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  1. 5 U 32/12 - Bewilligung einer Grunddienstbarkeit für ein im Beitrittsgebiet liegendes Grundstück; Wegerecht nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für Grundstücke im Beitrittsgebiet nach § 116 SachenRBerG verjährt gemäß § 196 BGB, ohne dass es auf den Grund des Anspruches ankommt. 2. Der Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den benutzten Weg ist trotz längeren Zeitablaufs nicht verwirkt, wenn der Weg seit mehr als 20 Jahren als Zufahrt auch für Kunden genutzt und die Nutzung trotz Verboten sowie dem Anbringen einer Schranke weiter fortgeführt wurde. 3. Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach dem SachenRBerG können grundsätzlich nur der Eigentümer oder der Rechtsnachfolger des durch die Grunddienstbarkeit begünstigten Grundstücks oder der Nutzer nach den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG verlangen. 4. Der Nutzer, der das Grundstück aufgrund eines Miet‑, Pacht‑ oder sonstigen Nutzungsvertrages zu den im Gesetz genannten Zwecken bebaut hat, kann sich nicht auf § 116 SachenRBerG berufen, es sei denn, dass er auf vertraglicher Grundlage eine bauliche Investition vorgenommen hat, die in dem Gesetz bezeichnet ist, oder zu deren Absicherung nach den Rechtsvorschriften der DDR das Grundstück als Bauland hätte bereitgestellt werden müssen. 5. Das SachenRBerG erfasst nur Sachverhalte, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR‑typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    Brdbg. OLG
    14.02.2013
  2. 32 Wx 26/10 - Beseitigung eines rechtswidrigen Überbaus; gemeinschaftsbezogene Ansprüche
    Leitsatz: 1. Bei einem rechtswidrigen und unentschuldigten Überbau sind die Ansprüche auf Beseitigung des Überbaus und Herausgabe der Grundstücksfläche gemeinschaftsbezogen im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. 2. Der einzelne Wohnungseigentümer hat einen aus § 21 Abs. 4 WEG folgenden Anspruch darauf, dass die Wohnungseigentümer über die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche nach billigem Ermessen entscheiden. 3. Jedenfalls dann, wenn nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs billigem Ermessen entspricht (Ermessensreduzierung auf Null), kann die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Geltendmachung des Anspruchs verklagt werden.
    OLG München
    26.10.2010
  3. 1 BvL 12/20 - Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz
    Leitsatz: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), wonach für Leistungsberechtigte, die Kinder erzogen haben, der Verwertungsschutz für selbst genutzte Hausgrundstücke von angemessener Größe nicht eingreift, weil sie beim Bau bzw. Erwerb des Hauses auch den Wohnbedarf ihrer Kinder decken mussten, der Verwertungsschutz aber auf die aktuelle Bewohnerzahl abstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.(Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    28.04.2022
  4. 1 BvR 1508/95 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; sowjetische Besatzungsmacht; Zurechnungszusammenhang; rechtliches Gehör
    Leitsatz: 1. Enteignungsmaßnahmen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind (auch) solche, die durch Akte der sowjetischen Besatzungsmacht gezielt ermöglicht wurden und maßgeblich auf deren Entscheidung beruhten. Das gilt auch dann, wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet worden sind. Entscheidend ist der Zurechnungszusammenhang.2. Zur Frage des rechtlichen Gehörs.
    BVerfG
    26.11.1996
  5. VIII ZR 52/23 - Zulässigkeit der „enveloping- Signatur“, Streitwert bei Anspruch auf Herabset-zung der Staffelmiete
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Wirksamkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Einreichung einer mit einer einbettenden Signatur („enveloping signature“) versehenen Rechtsmittelschrift.2. Zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, bei einer zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarten Staffelmiete i.S.v. § 557a Abs. 1 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. März 2022 - VIII ZR 279/21, GE 2022, 1001 = WuM 2022, 600 Rn. 47; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2023 - VIII ZR 45/22, juris Rn. 35).
    BGH
    15.05.2024
  6. VII ZR 231/22 - Verjährung des Vergütungsanspruchs im Bauträgervertrag
    Leitsatz: Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.
    BGH
    07.12.2023
  7. I ZR 20/18 - Öffentliche Zustellung
    Leitsatz: a) An die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung sind wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs sowie der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen. b) Vor der Bewilligung einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr. 2 ZPO kann von einem erneuten Zustellversuch an die im Handelsregister eingetragene Geschäftsanschrift nicht deswegen abgesehen werden, weil über ein halbes Jahr zuvor unter derselben Anschrift ein Schriftstück nicht hatte zugestellt werden können.
    BGH
    31.10.2018
  8. V ZR 102/16 - Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung des öffentlich-rechtlichen Zustandes einer Teileigentumseinheit (hier: zweiter Rettungsweg) durch die Gemeinschaft
    Leitsatz: Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden.
    BGH
    23.06.2017
  9. III ZR 149/14 - Kein einheitlicher Verjährungsbeginn für unterschiedliche Aufklärungs- und Beratungsfehler, Kenntnis, fahrlässige Unkenntnis, eingeschränkte Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an geschlossenem Immobilienfonds, Alterssicherung
    Leitsatz: a) Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, beginnt die Verjährung nicht einheitlich, wenn bezüglich eines Fehlers bzw. Umstands Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt. Vielmehr ist jede Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln (Bestätigung von BGH, Urteile vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874 und vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111). b) Bei der eingeschränkten Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und der fehlenden Eignung der Beteiligung zur Altersvorsorge handelt es sich um voneinander abgrenzbare Gesichtspunkte, die Gegenstand eigenständiger Aufklärungs- und Beratungspflichten sein können, die verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. März 2011 - III ZR 81/10, WM 2011, 874).
    BGH
    02.07.2015
  10. V ZB 37/10 - Zustellung im Zwangsversteigerungsverfahren bei Umzug eines Beteiligten ohne Miteilung der neuen Anschrift; Beteiligung durch Mitteilung des Wunsches zur Berücksichtigung eines dinglichen Wohnrechts; Zustellung; Verfahrensbeteiligung
    Leitsatz: Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.
    BGH
    07.10.2010