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BVerwG 4 BN 42.18 - Vorkaufsrecht kein Mittel einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von GrundstückenLeitsatz: 1. Das Instrument des Vorkaufsrechts stellt der Gesetzgeber der Gemeinde nicht als Mittel einer allgemeinen Bodenbevorratung oder zum Erwerb von Grundstücken zur Verfügung, die zur Umsetzung der von ihr betriebenen Planung ersichtlich nicht benötigt werden. 2. Für den Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Besonderes Vorkaufsrecht) bedarf es keiner förmlich konkretisierten Planungsabsichten. Auch informelle Planungen können hierfür ausreichen.BVerwG19.12.2018
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31 C 231/19 - Bürgschaft neben Barkaution, Kündigung des BürgschaftsvertragsLeitsatz: Eine durch einen Dritten gegenüber einem Vermieter übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft tangiert nicht ohne Weiteres den Schutzbereich des § 551 BGB.AG Brandenburg/Havel28.08.2020
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66 S 293/19 - Wirkung der Schonfristzahlung bei ordentlicher KündigungUrteil: ...Gerichte möglich, sondern allein durch den...LG Berlin30.03.2020
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109 C 545/99 - Keine Parabolantenne für eingebürgerte TürkenLeitsatz: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn a) er trotz Aufforderung dem Vermieter nicht Unterlagen über die beabsichtigte Montage vorlegt; b) zwar nicht die Wohnung, aber das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist; c) der vormals ausländische Mieter (hier: türkischer Abstammung) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.AG Schöneberg18.01.2000
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29 K 109.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Entschädigung nach DDR-EErfG für ausländischen Besitz; Begriff der „Erfüllung”; nicht gezahlte Entschädigung; erfasster Vermögenswert; Abkommen DDR-SchwedenLeitsatz: 1. Ein restitutionsschädlicher „steckengebliebener" Anspruch auf Erfüllung einer normativen Entschädigungszusage ist mit dem Beitrag der DDR nicht untergegangen, sondern als zugehörige Verbindlichkeit von demjenigen Verwaltungsträger zu erfüllen, dem der enteignete Vermögenswert nach den dafür maßgeblichen Vorschriften zugeordnet wurde. 2. Grundlage der Regelung des § 1 Abs. 8 Buchstabe b VermG war der Gedanke, dass es einer Regelung durch das Vermögensgesetz nicht mehr bedarf, wenn bereits die DDR durch zwischenstaatliche Vereinbarungen vermögensrechtliche Ansprüche geregelt und erfüllt hat. Ist dies aber der Fall, dann bedarf es auch keiner Vervollständigung eines „steckengebliebenen Entschädigungsverfahrens" nach § 1 Abs. 1 DDREErfG, denn der vermögensrechtliche Anspruch ist dann noch durch die DDR erfüllt worden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin27.11.2014
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VG 31 A 106.98 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme eines WohnblocksLeitsatz: "Liste 3": Die Meldung zur Beschlagnahme eines Wohnblocks führt nicht ohne weiteres zur Enteignung in besatzungshoheitlicher Verantwortung.VG Berlin19.01.2001
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VIII ZR 117/22 - Wanddurchgangs-Grundfläche als Türnischen-FlächeUrteil: ...Gericht hätten ein rechtlich unzutreffendes...BGH27.09.2023
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V ZR 282/19 - Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilungsmaßstabes für den WarmwasserverbrauchUrteil: ...ordnungsmäßigen Verwaltung genügen. Die Gerichte...BGH02.10.2020
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VIII ZR 81/19 - Mieterhöhung nach mehreren Modernisierungsmaßnahmen teilbar, Abzug von zukünftigen InstandhaltungskostenUrteil: ...jedoch die Auffassung des Gerichts, für...BGH17.06.2020
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NotSt(Brfg) 4/18 - Amtsentfernung eines NotarsUrteil: ...geltend gemacht, so dürfe das Gericht...BGH18.11.2019