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  1. 2 BvR 2560/95 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsbeugung; DDR-Richter; Rückwirkungsverbot
    Leitsatz: Zur Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung.
    BVerfG
    07.04.1998
  2. IX ZR 43/92 - Notarhaftung; Pflichtverletzung wegen unzureichender Belehrung; Belehrungspflicht bei Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung einer Teilfläche und der Grundstücksteilung
    Leitsatz: 1. Zur Pflicht des Notars, über die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 2 GrdstVG und nach § 19 BBauG zu belehren. 2. Im Rahmen der Beurkundungstätigkeit ist der Notar nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Abgrenzung zu BGHZ 62, 119, 121 ff. und BGH NJW 1984, 1748).
    BGH
    15.10.1992
  3. BVerwG 8 C 8.06 - Halbjude; Mischling ersten Grades; Mischling zweiten Grades; Kollektivverfolgung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsvermutung; Nationalsozia-lis-mus; Jude; Beweislage; Erkenntnisstand; Erkenntnismittel; Beweismaß
    Leitsatz: In Zweifelsfällen, ob jemand zum Personenkreis der Kollektivverfolgten im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gehörte, kommt es darauf an, ob nach den Erkenntnissen zur Zeit des Nationalsozialismus der Nachweis erbracht war, daß er Jude oder "Mischling ersten Grades" war, oder ob er, unabhängig davon, als solcher behandelt wurde. Neue Erkenntnisquellen aus heutiger Zeit können für den Nachweis nicht berücksichtigt werden.
    BVerwG
    21.06.2007
  4. VG 4 K 38.11 - Entschädigungsanspruch bei Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Anrechnungspflicht bei Restitution verfolgungsbedingt entzogener Unternehmensbestandteile an wiederaufgelebte OHG i.L.
    Leitsatz: Wird ein Grundstück, das im Eigentum einer OHG stand, als Unternehmensbestandteil an die wiederaufgelebte oHG i.L. zurückübertragen, so entfällt die Anrechnungspflicht nach §§ 6 Abs. 7 Satz 3 VermG, 4 Abs. 4 Satz 3 EntschG nicht deswegen, weil die Liquidationsgesellschaft den Erlös aus der Veräußerung des restituierten Grundstücks an die Rechtsnachfolger der ehemals an dem Grundstück Vormerkungsberechtigten als damalige Treugeber ausgekehrt haben will.
    VG Berlin
    14.06.2013
  5. 4 K 1095/06 - Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Eine Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG setzt einen gezielten Zugriff auf den Betroffenen voraus, um ihn als politischen Gegner auszuschalten. 2. Die Voraussetzungen eines verfolgungsbedingten Zwangsverkaufs liegen nicht vor, wenn der Betroffene für das Grundstück einen über dem Einheitswert liegenden Verkaufserlös erzielt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt/Oder
    16.10.2008
  6. 1 K 43/06 - Ausgleichsausschlussgrund; Ausgleichsleistung; Erbengemeinschaft; Fremdarbeiter; Kriegsgefangene; Menschlichkeit; NSDAP; NSKOV; Ostarbeiter; Vorschubleisten; Wehrwirtschaftsführer; Zivilarbeiter
    Leitsatz: 1. Verletzt der Unternehmensverantwortliche seine Aufsichts- und Kontrollpflichten gegenüber dem nachgeordneten Personal in vorwerfbarer Weise, ist ihm auch das einen Ausschlusstatbestand erfüllende Handeln der Firmenmitarbeiter, wie etwa eine Misshandlung von Zwangsarbeitern, zuzurechnen. Ein sich aus dieser Zurechnung ergebender Anspruchsausschluss erfasst auch Ausgleichsleistungen für enteignetes Privatvermögen. 2. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu. 3. Für das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist die Entscheidung der Entnazifizierungskommission ohne Bedeutung. 4. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Verhalten durch die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geltenden Gesetze oder solche obrigkeitlichen Anordnungen oder Befehle, denen nach nationalsozialistischer Ideologie Gesetzesrang zuerkannt wurde, formell erlaubt oder von der Strafverfolgung ausgenommen waren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Leipzig
    27.08.2008
  7. VG 29 A 260.07 - Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes; Zwangsverkauf eines Unternehmens mit anschließender Verbringung in das Beitrittsgebiet und dortiger erneuter besatzungshoheitlicher Enteignung; Quorum; Erreichen des Quorums; Unternehmensschädigung; Anteilsschädigung; Gebietsbezogenheit von NS-Verfolgungsmaßnahmen
    Leitsatz: Das Vermögensgesetz ist auch anwendbar, wenn ein aus rassischen Gründen 1936 in Frankfurt am Main entzogenes Vermögen vom Ariseur nach Potsdam verbracht worden ist und dort 1948 erneut besatzungshoheitlich enteignet worden ist.
    VG Berlin
    24.01.2008
  8. VG 4 A 26.07 - Restitution einer Grundschuld; Restitutionsausschlußgrund
    Leitsatz: Die Restitution eines Grundpfandrechts ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen gewesen, weil es nur an einem Flurstück eingetragen war, das zusammen mit einem weiteren Flurstück zu einem Gesamtgrundstück desselben Eigentümers zusammengefaßt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    25.01.2007
  9. VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.
    VG Berlin
    08.02.2006
  10. 1 K 4799/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist in ihrem Sinn und Zweck nach verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, daß sie nicht durchgreifen kann, wenn Nutznießer des Rückübertragungsausschlusses nicht der vormalige Erwerber des Grundstücks von der Siedlungsgesellschaft, sondern letztlich unmittelbar oder mittelbar die öffentliche Hand ist.
    VG Potsdam
    18.08.2005