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Suchergebnis Urteilssuche (3831 - 3840 von 7994)

  1. 218 C 191/89 - Mietzahlung, unpünktliche; Fälligkeit des Mietzinses; formularvertragliche Vereinbarung; Vertragsverletztung, erhebliche; Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: Geringfügige wiederholte Überschreitungen des vertraglich vereinbarten Mietzahlungstermins stellen keine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertigen deshalb keine Kündigung des Mietvertrages. Die formularvertragliche Vereinbarung der Mietzinsfälligkeit unter Eingang des Mietzinses auf dem Konto des Vermieters kann als überraschende Klausel unwirksam sein.
    AG Köln
    11.08.1989
  2. 3 C 434/89 - Beweissicherungsverfahren; Kosten; erforderliche Aufwendungen; Feuchtigkeit
    Leitsatz: Der Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für ein Beweissicherungsverfahren vom Vermieter ersetzt verlangen, das aufgrund von Feuchtigkeit in seiner Wohnung und der Behauptung des Vermieters, die Ursache hierfür stamme aus dem Bereich des Mieters, notwendig ist, wenn das Gutachten die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters feststellt.
    AG Gelsenkirchen
    04.08.1989
  3. 233 C 4110888 - Mietvertrag, unbefristeter; Eigenbedarf, absehbarer; absehbarer - bei Mietvertragsabschluß
    Leitsatz: Der bei Vereinbarung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit absehbare Eigenbedarf ist innerhalb von fünf Jahren vom Vermieter offenzulegen, bevor der Vertrag vom Mieter unterzeichnet wird.
    AG München
    27.07.1989
  4. 212 C 301/88 - Architekt; Kosten; Modernisierungkosten; Renovierungskosten; Instandsetzungskosten; Beweislast
    Leitsatz: 1. Ein Architektenhonorar ist als Teil der Modernisierungskosten anzusetzen, wenn die Einschaltung des Architekten objektiv notwendig und wirtschaftlich vernünftig war. 2. Ersparte Instandsetzungskosten sind wohnungsbezogen zu ermitteln. Für den Umfang der abzusetzenden Renovierungskosten ist der Mieter beweispflichtig.
    AG Köln
    07.03.1989
  5. 7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an Kabelfernsehen
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.
    AG Wedding
    28.12.1988
  6. 6 C 370/88 - Postgebühren; Erhöhung; Gebührenvorauszahlung
    Leitsatz: Keine Berechtigung der Post zur Erhöhung der Gebühren, wenn der Grundstückseigentümer eine Gebührenvorauszahlung für zehn Jahre geleistet hat.
    AG Charlottenburg
    14.10.1988
  7. 7 b 230/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Kohlebadeofen, Seitenflügel -; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Vergleichsmiete (ortsübliche), Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhung; Berliner Mietspiegel, Anhaltspunkte für Vergleichsmiete; Orientierungshilfe, Berliner Mietspiegel; Kohlebadeofen, kein wohnwertminderndes Merkmal; Küche, Warmwasserbereitung mit 5-L-Boiler kein wohnwertminderndes Merkmal; Wohnräume, Lage im Seitenflücgel kein wohnwertminderndes Merkmal; Seitenflügel, Wohnung im S. kein wohnwertminderndes Merkmal; Hinterhaus, Blick auf Hinterhaus kein wohnwertminderndes Merkmal; Klingelanlage, fehlende kein wohnwertminderndes Merkmal; Parkplatz, fehlender kein wohnwertminderndes Merkmal; Wohnumfeld, fehlender Parkplatz kein wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Mietspiegel ist lediglich ein Anhaltspunkt für den Mietzins, der vom Vermieter verlangt werden kann. 2. Eine Wohnung im Seitenflügel kann Abstriche beim Quadratmeterpreis nicht begründen, da der Blick auf einen Hinterhof auch erfreulich sein kann, da Hinterhöfe im Berliner Altbau üblicherweise mit Bäumen bewachsen sind. 3. Daß eine Wohnung nicht an eine Klingelanlage angeschlossen ist, ist kein negatives, sondern vielmehr ein positives Merkmal, da es erfreulich ist, daß nicht jeder vorbeilaufende Passant auf die gemeinsame Klingelanlage drücken kann.
    AG Charlottenburg
    04.07.1988
  8. 12 C 137/88 - Mieterhöhung, konkludente Zustimmung durch Zahlung; Mieterhöhung, konkludente Zustimmung; Mieterhöhungsverlangen, konkludente Zustimmung; Zustimmung zur Mieterhöhung, konkludente; Mietzahlung, als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung; Abänderungsvereinbarung, konkludente durch Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.
    AG Schöneberg
    24.06.1988
  9. 12 C 137/88 - Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung; Mietzinserhöhung, Mieterhöhungsverlangen, Zustimmung des Mieters, Zustimmung, konkludente Mietzahlung
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob eine Klage auf Feststellung, daß in erhöhten Zahlungen des Mieters eine Zustimmung zum Erhöhungsverlangen liegt, zulässig ist. 2. Hat der Vermieter nach Eingang der ersten erhöhten Zahlung nach einem Zustimmungsverlangen den Mieter um eine schriftliche und eindeutige Willenserklärung gebeten, so liegt, wenn der Mieter darauf nicht antwortet, auch in weiteren Zahlungen des Mieters keine konkludente Zustimmung zum verlangten erhöhten Mietzins.
    AG Schöneberg
    24.06.1988
  10. 12 C 694/87 - Einbruchssicherung; Einbruchssicherung/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; Einbruchsvorkehrungen/Anspruch des Mieters gegen Vermieter; vertragsgemäßer Gebrauch/Einbruchssicherungen; Mängelkenntnis/unvollkommene Einbruchssicherung; Vorschußanspruch/des Mieters für Einbruchssicherung
    Leitsatz: Zur Frage, wann der Mieter vom Vermieter spezielle Einbruchsvorkehrungen verlangen kann.
    AG Schöneberg
    23.05.1988