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67 S 345/08 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne AnkündigungLeitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin14.09.2009
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64 S 207/94 - Beschwerdewert; Zustimmungsklage; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Mietumrechnung; Brutto/Nettomiete; Hausverwaltung; VertretungLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer des mit einer Zustimmungsklage abgewiesenen Vermieters bemißt sich nach dem dreijährigen Betrag des begehrten Erhöhungsbetrages. 2. Will der Vermieter eine vereinbarte Nettokaltmiete unter Bezug auf den Berliner Mietspiegel erhöhen, muß er in dem Mieterhöhungsverlangen die aus dem Mietspiegel ersichtliche Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete umrechnen. 3. Ist dem Mieter bereits aus früheren Mieterhöhungserklärungen bekannt, daß der Vermieter durch eine bestimmte Hausverwaltung vertreten wird, dann ist es unschädlich, wenn in einem späteren Mieterhöhungsverlangen die Hausverwaltung nicht ausdrücklich erklärt, diese im Namen des Vermieters abzugeben (§ 164 Abs. 2 BGB). 4. Die Verwendung veralteter Mietspiegel führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens gem. § 2 MHG. 5. Grundsätzlich reicht es aus, wenn der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen auf ein bestimmtes Mietspiegelfeld Bezug nimmt. Eine Beschreibung der Wohnung im einzelnen ist daneben nicht erforderlich.LG Berlin11.10.1994
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2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne AnkündigungLeitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg09.07.2008
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2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne AnkündigungLeitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg13.02.2008
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11 C 159/96 - Mieterhöhungsverlangen; Kürzungsbeträge; Mietspiegel; Orientierungshilfe; GästeWC; Küchenherd; Stuckdecke; Kabelanschluss; verstärkte ElektroleitungUrteil: ...des Berliner Mietspiegels. Das Gericht...AG Tempelhof-Kreuzberg23.01.1997
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4 C 424/93 - Warmwasserversorgungsanlage; Wasserverbrauchskosten; BetriebskostenumlageLeitsatz: 1. Der Vermieter kann die Kosten des Wasserverbrauchs bei einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach Ziffer 5 der Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV auch nach Ziffer 2 der Anlage auf den Mieter umlegen. 2. In diesem Falle sind die Wasserkosten bei der Kappungsgrenze nach § 4 Abs. 3 BetrKostUV nicht zu berücksichtigen.AG Mitte02.02.1994
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III ZR 105/96 - Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten bei Erfüllung einer Rechtspflicht des EigentümersUrteil: ...105/96 -). Das Gericht sagt, § 3 Abs. 3...BGH12.06.1997
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62 S 64/92 - Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990; Balkon; Diskothekenlärm; behebbarer MangelLeitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel für Neubauwohnungen 1990 gibt die ortsübliche Miete zuverlässig wieder. 2. Das Nichtvorhandensein eines Balkons ist bei Neubauwohnungen nicht gesondert negativ zu berücksichtigen. 3. Diskothekenlärm als behebbarer Mangel.LG Berlin27.04.1992
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64 S 365/87 - Betriebskostenumlage; Gartenpflegekosten; BaumfällkostenLeitsatz: 1. Zum Begriff der Gartenpflegekosten nach Nr. 10 der Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung. 2. Die Kosten für das Fällen eines morsch gewordenen und einsturzgefährdeten Altbaumbestandes gehören nicht zu den Gartenpflegekosten.LG Berlin23.02.1988
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2 BvR 51/24 - Vollstreckungsschutz gegen ZwangsräumungLeitsatz: ...Fall, wenn das Gericht zwar eine...BVerfG26.02.2024