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Suchergebnis Urteilssuche (3831 - 3840 von 7938)
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VI ZB 10/03 - Berufungsfrist bei UrteilsberichtigungLeitsatz: Zum Beginn der Berufungsfrist bei einer Urteilsberichtigung gem. § 319 ZPO.BGH24.06.2003
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X ARZ 110/02 - Willkürlichkeit einer VerweisungLeitsatz: Ein Verweisungsbeschluß ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht.BGH09.07.2002
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VII ZR 239/98 - Vergütung, übliche - zur Zeit des VertragsschlussesLeitsatz: Üblich im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt.BGH26.10.2000
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VII ZR 434/97 - Berufung; Verspäteter Vertrag; Zurückverweisung, - verspäteter Angriffs- und VerteidigungsmittelLeitsatz: Kündigt der Berufungskl. in der Berufungsbegründung an, sein Geschäftsführer werde demnächst abberufen und werde als Zeuge zu streitigem Sachvortrag zur Verfü gung stehen, so kann das Beru fungsgericht den in mündlicher Verhandlung gestellten Antrag auf Vernehmung des inzwischen abbe rufenen Geschäftsführers als Zeugen nicht nach §§ 523, 296 Abs. 2, § 282 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückweisen, auch wenn bei rechtzeitiger Mitteilung der Zeuge hätte vorbereitend ge laden werden können.BGH25.03.1999
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VII ZB 24/98 - Rechtsmittelfrist; Beginn der - nach Berichtigungsbeschluß; BerichtigungsbeschlußLeitsatz: Ausnahmsweise beginnt mit der Zustellung des Berichtigungsbe schlusses die Rechtsmittelfrist, wenn erst die berichtigte Fassung eines Teilurteils zweifelsfrei er kennen läßt, daß die nach dessen Tenor obsiegende Partei auch teilweise beschwert ist.BGH05.11.1998
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8 U 95/09 - WiedereinsetzungLeitsatz: Ein Prozessbevollmächtigter, der in Verkennung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Ziffer 1 b) GVG gegen ein Urteil des Amtsgerichts verspätet beim zuständigen Kammergericht Berufung einlegt, kann seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit Erfolg auf den Vortrag stützen, dass das Amtsgericht bei Gelegenheit geäußert habe, dass das Landgericht das zuständige Berufungsgericht sei.KG28.05.2009
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8 W 48/04 - Genauer Klageantrag bei ModernisierungsduldungLeitsatz: In dem Klageantrag zur Duldung des Einbaus einer Gasetagenheizung muß der genaue horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden. Eine genaue und nachvollziehbare Bauzeichnung kann allerdings mit herangezogen werden. (Leitsatz der Redaktion)KG05.08.2004
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14 W 887/86 - Teilstreitwert gegen einen von zwei Bekl. bei Festsetzung des Streitwertes aus der Sicht des Kl.Leitsatz: Setzt das Revisionsgericht den Gesamtstreitwert gegen beide Beklagte (Verkäufer: 183.000 DM - Makler: 7.176 DM) auf 190.176 DM fest, so sind die Anwaltsgebühren des Maklers nur aus einem Wert von 7.176 DM und nicht aus dem vom BGH festgesetzten Gesamtstreitwert (Revision war vom Kläger eingelegt) zu berechnen.OLG Koblenz26.11.1986
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67 T 58/20 - Kostenteilung bei Hauptsachenerledigung im Falle einer Mieterhöhung unter MietendeckelLeitsatz: Verlangt ein Vermieter mit einem vor dem gesetzlichen Stichtag des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln zugegangenen Verlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt, sind die Kosten des Rechtsstreits im Falle der übereinstimmenden Hauptsachenerledigung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO gegeneinander aufzuheben, wenn das Erhöhungsverlangen unter ausschließlicher Zugrundelegung der §§ 558 ff. BGB begründet wäre. Denn es fehlt bislang - für den Fall der Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln - sowohl an einer höchstrichterlichen Entscheidung zu den von Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln ausgehenden einfachrechtlichen Wirkungen auf einen vermieterseits geltend gemachten Zustimmungsanspruch als auch dazu, ob Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln auf ein vor dem gesetzlichen Stichtag zugegangenes Erhöhungsverlangen Anwendung findet, mit dem der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitpunkt verlangt.LG Berlin23.06.2020
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Reh. 87/16 - Kinderheim, Säuglingsheim, Heimerziehung, Disziplinierung, Durchsetzung einer ArbeitspflichtLeitsatz: Die Einweisung in ein Säuglings- bzw. Kinderheim ist mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen demokratischen Ordnung unvereinbar, wenn sie zur Disziplinierung und zur Durchsetzung einer Arbeitspflicht eines Erziehungsberechtigten erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)LG Magdeburg22.11.2017