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Urteil Betriebskosten
Schlagworte
Betriebskosten; Belegeinsicht; Hauswartdienstvertrag
Leitsatz
Der Mieter hat zur Überprüfung von Betriebskostenunterlagen das Recht auf eine Ablichtung des Hauswartdienstvertrages; weder datenschutzrechtliche noch verfassungsrechtliche Gesichtspunkte stehen dem entgegen.
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