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Suchergebnis Urteilssuche (3261 - 3270 von 7930)

  1. 5 B 14.16 - Vorlagebeschluss, Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für Kleingewerbetrieb zur Fremdenbeherbergung, Rückwirkung
    Urteil: ...Wohnungsmarkt hielt das Gericht für fraglich und...
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.04.2017
  2. OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein Bauvorhaben
    Urteil: ...Gerichts, die ausdrücklich auf den Zeitpunkt...
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.03.2014
  3. 6 C 298/88 - Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe - Wanne/Dusche -; Berliner Mietspiegel, Orientierungshilfe; Mieterhöhung, Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel, Mieterhöhungen; Wanne zusätzlich zur Dusche, wohnwerterhöhendes Merkmal; Fliesen, wohnwerterhöhendes Merkmal; fehlende Lüftung, wohnwertminderndes Merkmal; Isolierglasfenster, wohnwerterhöhendes Merkmal; Kabelfernsehen, wohnwerterhöhendes Merkmal; Verkehrslärm, wohnwertminderndes Merkmal
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel stellt eine zulässige und verwendbare Grundlage einer Entscheidungsfindung über die ortsübliche Miete dar. 2. Die Orientierungshilfe des Mietspiegels ist lediglich eine solche, sie ist weder abschließend noch in vollem Umfang bindend.
    AG Neukölln
    25.08.1988
  4. 1 BvR 198/98 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ankaufsrecht des Nutzers in der Sachenrechtsbereinigung; Bodenwertermittlung
    Urteil: ...deutschen Gerichts wieder wegnimmt...
    BVerfG
    22.02.2001
  5. VII ZR 19/12 - Unwirksame Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf zwei Jahre; Vereinbarung einer Teilabnahme
    Leitsatz: a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs enthaltene Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für auf Bauwerke bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen auf zwei Jahre ist auch bei Verwendung gegenüber einer Juristischen Person des öffentlichen Rechts unwirksam. b) Die Allgemeine Geschäftsbedingung eines Ingenieurs „Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Leistung, bei Leistungen nach Teil VII der HOAI unter Einschluss auch der nach § 57 zu erbringenden Leistung der örtlichen Bauüberwachung" enthält keine Vereinbarung einer Teilabnahme der bis zur Leistungsphase 8 der §§ 55 und 57 HOAI (in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1991) zu erbringenden Leistungen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 300/04, BauR 2006, 1332 = NZBau 2006, 519).
    BGH
    10.10.2013
  6. II ZR 159/10 - Schadensersatz wegen Vereitelung der Chance der GbR auf Erwerb eines Grundstücks durch selbst erwerbenden Geschäftsführer einer GbR; Geschäftschance; Durchsetzungssperre für Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Treuepflicht des Geschäftsführers der GbR
    Leitsatz: 1. Vereitelt der geschäftsführende Gesellschafter einer Erwerbsgesellschaft deren Chance zum Erwerb eines Grundstücks, macht er sich schadensersatzpflichtig. 2. Der Durchsetzung des Schadensersatzanspruches wegen Treuepflichtverletzung des ausgeschiedenen Gesellschafters steht nicht entgegen, dass grundsätzlich Ansprüche der Gesellschaft gegen diesen nicht mehr selbständig im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden können (Durchsetzungssperre). (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    04.12.2012
  7. III ZR 272/09 - Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars
    Leitsatz: a) Der Notar hat bei der Ermittlung des Willens der Urkundsbeteiligten Anlass zu einer Nachfrage, wenn das beabsichtigte Rechtsgeschäft einen Aspekt aufwirft, der üblicherweise zum Gegenstand der vertraglichen Abreden gemacht wird. b) Erst recht besteht eine Pflicht zur Nachfrage, wenn der Notar konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass einer der Beteiligten ein rechtliches Ergebnis herbeiführen möchte, das in dem vorbereiteten Urkundsentwurf noch keine Berücksichtigung gefunden hat. c) Solche Anhaltspunkte können insbesondere dann bestehen, wenn der Vertragsentwurf Regelungen nicht vorsieht, welche in einer Vielzahl gleichartiger Verträge enthalten waren, die einer der Urkundsbeteiligten zuvor von dem Notar hat beurkunden lassen, und welche ersichtlich wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells dieses Beteiligten waren.
    BGH
    09.12.2010
  8. VIII ZB 9/10 - Anforderungen an Berufungsbegründung; Unterschrift des Anwalts; unschlüssige, nicht substantiierte Ausführungen führen nicht zur formalen Unwirksamkeit; Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist; Wiedereinsetzung; handschriftliche Berufungsbegründung
    Leitsatz: 1. Für die für die Berufungsbegründung notwendige Darlegung derjenigen Punkte rechtlicher Art, die der Berufungskläger als unzutreffend ansieht, ist es ohne Bedeutung, ob diese Ausführungen schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind. Spätere Erklärungen des Prozessbevollmächtigten können die Wirksamkeit der einmal erfolgten Berufung nicht mehr in Frage stellen. 2. Neben der Unterschrift des Anwalts des Berufungsklägers kann ein weiterer Nachweis dafür, dass der Schriftsatz von ihm stammt, auch dann nicht gefordert werden, wenn die Berufungsbegründung teilweise handschriftlich gefertigt wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    21.09.2010
  9. VIII ZR 246/08 - Energieversorgungsunternehmen, Wirksamkeit von Gaspreiserhöhungen
    Leitsatz: a) Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).b) Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel„Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam....Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen.“ hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.
    BGH
    14.07.2010
  10. LwZR 12/07 - Bodenreformenteignung; Restitutionsausschluss für besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignungen; keine strafrechtliche Rehabilitierung für Verwaltungsunrecht; Restitutionspflicht für besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignungen bei Verstoß gegen Völkerrecht
    Leitsatz: 1. Bodenreformenteignungen sind nur im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes wiedergutzumachen. 2. Die betroffenen Eigentümer als Opfer von Verwaltungsunrecht können auch keine Rückübertragung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erreichen. 3. Aus dem Völkerrecht lässt sich selbst dann keine Restitutionspflicht herleiten, wenn man unterstellt, dass die besatzungshoheitlichen Enteignungen ihrerseits gegen zwingendes Völkerrecht verstießen. 4. Auch der aus einer strafrechtlichen Rehabilitierung resultierende Restitutionsanspruch fällt unter § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG und wird damit gerade nicht durch ein absolutes Veräußerungsverbot geschützt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    28.11.2008