« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (3071 - 3080 von 7973)

  1. XII ZR 124/06 - Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft; Verteilung des Erlösüberschusses nach dem Verhältnis der Werte der Miteigentumsanteile
    Leitsatz: a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet. b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.
    BGH
    16.12.2009
  2. III ZR 113/09 - Befreiungsanspruch; Verjährung; Treuhandverhältnis; Verjährungshemmung durch Klagezustellung; Zustellung "demnächst"; Fondsgesellschaft; Freistellungsanspruch
    Leitsatz: Zur Frage der Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers).
    BGH
    12.11.2009
  3. XI ZR 160/07 - Beginn der Verjährung für Ansprüche aus Bürgschaftsvertrag
    Leitsatz: Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers bei Nichtigkeit des Bauträgervertrages mangels ordnungsgemäßer Beurkundung gemäß § 313 Satz1 BGB a. F. bzw. § 311 b Satz1 BGB n. F. unabhängig davon, ob Erwerber und Bauträger die Formunwirksamkeit zu vertreten haben. b) Die Fälligkeit der Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.
    BGH
    29.01.2008
  4. III ZR 62/03 - Notarhaftung wegen ungenauer Bezeichnung des Kaufgegenstandes
    Leitsatz: Zur Haftung des Notars wegen ungenauer Bezeichnung des Kaufgegenstands.
    BGH
    16.10.2003
  5. XII ZR 55/00 - Stufenklage, Mindestbetrag bei -
    Leitsatz: Macht der Kl. im Rahmen einer Stufenklage einen Mindestbetrag geltend, weil er die Klageforderung insofern beziffern und begründen zu können meinte, ohne auf eine Auskunft des Bekl. angewiesen zu sein, liegt nur wegen des darüber hinausgehenden Klagebegehrens eine Stufenklage, im übrigen eine bezifferte Teilklage vor.
    BGH
    25.09.2002
  6. IX ZR 156/98 - Vorverein; Darlehensvertrag, - nach dem ZGB; Zinshöhe, Beschränkung der - durch ZGB; Ausfallbürgschaft, Darlehens- und Beweislast bei -o
    Leitsatz: a) Bei der Ausfallbürgschaft hat der Gläubiger nicht nur den objektiv eingetretenen Verlust nachzuweisen, sondern auch darzulegen und zu be weisen, daß der Ausfall trotz Ein haltung der bei der Verfolgung des verbürgten Anspruchs gebotenen Sorgfalt eingetreten ist oder auch eingetreten wäre, wenn er diese Sorgfalt angewandt hätte. b) Zum Kreis der Personen, die nach § 233 Abs. 2 ZGB Darlehensverträ ge abschließen konnten. c) § 244 Abs. 3 Satz 2 ZGB, wo nach Zinsvereinbarungen nur bis zur Höhe der von den Kreditinstituten für entsprechende Spareinlagen ge währten Zinsen wirksam waren, so wie die nach dem Rechtsverständnis der damaligen DDR als zwingend an gesehene Bestimmung des § 86 Abs. 3 ZGB, nach der höhere Ver zugszinsen als 4 % jährlich nicht vereinbart werden konnten, sind auf nach dem 30. Juni 1990 geschlos sene Darlehensverträge nicht mehr anzuwenden.
    BGH
    10.12.1998
  7. XII ZR 167/92 - Gewerberaum; Untervermietung; Untermietzuschlag; Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vermieterkündigung; Verjährung; Aufrechnung mit rechtshängiger Forderung
    Leitsatz: 1. Bei vorbehaltloser Gestattung der Untervermietung von Gewerberaum kann der Vermieter keinen Untermietzuschlag verlangen. 2. Der Vermieter kann die vertragliche Untervermietungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen ungerechtfertigter Kündigung des Vermieters verjährt nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten. 4. Die Rechtshängigkeit einer Forderung schließt nicht aus, sie im Wege der Aufrechnung oder der Widerklage in einem Rechtsstreit geltend zu machen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.01.1994
  8. VIII ZR 10/92 - Wohnungsmietvertrag; Formularklauseln; Umlagemaßstab für Heiz-und Warmwasserkosten; Betriebskostenumlagerhöhung; Kapitalkostenerhöhungsklausel; Breitbandkabelanschluss; Tierhaltungsklausel; Dübelklausel
    Leitsatz: Zur Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in einem Wohnungsmietvertrag.
    BGH
    20.01.1993
  9. 10 U 100/22 - Ansprüche wegen eines Schlüsselverlusts
    Urteil: ...anderer Gerichte an, wonach im Grundsatz...
    OLG Brandenburg
    27.04.2023
  10. 5 U 184/09 - Flächenerwerb durch Neueinrichter; Erfordernis der Ortsansässigkeit; Rücktrittsgrund wegen nicht rechtzeitiger Verlegung des Hauptwohnsitzes; Darlegungs- und Beweislast für Rücktrittsgrund
    Leitsatz: 1. Der für den subventionierten Flächenerwerb notwendige Lebensmittelpunkt des Erwerbers in der Nähe der Betriebsstätte ist nicht allein nach der polizeilichen Anmeldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen. 2. Für den Rücktrittsgrund der nicht rechtzeitigen Verlegung des Hauptwohnsitzes des Erwerbers in einem Kaufvertrag ist primär die Verkäuferin darlegungs- und beweispflichtig. Bei ihrem Informationsdefizit über die näheren Umstände der Wohnsitzverlegung ist der Erwerber nach den Grundsätzen der sekundären Beweislast gehalten vorzutragen, ob und wann er vor Ort war und was er dort getan und unternommen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    31.05.2012