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Suchergebnis Urteilssuche (3641 - 3650 von 7930)
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15 C 511/89 - Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; AußenfahrstuhlLeitsatz: Der nachträgliche Einbau eines Außenfahrstuhls an der Rückfassade des Vorderhauses als duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme, auch wenn kein Modernisierungszuschlag verlangt wird.AG Schöneberg26.01.1990
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12 C 271/89 - Kellerraum; Besitzaufgabe des MietersLeitsatz: Ein Vermieter kann nicht davon ausgehen, daß der Mieter den Besitz an Gegenständen deshalb aufgegeben hat, weil die Kellerverschlags-tür nicht abgeschlossen war.AG Neukölln03.11.1989
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3 C 518/89 - Hammergrundstück; EinfriedungspflichtLeitsatz: Zur Einfriedungspflicht bei Hammergrundstück.AG Schöneberg19.09.1989
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70 II 201/88 WEG - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: Dem gerichtlichen Antrag auf Verpflichtung des Verwalters zur Einberufung einer Eigentümerversammlung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn nicht vorher der Verwaltungsbeiratsvorsitzende oder sein Vertreter trotz entsprechender Aufforderung untätig geblieben sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau27.04.1989
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14 C 306/88 - Kündigung durch Schriftsätze im Prozeß; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben, Klageschrift; Kündigungsschreiben, Schriftsätze im Prozeß; Klageschrift, Kündigung; Schriftform, KlageschriftLeitsatz: Kündigungen in der Klageschrift oder in weiteren Schriftsätzen sind unbeachtlich.AG Charlottenburg12.07.1988
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12 C 21/88 - Keine Rückforderung von in Kenntnis des Minderungsrechts gezahlter Miete; Mängel der Mietsache; Mietminderung; Kenntnis der Nichtschuld; Rückforderungsanspruch, Ausschluß; Mietzinszahlung ohne VorbehaltLeitsatz: Geht der Mieter von einem ihm zustehenden Mietminderungsrecht aus und zahlt er dennoch vorbehaltlos den Mietzins, ist sein Rückforderungsanspruch gemäß § 814 BGB ausgeschlossen.AG Schöneberg26.02.1988
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12 C 21/88 - Vorbehaltlose Mietzinszahlung und Minderung; Mangel der Mietsache, Kenntnis des Mieters; Mietzinsminderung; Rückforderungsanspruch, Verwirkung; Mietzinszahlung, ohne VorbehaltLeitsatz: Geht der Mieter von einem ihm zustehenden Mietminderungsrecht aus und zahlt er dennoch vorbehaltlos den Mietzins, ist sein Rückforderungsanspruch gemäß § 814 BGB ausgeschlossen.AG Schöneberg26.02.1988
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15 C 136/86 - Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig, Abrechnung möglich; Mietnebenkosten, Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängige beheizte Flächen; Heizkostenverteiler, funktionsuntüchtig; Benutzungsmaßstab,; Wohnflächen, benutzte; Umlegungsmaßstab, Gasverbrauch; Anfangsbestand; EndbestandLeitsatz: 1. Wendet der Mieter sich mit der Behauptung, die Fläche seiner Wohnung sei falsch angegeben, gegen eine Heizkostenabrechnung, muß er eine ins einzelne gehende Gegenrechnung aufmachen. 2. Scheitert aus technischen Gründen die vereinbarte bzw. vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, so ist, sofern nicht anderweitige Vertragsabreden getroffen wurden, der Vermieter berechtigt, nach einem pauschalen Maßstab abzurechnen; das Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Nr. 4 HeizkostenV steht dem Mieter in einem solchen Fall nicht zu. 3. Zur Frage, ob in einer Abrechnungseinheit vorhandene Gewerberäume durch einen gesonderten Abrechnungsansatz berücksichtigt werden müssen. 4. Zur Frage, ob bei einer Gaszentralheizung "Anfangs- und Endbestände" genannt werden müssen (= Verbrauchsabgrenzung durch Ablesen).AG Schöneberg08.07.1986
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12 C 197/86 - Versicherungsneuabschluß keine Betriebskostenerhöhung; Mietpreisbindung, Altbau; Betriebskostenzuschläge; Versicherung, Neuabschluß; Versicherungskosten, Umlage; Geschäftsführung, ordentlicheLeitsatz: § 4 Abs. 1 XII. BMG erlaubt nicht die Umlage einer neu abgeschlossenen Versicherung in vollem Umfang.AG Schöneberg03.06.1986
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15 C 61/86 - Ausschluß von Mieterhöhungen; Kellerwohnung, konkludente/Mieterhöhungsvereinbarung; Verjährung/eines Rückforderungsanspruches; Verwirkung/eines RückforderungsanspruchesLeitsatz: Kellerwohnungen, für die durch die Bundesmietengesetze bestimmte Erhöhungen ausgeschlossen wurden, sind solche Wohnungen, deren Fußboden entsprechend der Definition in § 64 Abs. 1 BauOBln 50 cm unter dem Niveau des Erdbodens liegen.AG Schöneberg25.03.1986