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1 BvR 2874/04 - Verletzung rechtlichen Gehörs; Mietzahlungsklage; RäumungsklageLeitsatz: In der Abweisung der Mietzahlungsklage mit der Begründung, daß der Anspruch verwirkt sei, weil der Vermieter die rückständigen Mieten nicht zusammen mit der Räumungsklage eingeklagt habe, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG14.12.2005
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1 BvR 1614/91 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Wohnungszusammenlegung; Alternativwohnung; BeweisangebotLeitsatz: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung). (Leitsatz der Redaktion)BVerfG10.07.1992
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1 BvR 953/90 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; BeweisangebotLeitsatz: 1. Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt gegen die Verwirkung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet. 2. Voraussetzung eines durchsetzungsfähigen Eigennutzungswunsches ist nicht allein, daß er vernünftig und nachvollziehbar ist, sondern auch, daß er überhaupt ernsthaft verfolgt wird. (Leitsätze der Re-daktion)BVerfG25.10.1990
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V ZB 121/05 - Verjährung der Notarkostenrechnung nach StundungLeitsatz: Die Mitteilung einer von dem Notar einseitig ausgesprochenen Stundung unterbricht nur dann die Verjährung nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO, wenn dem Kostenschuldner eine den Anforderungen in § 154 Abs. 1, 2 KostO entsprechende Kostenberechnung vorliegt.BGH25.10.2005
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XII ZB 279/03 - kein Rechtsmittel gegen einstweilige AnordnungLeitsatz: Gegen eine einstweilige Anordnung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft.BGH21.04.2004
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IV ZB 21/03 - Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen; sofortiges Anerkenntnis bei unschlüssiger KlageLeitsatz: a) Bei Anfechtungen von Kostenentscheidungen nach §§ 93, 99 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft. b) Ist eine Klage (hier: auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld wegen fehlender Angaben zur Fälligkeit gemäß § 1193 BGB) zunächst nicht schlüssig, kann die beklagte Partei trotz angezeigter Verteidigungsbereitschaft im schriftlichen Vorverfahren nach entsprechend ergänztem Sachvortrag den Anspruch noch "sofort" i. S. von § 93 ZPO anerkennen.BGH03.03.2004
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IX ZR 113/01 - Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung; Verjährung für Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters; Prozeßkostenhilfegesuch und InsolvenzanfechtungLeitsatz: Hat der Konkursverwalter innerhalb der Anfechtungsfrist ein Prozeßkostenhilfegesuch verbunden mit einer als Klageentwurf und "bedingte Klage" bezeichneten Klagebegründung eingereicht, und wird ihm Prozeßkostenhilfe nach Ablauf der Jahresfrist versagt, so hat er die Anfechtungsfrist nicht gewahrt, wenn er innerhalb der ihm dann noch zustehenden Frist lediglich den Prozeßkostenvorschuß eingezahlt, jedoch nicht schriftsätzlich erklärt hat, daß der Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden soll.BGH10.07.2003
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V ZB 5/95 - Hundehaltungsverbot der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, hat vereinbarungsersetzenden Charakter (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230) und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift.BGH04.05.1995
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V ZB 1/90 - Lastentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümer nach Wirtschaftsplan; Geltendmachung durch anderen Wohnungseigentümer; Gerichtskosten des Wohnungseigentumsverfahrens; Kostenentscheidung durch RechtmittelgerichtLeitsatz: 1. Den Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer, Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe des beschlossenen Wirtschaftsplanes zu leisten, kann ein anderer Wohnungseigentümer nur dann geltend machen, wenn er dazu durch Gemeinschaftsbeschluß ermächtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 106, 222). 2. In der Regel entspricht es billigem Ermessen, über die Gerichtskosten des Verfahrens zwischen Wohnungseigentümern entsprechend dem Ausgang des Streits in der Hauptsache zu befinden. Das gilt auch insoweit, als die Vorinstanz über einen Teil der Hauptsache schon rechtskräftig entschieden hat, das Rechtsmittelgericht aber diese Entscheidung für unrichtig hält.BGH20.04.1990
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2 S 599/18 - Erwerb eines Gemäldes, das bis 1937 im Besitz eines jüdischen Kunsthändlers war, Restitutionsgesuch des Holocaust Claims Processing OfficeLeitsatz: Bei einem (vorliegend allein in Betracht kommenden) Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB kann bei einer Eigentumsverletzung grundsätzlich Unterlassung gefordert werden. Dazu reicht es nicht aus, zu fordern, es zu unterlassen, sich als Eigentümer (eines streitgegenständlichen Gemäldes) ohne Einzelheiten zu berühmen. (Leitsatz der Redaktion)LG Magdeburg27.11.2019