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Urteil Ersatzzustellung durch Niederlegung
Schlagworte
Ersatzzustellung durch Niederlegung; Wohnung
Leitsatz
Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung (z. B. Postanstalt) ist zulässig, wenn der Zustellungsempfänger unter der angegebenen Anschrift tatsächlich wohnt, er aber in der Wohnung nicht angetroffen wurde und eine andere Ersatzzustellungsart nicht möglich war. Eine derartige Zustellung kann auch unter einer Anschrift vorgenommen werden, bezüglich derer der Zustellungsempfänger den zurechenbaren Rechtsschein einer Wohnung gesetzt hat.
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