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102 C 194/13 - Keine Minderung bei Schimmelbefall mit Ursache aus Obhutsbereich des MietersLeitsatz: 1. Schimmelbildungen in der Wohnung sind nicht auf bauliche Ursachen zurückzuführen, wenn das Gebäude den bei Errichtung geltenden Vorschriften entsprach und keine Mängel an der Bausubstanz festzustellen sind. 2. Das gilt auch dann, wenn eine früher übliche Wärmedämmung vorgenommen wurde und der Sachverständige einen „Sanierungsstau" feststellt; zu Modernisierungsmaßnahmen ist der Vermieter nicht verpflichtet. 3. Liegt die vom Sachverständigen gemessene Oberflächentemperatur an den Wänden über dem Taupunkt, und ist eine unzureichende Beheizung, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung festgestellt oder vom Vermieter substantiiert vorgetragen, kommt nur eine Schadensursache aus der Sphäre des Mieters in Betracht. Minderungs- und Zurückbehaltungsrechte scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg30.10.2014
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73 C 98/12 - Mangelhafte Führung der Beschlusssammlung als Grund für die Verwalterabberufung; Abweichung vom Kopfstimmrecht bei Wahl und Abwahl des VerwaltersLeitsatz: 1. Abweichungen vom Kopfstimmrecht in der Teilungserklärung gelten auch für die Verwalterwahl und Abwahl (vgl. BGH, GE 2012, 208). 2. Die mangelhafte Führung der Beschluss-Sammlung durch den Verwalter ist regelmäßig ein Abberufungsgrund. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg18.01.2013
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10 C 387/10 - Kündigung nur durch beide Ehegatten als Mieter; Ausgleichszahlung für fällige Schönheitsreparaturen bei UmbauarbeitenLeitsatz: 1. Bei Abschluss des Mietvertrages mit einem Ehepaar ist die Kündigung durch nur einen Ehegatten unwirksam. 2. Dass die Erklärung auch in Vertretung für den Mitmieter gelten sollte und der Vermieter das so auch verstehen konnte, ist vom Kündigenden unter Beweisantritt substantiiert vorzutragen. 3. Bei umfangreichen Bauarbeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter statt der fälligen Schönheitsreparaturen einen Ausgleich in Geld verlangen. 4. Der Mieter, der eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen geleugnet hatte, kann sich nicht darauf berufen, dass er in kostensparender Eigenarbeit hätte renovieren können. Der Ausgleichsanspruch kann dann in Höhe des Kostenangebotes einer Fachfirma geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln17.05.2011
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104a C 567/05 - Verjährung von Ersatzansprüchen; unwirksamer beidseitiger Kündigungsausschluß von mehr als vier Jahren; Schadensersatzansprüche bei Austausch vermietereigener Einbauten/Einrichtungen durch mietereigeneLeitsatz: 1. In einem Mietvertrag über Wohnraum ist - auch ein beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt. 2. Hat der Mieter für die von ihm entfernten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einrichtungen Ersatz besorgt, so hat der Vermieter nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er darlegt, daß seine finanzielle Situation wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung durch den Mieter wegen des Ersatzes schlechter ist, als sie bei pflichtgemäßer Erfüllung der Rückgabepflicht gewesen wäre. 3. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg19.04.2006
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BVerwG 5 C 8.12 - Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Entschädigung; entschädigungslose Enteignung; unmittelbar GeschädigterLeitsatz: 1. Bei einem Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) kann sich der Rechtsmittelführer darauf beschränken, einen der Gründe, die nach der Rechtsauffassung der Vorinstanz bei der Neubescheidung zu beachten sind, anzugreifen, wenn dieser Rechtsgrund vom Gesamtstreitstoff abteilbar ist und materiell-rechtliche Gründe einer gesonderten Entscheidung darüber nicht entgegen stehen. 2. Berechtigter im Sinne von § 7 EntschG ist derjenige, der durch die Maßnahme, die den Entschädigungsanspruch ausgelöst hat, unmittelbar geschädigt wurde (Bestätigung der im Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - begründeten Rechtsprechung; ZOV 2005, 50). 3. Ist eine Personenhandelsgesellschaft mit bindender Wirkung als Berechtigte im Sinne von § 6 Abs. 1 a Satz 1 und 2 VermG festgestellt worden, so ist bei der Berechnung der Entschädigung eine sog. Gesamtdegression (§ 7 Abs. 1 EntschG) durchzuführen.BVerwG18.07.2013
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BVerwG 5 C 3.08 - NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Entschädigung für "zugeschwommenes" BetriebsgrundstückLeitsatz: Die Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein Betriebsgrundstück ist nicht durch § 2 Satz 4 NS-VEntschG der Höhe nach ausgeschlossen, wenn es sich um ein sog. "zugeschwommenes" (i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG später angeschafftes) Grundstück handelt, das vor einer in der NS-Zeit erfolgten Anteilsschädigung als des maßgeblichen Zeitpunkts für die Bemessung der Unternehmensentschädigung noch nicht Bestandteil des Unternehmensvermögens war.BVerwG11.12.2008
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BVerwG 8 C 21.03 - Rückübertragung, InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: 1. Ein ablehnender Beschluß nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluß der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält. 2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.BVerwG24.11.2004
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BVerwG 3 C 7.02 - strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Häftlingshilfebescheinigung; RehabilitierungsausschlussLeitsatz: Dem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG können die sozialen Ausgleichsleistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nach § 25 Abs. 2, § 17 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlußgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden.BVerwG24.10.2002
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BVerwG 8 C 23.00 - Restitutionsanspruch; Rückgabeanspruch; Erbengemeinschaft; Gartengrundstück; bebautes Grundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; Funktionseinheit; nicht kostendeckende Mieten; ÜberschuldungLeitsatz: 1. Die Rückübertragung eines Vermögenswerts ist auch dann möglich, wenn dieser im Schädigungszeitpunkt einer Erbengemeinschaft gehörte, an der ein volkseigener Anteil bestand. 2. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen Buchgrundstücke, die selbst keine baulichen Anlagen aufweisen, nur dann, wenn sie mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, daß für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere notwendig ist. 3. Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluß an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).BVerwG24.10.2001
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BVerwG 7 C 87.99 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausreiseabsicht; Zwangslage; RückübertragungsausschlußLeitsatz: Zu der Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit des Erwerbs im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG zu stellen sind.BVerwG30.11.2000