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Suchergebnis Urteilssuche (2941 - 2950 von 7994)
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2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; AuflassungLeitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.VG Greifswald02.03.1994
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2 S 18/19 - Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wg. LegionelleninfektionLeitsatz: Verstirbt ein Wohnungsmieter nachweislich an einer Infektion mit Legionella pneumophilia der Serogruppe 1, und werden diese Keime in der Trinkwasserinstallation des Wohnhauses nicht nachgewiesen, sondern finden sich in mehreren im Hause genommenen Wasserproben lediglich Keime von Legionella pneumophilia der Serogruppen 2-14, so scheitert der Beweis, der Verstorbene habe sich die Legionelleninfektion mit den Keimen der Serogruppe 1 durch kontaminiertes Trinkwasser aus der Hausinstallation zugezogen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Krefeld05.05.2021
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34 C 84/16 - Entgangener Gewinn durch Nichtvermietbarkeit einer Ferienwohnung wegen BauschädenLeitsatz: Zur Schätzung der Höhe des Ausfallschadens bei Nichtvermietbarkeit von Ferienwohnungen einer Pension, wenn der Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns des Pensionsinhabers dem Grunde nach unstreitig ist (§ 252 BGB, § 287 ZPO). (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel03.07.2017
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B 5 K 11.643 - Häftlingshilfebescheinigung; Rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über die besondere Zuwendung nach § 17 a StrRehaG wegen rechtskräftiger Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat; unechte RückwirkungLeitsatz: Durch die Einfügung des § 17 a Abs. 7 StrRehaG ist eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eingetreten, die die rückwirkende Aufhebung eines vor dem 9. Dezember 2010 ergangenen Bewilligungsbescheides über die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)VG Bayreuth12.12.2013
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VfGBbg 99/02 - Verfassungsverstoß; Kündigung von Erholungs-und FreizeitgrundstückenLeitsatz: § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG verletzt nicht Art. 41 Abs. 1 LVerfBrdbg.VerfG Brandenburg21.11.2002
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2Z BR 160/99 - Richterablehnung; Vorabkontakt mit dem RichterLeitsatz: Beauftragt die Eigentümerversammlung zur Klärung einer Rechtsfrage den Verwalter, den zuständigen Wohnungseigentumsrichter telefonisch zu befragen, und teilt dieser seine vorläufige Rechtsmeinung unter ausdrücklichem Vorbehalt der Kenntnis aller genauen Umstände und Argumente mit, kann in einem später anhängig werdenden Verfahren darauf eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mit Erfolg gestützt werden.BayObLG18.11.1999
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2Z BR 175/98 - Zulässigkeit; Zwischenfeststellungsantrag; Dachgeschoßausbau; Duldungspflicht; Wohnnutzung; Unterlassungsanspruch; HobbyraumLeitsatz: 1. Neben dem Antrag auf Unterlassung der Wohnraumnutzung eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Raumeigentums ist der Antrag, festzustellen, daß dieses Raumeigentum nur als Hobbyraum genutzt werden darf, als Zwischenfeststellungsantrag zulässig. 2. Hat ein Wohnungseigentümer beim Erwerb seiner Wohnung dem Ausbau eines in der Teilungserklärung als Hobbyraum bezeichneten Dachgeschosses zu Wohnzwecken zugestimmt, muß er auch die Nutzung zu Wohnzwecken dulden.BayObLG29.05.1998
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2Z BR 51/98 - Nichtbeschluß; Beschluß; Versammlungsniederschrift; Nichtigkeit; EigentümerbeschlußLeitsatz: 1. Stimmen die Wohnungseigentümer mit Mehrheit für einen Antrag, ist ihnen aber bei der Abstimmung bewußt, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht, und läßt die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrags offen, dann liegt in der Regel ein Nichtbeschluß vor. 2. Für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, kommt der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift keine ausschlaggebende oder konstitutive Bedeutung zu. 3. Die Feststellung, ob ein Eigentümerbeschluß zustande gekommen ist und welchen Inhalt er hat, ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen. 4. Die Prüfung, ob ein Eigentümerbeschluß gefaßt wurde, muß ebenso wie die Auslegung eines solchen Beschlusses nach objektiven Maßstäben vorgenommen werden. Dabei können auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck kommen.BayObLG18.05.1998
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2 VG A 181/92 - Ausreiseverkauf; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Unmöglichkeit; Umwidmung: öffentliches NutzungsinteresseLeitsatz: 1. Macht die DDR-Behörde eine Ausreisegenehmigung davon abhängig, daß der Ausreisende - entgeltlich oder unentgeltlich - sein Grundstück veräußert, so liegt eine unlautere Machenschaft in der Form des Machtmißbrauchs vor. 2. Zum Maßstab für die Analyse der Unmöglichkeit infolge baulicher Veränderung. 3. Für die Beurteilung zu 2. kommt es auf die Lage am 29. September 1990 an. Spätere Umwidmungen sind unbeachtlich.VG Halle/Saale10.03.1994
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10 C 63/92 - Verfügungsberechtiger; Veräußerungs- und Belastungsverbot; RechtswegzuständigkeitLeitsatz: 1. Zulässigkeit des Zivilrechtsweges zur Durchsetzung von Ansprüchen des Berechtigten gem. § 3 VermG gegenüber dem Verfügungs-berechtigten. 2. Zum Erlaß eines einstweiligen Veräußerungs- und Belastungsverbotes gegen den Verfügungsberechtigten.KreisG Perleberg22.04.1992