstände des Falles aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses verstellt. 3. Die Nichtgewährung einer Räumungsfrist von Amts wegen gem. § 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch das Landgericht begegnet rechtlichen Bedenken, wenn der Schuldner sich gute Chancen ausrechnen durfte, daß die Räumungsklage abgewiesen würde.
    BVerfG
    17.12.1998
  5. 1 BvR 1212/89 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Abgeschlossenheitsbescheinigung
    Leitsatz: Die Auffassung, auch bei Altbauten dürfe eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nur erteilt werden, wenn die heutigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Abgeschlossenheit einer Wohnung erfüllt seien, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
    BVerfG
    30.11.1989
  6. VerfGH 15/08 - Zulassung der Berufung bei umstrittenen Fragen von Verfassungs wegen geboten
    Leitsatz: Die Frage, ob der Vermieter den nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat, ist in der Rechtsprechung umstritten. Die in der Verfassung verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn das Amtsgericht mit Zahlungsklage als verfristet abweist, weil ein rechtzeitiger Zugang der Abrechnung nicht nachgewiesen wurde und dem Antrag auf Zulassung der Berufung nicht stattgibt (Anschluss an Verfassungsgerichtshof von Berlin GE 2008, 917). (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    16.12.2008
  7. VIII ZB 76/09 - Anwaltliche Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Postausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen
    Leitsatz: a) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei fehlender Ursächlichkeit eines möglichen Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten. b) Zu den Anforderungen an die anwaltliche Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Postausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen.
    BGH
    16.02.2010
  8. VII ZR 31/09 - Bestreiten eines in der ersten Instanz unstreitig gestellten Sachverhalts
    Leitsatz: Eine Partei kann sich ein Bestreiten nicht dadurch für das Berufungsverfahren vorbehalten, dass sie einen Sachverhalt lediglich „für die erste Instanz" unstreitig stellt.
    BGH
    24.11.2009
  9. VII ZB 17/02 - Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter
    Leitsatz: Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
    BGH
    10.04.2003
  10. VIII ZR 263/00 - Notfristzeugnis bei Unklarheit über Rechtsmittelfrist
    Leitsatz: Ein Notfristzeugnis hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle auch dann auszustellen, wenn unklar ist, ob eine Rechtsmittelfrist zu laufen begonnen hat oder unterbrochen worden ist. In diesem Fall lautet das Zeugnis dahin, daß ein Rechtsmittel "bis heute" oder bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelegt worden ist.
    BGH
    05.03.2003