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Suchergebnis Urteilssuche (3761 - 3770 von 7930)
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V ZB 36/15 - Zuständigkeit für WohnungseigentumssachenLeitsatz: Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6 WEG handelt; dagegen ist es unerheblich, wenn in erster Instanz nicht der nach dem Geschäftsverteilungsplan für diese Streitigkeiten zuständige Amtsrichter entschieden hat.BGH12.11.2015
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VIII ZR 98/08 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei NichtzulassungsbeschwerdeLeitsatz: Zur Frage der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BGH30.06.2008
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VIII ZB 66/03 - ausländischer Gerichtsstand und Berufung; Wohnsitz im Ausland und BerufungLeitsatz: Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.BGH28.01.2004
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14 W 372/17 - MehrvertretungszuschlagLeitsatz: 1. Die bei Klageerhebung bzw. Beauftragung des Prozessbevollmächtigten vor Bekanntgabe der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Mandatierung durch die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich entstandene Erhöhungsgebühr ist grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 8.2.2007 - VII ZB 89/06). 2. Der Gegner kann sich nicht auf das Entstehen unnötiger Kosten berufen, wenn er selbst eine kostenauslösende Rechtsverfolgung gegen die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft persönlich veranlasst.OLG Koblenz25.08.2017
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10 U 223/96 - Verzug; Verzugsschaden; Zinsen; Rückgabe; Mietsache; verspätet; AnwaltskostenLeitsatz: Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Mietobjekts in Verzug, umfaßt der Schadensersatzanspruch des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufwendungen, die ihm dadurch entstanden sind, daß er seinerseits von dem Erwerber der Mietsache gerichtlich deren Herausgabe in Anspruch genommen worden ist, weil er dazu nicht rechtzeitig in der Lage war.OLG Düsseldorf08.01.1998
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6 Reha 34/13 - Zweitantrag; Wiederaufnahme; HeimeinweisungLeitsatz: 1. Ein erneuter Rehabilitierungsantrag ist dann gemäß § 1 Abs. 6 S. 2 StrRehaG zulässig, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO dargelegt werden, da § 15 StrRehaG die Vorschriften der StPO für entsprechend anwendbar erklärt. 2. Zur Prüfung von Wiederaufnahmegründen im Rehabilitierungsverfahren. (Leitsätze der Redaktion)LG Gera26.01.2015
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67 S 19/09 - Keine Mietminderung bei Lärmbelastung im MischgebietLeitsatz: Wenn ein Mieter bewusst in ein Mischgebiet mit Diskotheken und Industrieanlagen zieht, gehören gewisse Geräuschbelästigungen zum vertragsgemäßen Zustand, so dass eine Minderung ausscheidet. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.07.2009
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67 T 105/07 - Keine Räumungsfrist ab Rechtskraft des RäumungsurteilsLeitsatz: Eine Räumungsfrist kann nicht mit der Maßgabe gewährt werden, daß deren Dauer von der Rechtskraft des Räumungsurteils abhängt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.10.2007
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67 S 42/07 - Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne WohnflächenberücksichtigungLeitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.07.2007
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67 S 42/07 - Vorwegabzug für Garagenfläche bei Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum ohne WohnflächenberücksichtigungLeitsatz: Bei preisgebundenem Wohnraum, bei dem Betriebskosten, die nicht für Wohnraum entstanden sind, vorweg abzuziehen sind, ist zur Bestimmung eines angemessenen Kostenverteilungsfaktors gegen die Gesamtwohnfläche auch nur die Gesamtfläche der Stellplätze ohne dortige gemeinsame Flächen wie Zufahrten und dergleichen zu stellen. Es kommt daher auf das Verhältnis nur der vermieteten Flächen zueinander an. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin09.07.2007