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Urteil Ausschluss von Rehabilitierungsleistungen wegen Spitzeltätigkeit
Schlagworte
Ausschluss von Rehabilitierungsleistungen wegen Spitzeltätigkeit
Leitsatz
Die Verpflichtung zur Spitzeltätigkeit als solche ist für einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, der Rehabilitierungsleistungen ausschließt, nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr eine freiwillige tatsächliche Spitzeltätigkeit, bei der Drittschädigungen in Kauf genommen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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