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Suchergebnis Urteilssuche (3951 - 3960 von 7994)

  1. 12 C 666/84 B - Zwangsvollstreckung - Duldungsurteil (Modernisierung); Duldungstitel - Vollstreckung; Vollstreckung eines Duldungstitels; Modernisierung - Vollstreckung eines Duldungstitels
    Leitsatz: Titel, die zur Duldung der Modernisierung verpflichten, sind einer Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung nicht zugänglich, sondern bedürfen gem. § 894 ZPO der Rechtskraft.
    AG Charlottenburg
    11.03.1985
  2. 8 C 558/84 - Mietverhältnis auf Zeit/Rechtswidrige Ablehnung des Fortsetzungsverlangens; befristetes Mietverhältnis - Fortsetzungsverlangen; Fortsetzungsverlangen - befristetes Mietverhältnis; Anwaltskosten - bei unberechtigtem Widerspruch des Vermieters gegen; Fortsetzungsverlangen des Mieters; Positive Vertragsverletzung des Vermieters
    Leitsatz: Ein Vermieter, der das Mieterbegehren auf Verlängerung eines befristeten Mietverhältnisses rechtswidrig ablehnt (§ 564 c Abs. 2 BGB) und erst nachdem der Mieter einen Anwalt mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragt hat, dem Verlängerungsbegehren zustimmt, hat die Kosten des Anwalts des Mieters unter dem Gesichtspunkt der pVV zu tragen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    14.01.1985
  3. 12 C 690/83 - Kündigung wegen Betriebsbedarfs; Mietverhältnis, Beendigung; berechtigtes Interesse; Werkwohnung; Dienstverhältnis, Beendigung; dringend benötigt; Betriebsbedarf; Wohnungsbelegungsrecht; Kündigungserklärung; zeitlicher Zusammenhang
    Leitsatz: Für eine Kündigungserklärung wegen Betriebsbedarfes gemäß § 564 b BGB ist es bei einer größeren Zahl von Bewerbern nicht erforderlich, diese im Kündigungsschreiben zu benennen.
    AG Schöneberg
    20.03.1984
  4. 7 C 81/83 - Allgemein üblicher Zustand; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Allgemein üblicher Zustand; Ölzentralheizung; Fernsehantenne, Anschluß
    Leitsatz: Die Ausstattung, die für Sozialwohnungen üblich ist, kann als "allgemein üblicher Zustand" im Sinne des § 541 b Abs. 1 BGB angesehen werden.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    07.04.1983
  5. 15 C 75/83 - Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters; Raumtemperatur; Durchschnittstemperatur; Beheizungszeit; Heizzeitklausel
    Leitsatz: Eine Beheizung in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ist als ausreichende Erfüllung der Beheizungspflicht des Vermieters anzusehen.
    AG Schöneberg
    29.03.1983
  6. 13 C 652/82 - Rückgabe der Mietsache nach Monatsbeginn (Verzug); Schadensminderungspflicht; Rückgabe, verspätete; Verzugsschaden, verspätete Rückgabe der Mietsache; Mietzinsausfall, Ersatz
    Leitsatz: 1. Zur Schadensminderungspflicht des Vermieters. 2. Zur Frage der Nutzungsentschädigung, wenn der Mieter im Verlaufe eines Monats die Mietsache zurückgibt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.01.1983
  7. 10 C 518/82 - Fristlose Kündigung/unpünktliche Mietzahlung; Positive Vertragsverletzung; Unvermögen zur Leistung; Verschulden; Unzumutbarkeit; Zahlungsfähigkeit
    Leitsatz: Eine regelmäßig verspätete Mietzinszahlung, die nicht vom Mieter verschuldet ist, rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung; der Mieter trägt an der verspäteten Mietzinszahlung dann kein Verschulden, wenn sein Lohn später ausgezahlt wird, als die Miete fällig ist.
    AG Schöneberg
    22.11.1982
  8. 6 C 312.82 - Rohrverstopfung durch Haare; Badewanne - vertragsmäßiger Gebrauch; Rohrreinigung - Kosten; Bodenablauf; Abflußleitung; Instandhaltungspflicht; Wartung - Zumutbarkeit; Überschwemmung - Verursachung; Badezimmer - Rohrverstopfung, Haare; Haare, Rohrverstopfung; Waschmittelreste; Blumenerde
    Leitsatz: 1. Vom Mieter kann verlangt werden, daß er in normalen Abständen durch den Gebrauch eines Rohrreinigungsmittels die Abflüsse wartet; weitergehende Arbeiten, die gewisse technische Fähigkeiten voraussetzen, sind dem Mieter nicht zuzumuten. 2. Daß sich im Bodenablauf einer Badewanne Seife, Haare und auch Blumenerde befinden, liegt in der Natur der Sache. 3. Zu den Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters in bezug auf die Rohrreinigung.
    AG Neukölln
    11.11.1982
  9. 12 C 406/82 - Von behördlicher Genehmigung abhängiger Mietvertrag; Sanierungsgebiet, Behördengenehmigung, Mietvertrag, Wirksamkeit
    Leitsatz: Hängt die Wirksamkeit eines längerfristigen Mietvertrages von der Genehmigung der zuständigen Behörde ab, so wird ein geschlossener Mietvertrag unwirksam, wenn die Behörde die Genehmigung verweigert.
    AG Schöneberg
    20.08.1982
  10. 9 C 384/81 - Kündigung (wegen zu hoher Instandhaltungskosten); Hinderung/an angemessener wirtschaftlicher Verwertung (Kündigungsgrund); Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b BGB (wirtschaftliche Verwertung); Kündigung/wegen zu hoher Instandhaltungskosten; Verlängerung/auf unbestimmte Zeit; Verwertung/wirtschaftliche des Grundstücks (Kündigungsgrund)
    Leitsatz: Hohe Instandhaltungskosten bedeuten noch keine Hinderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes und berechtigen daher nicht zur Kündigung nach § 564 b Abs. 2 BGB.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    21.07.1982