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Urteil Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz


Schlagworte

Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz

Leitsatz

§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), wonach für Leistungsberechtigte, die Kinder erzogen haben, der Verwertungsschutz für selbst genutzte Hausgrundstücke von angemessener Größe nicht eingreift, weil sie beim Bau bzw. Erwerb des Hauses auch den Wohnbedarf ihrer Kinder decken mussten, der Verwertungsschutz aber auf die aktuelle Bewohnerzahl abstellt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

(Leitsatz der Redaktion)

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